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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Reparatur und Instandhaltung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 52 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Der Anschaffungswert umfasst die Kosten für Investitionen, Verbesserungen und die mit dem Erwerb verbundenen Aufwendungen. Als Verbesserungen oder Erweiterungen gelten Arbeiten, die die Kapazität oder Bewohnbarkeit erhöhen oder die Lebensdauer der Immobilie verlängern. Reparatur- und Instandhaltungskosten, die darauf abzielen, die Lebensdauer oder die normale Nutzung des Vermögenswertes zu erhalten, sind nicht Teil des Anschaffungswerts. Der Steuerpflichtige muss die Art der Arbeiten durch objektive Mittel nachweisen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Reparaturkosten und Verbesserungen konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde wiederholt festgestellt, dass Arbeiten, die die Kapazität, Bewohnbarkeit oder Lebensdauer erhöhen, den Anschaffungswert steigern, während Instandhaltungsarbeiten dies nicht tun. Die Rechtsprechung ist von 2015 bis 2026 kohärent.

Analyse auf Grundlage von 50 der 52 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2043-24 23. Sept. 2024

Maßnahmen zum Abbau von Barrieren können den Anschaffungswert einer Immobilie erhöhen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
valor de adquisiciónganancia patrimonialmejorareparación y conservacióndeducción por inversión en vivienda habitual LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 35.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria decimoctava
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1809-24 19. Juli 2024

Baumaßnahmen: Wertsteigerung vs. Abzugsfähigkeit bei Vermietung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
valor de adquisiciónrendimientos del capital inmobiliarioreparación y conservaciónmejora y ampliacióngastos deducibles LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1793-24 17. Juli 2024

Bauliche Verbesserungen erhöhen den Anschaffungswert, Reparaturen sind abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
valor de adquisiciónrendimientos del capital inmobiliarioreparación y conservaciónmejora o ampliacióngastos deducibles LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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