Obligatorischer Gleichstellungsplan: Diagnose, Verhandlung und REGCON-Eintragung
Erstellung, Verhandlung und Eintragung des obligatorischen Gleichstellungsplans für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Einhaltung des RD 901/2020 und Eintragung im REGCON.
Wie Wir den Gleichstellungsplan Ihres Unternehmens Erarbeiten und Eintragen
Bildung des Verhandlungsausschusses
Wir identifizieren die gesetzliche Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat, Betriebsdelegierte oder, falls nicht vorhanden, Gewerkschaftsvertreter) und bilden formell den paritätischen Verhandlungsausschuss gemäß RD 901/2020. Fehlt eine gesetzliche Vertretung, verwalten wir das für diese Fälle vorgesehene spezifische Verfahren.
Situationsdiagnose
Wir führen die obligatorische Vordiagnose in den acht Bereichen des RD 901/2020 durch: Einstellungs- und Rekrutierungsprozess, berufliche Einstufung, Weiterbildung, beruflicher Aufstieg, Arbeitsbedingungen (einschließlich Vergütungsprüfung), gleichberechtigte Wahrnehmung von Vereinbarkeitsrechten, Unterrepräsentation von Frauen und Entlohnung.
Vergütungsprüfung
Die Vergütungsprüfung ist seit RD 902/2020 ein obligatorischer Bestandteil der Diagnose. Wir analysieren die Vergütungsstruktur nach Kategorien, Berufsgruppen und Arbeitsplätzen, berechnen das geschlechtsspezifische Lohngefälle und bewerten, ob Unterschiede sachliche Rechtfertigung haben.
Verhandlung und Ausarbeitung des Plans
Wir arbeiten den Gleichstellungsplan mit konkreten Maßnahmen in jedem der acht Pflichtbereiche aus, dem Umsetzungszeitplan, Überwachungsindikatoren und dem periodischen Evaluierungssystem. Wir begleiten die Verhandlungssitzungen mit der Kommission.
Eintragung im REGCON
Wir verwalten die Planeintragung beim Registro de Planes de Igualdad de las Empresas (REGCON — Register der Unternehmenspläne zur Gleichstellung) oder dem zuständigen autonomen Register. Ohne Eintragung entfaltet der Plan keine rechtliche Wirkung und das Unternehmen bleibt sanktionsgefährdet.
Überwachung und Erneuerung
Der Plan hat eine maximale Geltungsdauer von 4 Jahren. Wir überwachen jährlich die Indikatoren, verwalten Revisionen bei wesentlichen Unternehmensveränderungen und koordinieren die Erneuerung rechtzeitig, um Nichterfüllungszeiträume zu vermeiden.
Die Herausforderung
Mehr als 50 Beschäftigte zu haben, ohne einen im REGCON eingetragenen Gleichstellungsplan, ist ein schwerwiegender Verstoß mit Bußgeldern bis zu 225.018 Euro gemäß dem Ley de Infracciones y Sanciones en el Orden Social (LISOS — Gesetz über Verstöße und Sanktionen im Arbeitsrecht). Die Arbeitsinspektion führt systematische Überprüfungskampagnen durch, und viele Unternehmen, die dachten, sie seien konform, stellen fest, dass ihr Plan abgelaufen, nicht eingetragen oder nie mit den gesetzlichen Arbeitnehmervertretern verhandelt worden ist.
Unsere Lösung
Wir verwalten den vollständigen Gleichstellungsplanprozess: von der Bildung des Verhandlungsausschusses bis zur REGCON-Eintragung, einschließlich Situationsdiagnose, Vergütungsprüfung und Verhandlung mit den gesetzlichen Arbeitnehmervertretern. Vier Jahre Geltungsdauer, verlängerbar. Vollständige Einhaltung des RD 901/2020.
Der betriebliche Gleichstellungsplan ist in Spanien für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten gemäß Art. 45 des Estatuto de los Trabajadores, dem RDL 6/2019 und dem RD 901/2020 obligatorisch. Er muss mit den gesetzlichen Arbeitnehmervertretern verhandelt und im REGCON (Registro de Planes de Igualdad de las Empresas — Unternehmensgleichstellungsplanregister) eingetragen werden, um rechtliche Wirkung zu entfalten. Ein aufgestellter, aber nicht eingetragener Plan bietet keinen Schutz vor Sanktionen. Die Pflicht zur Aufstellung des Gleichstellungsplans umfasst obligatorisch acht Bereiche — von Einstellung und Weiterbildung bis hin zu Vergütung und Vereinbarkeit — und eine Vergütungsprüfung nach RD 902/2020. Die maximale Geltungsdauer beträgt vier Jahre, nach der der Prozess erneut eingeleitet werden muss.
Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
Wer ist verpflichtet: Schwellenwert, Berechnung und Fristen
Die Pflicht gilt für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten, unabhängig von Rechtsform, Sektor oder Tätigkeit. Der Schwellenwert wird auf Unternehmensebene berechnet — nicht pro Betriebsstätte —, basierend auf der durchschnittlichen Belegschaft des vorangegangenen Kalenderjahres.
