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Rechtsberatung

Regulatorische Compliance: Rechtssicherheit für Ihre Organisation

Datenschutz, strafrechtliche Compliance, Geldwäscheprävention, Hinweisgebersysteme und Finanzregulierung. Bauen Sie eine Compliance-Kultur auf, die Ihr Unternehmen schützt.

300+
Implementierte Compliance-Programme
98%
Günstige Lösung
10+
Abgedeckte Vorschriften
5
Büros in Spanien

Die regulatorische Compliance-Praxis von BMC berät Unternehmen aller Branchen bei der Konzeption, Implementierung und laufenden Pflege von Compliance-Programmen. Wir decken das gesamte Spektrum der nicht-arbeitsrechtlichen regulatorischen Compliance ab: strafrechtlich, Datenschutz, Geldwäscheprävention, Finanzregulierung und interne Ermittlungen.

Warum Compliance eine strategische Funktion geworden ist

Die regulatorische Belastung spanischer und europäischer Unternehmen ist im letzten Jahrzehnt stetig gewachsen und hat sich zwischen 2022 und 2026 deutlich beschleunigt. Das Hinweisgeberschutzgesetz 2/2023, die NIS2-Richtlinie, der KI-Act, die MiCA-Verordnung für Krypto-Assets, DORA für den Finanzsektor und verschärfte Geldwäschepräventionspflichten haben ein Compliance-Ökosystem geschaffen, das Fachkenntnis, dedizierte Ressourcen und kontinuierliche Aktualisierung erfordert.

Unternehmen, die Compliance als Mindestanforderung behandeln, verlieren Wettbewerbsvorteile. Private-Equity-Fonds bei der Due Diligence, Erwerber in M&A-Transaktionen und große Unternehmenskunden bei der Lieferantengenehmigung bewerten die Reife des Compliance-Programms zunehmend als Indikator für Managementqualität und künftige Haftungsrisiken.

Strafrecht-Compliance: Haftungsfreistellung als Ziel

Art. 31 bis des spanischen Strafgesetzbuches ermöglicht es juristischen Personen, von der strafrechtlichen Haftung befreit zu werden, wenn sie vor der Begehung der Straftat ein geeignetes Organisations- und Managementmodell mit Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen eingeführt haben. Ein gut konzipiertes Strafrecht-Compliance-Programm ist nicht nur ein defensiver Schutzschild — es ist ein Corporate-Governance-Asset, das die Kapitalkosten senkt und den Zugang zu Finanzierung erleichtert.

Unser Ansatz kombiniert Risikoermittlung, Erstellung des Ethikkodex und Handlungsprotokolle, Implementierung des Hinweisgebersystems und Schulung des Compliance-Organs.

Geldwäscheprävention: Pflichten und AML-Risikomanagement

Die Geldwäscheprävention ist einer der Bereiche mit dem höchsten Sanktionsrisiko für Unternehmen, die unter das Katalog der Verpflichteten des Gesetzes 10/2010 fallen. Der SEPBLAC hat seine Inspektionen seit 2022 intensiviert, und die Strafen bei Nichteinhaltung können 10 % des Jahresumsatzes oder das Doppelte des erzielten Gewinns erreichen.

Datenschutz: DSGVO als Wettbewerbsvorteil

Der Schutz personenbezogener Daten ist heute eine kritische Komponente der Unternehmensreputation und eine wachsende Anforderung von Kunden, Partnern und Regulatoren. Ein robustes Datenschutzsystem — Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Pannenmeldungsprotokoll, Mitarbeiterschulung — ist ein echter Differenzierer auf B2B-Märkten und eine Standardanforderung bei Due-Diligence-Prozessen.

Finanzregulierung: Zulassungen und laufende Compliance

Finanzinstitute, Fintechs und Krypto-Asset-Unternehmen arbeiten in einem der anspruchsvollsten und sich am schnellsten ändernden regulatorischen Umfelder. Zulassungen bei CNMV und Banco de España, MiCA-Compliance für Krypto-Asset-Emittenten und CASP, Anpassung an MiFID II und DORA erfordern ein spezialisiertes Team mit praktischer Erfahrung.

Interne Ermittlungen: Methodik, Unabhängigkeit und Beweissicherung

Wenn eine Meldung beim Hinweisgebersystem eingeht oder intern eine Unregelmäßigkeit festgestellt wird, ist die Leitung der internen Unternehmensermittlung entscheidend, um den Schaden zu begrenzen, Beweise zu sichern und gegenüber Regulatoren nachzuweisen, dass das Unternehmen mit Sorgfalt gehandelt hat.

Wann unser Compliance-Team kontaktieren

Wir empfehlen eine regulatorische Compliance-Überprüfung, wenn:

  • Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter hat und noch kein Hinweisgebersystem (Gesetz 2/2023) implementiert hat.
  • Sie in einem GWG-pflichtigen Sektor tätig sind ohne aktuelles Präventionsprogramm.
  • Sie eine Mitteilung von AEPD, SEPBLAC, CNMV oder Banco de España erhalten haben.
  • Sie sich auf eine M&A-Transaktion oder Investoren-Due-Diligence vorbereiten.
  • Ihre Tätigkeit von MiCA, DORA, NIS2 oder dem KI-Act betroffen ist.

Eine erste Beratung ist der Ausgangspunkt für die Erfassung des regulatorischen Risikoprofils Ihrer Organisation.

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Methodik

Unser Ansatz

Diagnose

Risikoanalyse und Compliance-Lückenbeurteilung in Ihrer Organisation.

Programmgestaltung

Entwicklung von Richtlinien, Verfahren und Hinweisgeberkanälen.

Umsetzung

Schulung, interne Kommunikation und Kontrollimplementierung.

Überwachung

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung an regulatorische Änderungen.

Warum wir?

Was uns unterscheidet

Multidisziplinäre Expertise

Wir decken alle Compliance-Dimensionen ab: strafrechtlich, arbeitsrechtlich, steuerlich und regulatorisch.

Pragmatismus

Effektive Programme, angepasst an Größe und Branche jeder Organisation.

Immer aktuell

Kontinuierliche regulatorische Überwachung und proaktive Anpassung.

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Strafrecht-Compliance ermöglicht es einem Unternehmen, ein angemessenes Organisationsmodell zur Straftatverhinderung nachzuweisen. Art. 31 bis des spanischen StGB sieht Haftungsbefreiung bei wirksamem Programm vor.
Ja, seit Juni 2023 für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern (Gesetz 2/2023). Fehlen kann Bußgelder bis 1 Million Euro verursachen.
Gesetz 10/2010 verpflichtet Kreditinstitute, Immobilienunternehmen, Berater bei bestimmten Transaktionen, Notare, Wirtschaftsprüfer und Krypto-Asset-Dienstleister.
Die DSGVO schreibt einen DSB für Behörden, umfangreiche systematische Überwachung und große Mengen besonderer Datenkategorien vor. Viele Unternehmen benennen freiwillig einen.
MiCA (EU 2023/1114) schafft den Regulierungsrahmen für Krypto-Asset-Emittenten und CASP. CNMV- oder Banco de España-Zulassung ist für den Betrieb in Spanien Pflicht.

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