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Der Anfragende erkundigt sich, ob die Kosten für den Einbau oder die Modernisierung eines Aufzugs in seiner Wohnungseigentümergemeinschaft steuerlich absetzbar sind oder seinen IRPF verbessern. Die DGT stellt klar, dass der Einbau eines Aufzugs als Verbesserung gilt, die den Anschaffungswert der Immobilie erhöht, jedoch keinen Anspruch auf den Steuerabzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz begründet, sofern die Arbeiten im Jahr 2024 durchgeführt wurden.
Cuestión planteada Si las cantidades satisfechas pueden ser objeto de deducción o mejora en el IRPF.
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