Die Berechnung umfasst:
- Teilzeitkräfte (zählen entsprechend ihres Beschäftigungsanteils)
- Festangestellte auf Abruf (Fijos discontinuos, in der aktiven Phase)
- Mitarbeiter in ERTE (Kurzarbeit)
- Von Zeitarbeitsfirmen entsandte Kräfte (zählen beim entleihenden Unternehmen)
- Mitarbeiter in Karenz wegen Mutterschaft/Vaterschaft oder anderen Gründen
Unternehmen, die den Schwellenwert überschreiten, haben maximal drei Monate Zeit, den Verhandlungsausschuss zu bilden.
Die acht Pflichtbereiche des RD 901/2020
Diagnose und Plan müssen obligatorisch folgende Bereiche abdecken:
| Bereich | Diagnosepflicht | Planmaßnahmen |
|---|---|---|
| 1. Einstellung und Rekrutierung | Ja | Ja |
| 2. Berufliche Einstufung | Ja | Ja |
| 3. Weiterbildung | Ja | Ja |
| 4. Beruflicher Aufstieg | Ja | Ja |
| 5. Arbeitsbedingungen und Vergütungsprüfung | Ja | Ja |
| 6. Vereinbarkeitsrechte | Ja | Ja |
| 7. Unterrepräsentation von Frauen | Ja | Ja |
| 8. Entlohnung | Ja | Ja |
REGCON-Eintragung: ohne Eintragung keine Wirkung
Ein Gleichstellungsplan, der aufgestellt, aber nicht im REGCON eingetragen wurde, entfaltet keine rechtliche Wirkung. Das Unternehmen befindet sich in der gleichen Situation wie ohne Plan und bleibt voll sanktionsgefährdet. Die REGCON-Eintragung ist der Abschluss des Prozesses: Nur der eingetragene Plan schützt vor Bußgeldern der Arbeitsinspektion und ermöglicht den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und Förderprogrammen.
Gleichstellungsplan und LGTBI-Maßnahmen (Ley 4/2023 und RD 1026/2024)
Seit der Ley 4/2023 über Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von LGTBI-Personen und dem RD 1026/2024 müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten auch ein spezifisches Maßnahmenpaket für LGTBI-Gleichstellung ausarbeiten und anwenden. Diese Maßnahmen müssen in den Gleichstellungsplan integriert oder ihn ergänzen. Der Verhandlungsprozess für das LGTBI-Protokoll folgt ähnlichen Regeln wie für den Gleichstellungsplan.
Rechtlicher Rahmen
- LO 3/2007: Grundnorm für Gleichstellung von Frauen und Männern
- RDL 6/2019: Erweiterung der Pflicht auf alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
- RD 901/2020: Verordnung über Gleichstellungspläne (Verfahren und Inhalt)
- RD 902/2020: Lohngleichheit und Vergütungsprüfung
- LISOS Art. 46 und 46 ter: Bußgeldrahmen für Verstöße
- Ley 4/2023 und RD 1026/2024: LGTBI-Gleichstellungsmaßnahmen in Unternehmen
Konsequenzen Fehlender Gleichstellungsplan-Eintragung
Wir hatten zwei Jahre lang einen Gleichstellungsplan in der Schublade ohne Eintragung. BMC identifizierte das Problem, koordinierte die Verhandlung mit dem Betriebsrat in drei Wochen und verwaltete die Eintragung. Jetzt haben wir den Plan in Kraft und das Team empfindet ihn als echte Verbesserung, nicht nur als Formalität.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Obligatorischer Inhalt des Gleichstellungsplans: Die Acht Bereiche des RD 901/2020
Situationsdiagnose und Vergütungsprüfung
Vollständige Analyse der acht Pflichtbereiche des RD 901/2020 einschließlich Vergütungsprüfung nach Kategorien, Berufsgruppen und Arbeitsplätzen. Bericht über Ungleichheiten mit Identifizierung prioritärer Maßnahmen.
Bildung und Verwaltung des Verhandlungsausschusses
Identifizierung der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung, Einberufung des Verhandlungsausschusses, Vorbereitung der Unterlagen für jede Sitzung und Verwaltung des vollständigen Verhandlungsprozesses bis zur Einigung. Bei fehlender Vertretung wird das Alternativverfahren des RD 901/2020 angewendet.
Ausarbeitung und REGCON-Eintragung des Plans
Ausarbeitung des Gleichstellungsplans mit konkreten Maßnahmen in den acht Bereichen, Umsetzungszeitplan und messbaren Indikatoren. Verwaltung der Eintragung im REGCON oder autonomen Register.
Jährliche Überwachung und Erneuerung
Jährliche Überwachungsberichte über die Planumsetzung, Aktualisierungen bei Unternehmensveränderungen und Koordination der Planerneuerung mit ausreichendem Vorlauf vor Ablauf.
Analysen und Perspektiven
Häufig Gestellte Fragen zum Obligatorischen Gleichstellungsplan
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Hat Ihr Unternehmen mehr als 50 Beschäftigte und hat den Verhandlungsausschuss für den Gleichstellungsplan noch nicht gebildet?
Haben Sie einen aufgestellten, aber nicht im REGCON eingetragenen oder mit abgelaufener Vierjahrsgeltung?
Wissen Sie, ob das geschlechtsspezifische Lohngefälle Ihres Unternehmens innerhalb der vertretbaren Parameter gegenüber der Arbeitsinspektion liegt?
Enthält Ihr Gleichstellungsplan die gemäß RD 902/2020 obligatorische Vergütungsprüfung?
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