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SMAC-Schlichtung: Der obligatorische Schritt vor dem Arbeitsgerichtsprozess, der den Konflikt lösen kann

Vertretung im Schlichtungsverfahren vor dem SMAC (Art. 63 LRJS): Kündigungen, Gehaltsansprüche, wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen und Arbeitskonflikte vor der Klage.

30%
Arbeitskonflikte, die in der Schlichtungsphase ohne Gerichtsprozess gelöst werden
20 Tage
Frist für Kündigungsanfechtung (Werktage ab Wirksamkeit)
24 Monate
Höchste Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung (Monatsgehälter)
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Betrifft das Ihr Unternehmen?

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Haben Sie ausstehende Geldforderungen gegen Ihren Arbeitgeber oder Ex-Arbeitgeber?

Hat Ihr Unternehmen eine SMAC-Schlichtungsbeschwerde erhalten und muss die Position vorbereiten?

Kennen Sie die Grenzen dessen, was im SMAC vereinbart werden kann, und die Folgen der Rechtskraft?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser Vertretungsprozess im Schlichtungsverfahren vor dem SMAC

01

Vorab-Analyse des Konflikts

Wir prüfen die relevante Dokumentation — Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Mitteilungen — und analysieren die rechtliche Stärke unserer Partei, um die Schlichtungsstrategie zu bestimmen.

02

Vorbereitung der Schlichtungsposition

Wir definieren die Verhandlungsgrenzen: den maximalen Anspruch, die akzeptablen Mindestbedingungen und die objektive Einigung in Abhängigkeit vom Prozessrisiko und dem voraussichtlichen Urteilsergebnis.

03

Vertretung im SMAC-Schlichtungsverfahren

Wir nehmen am formellen Schlichtungsverfahren vor dem SMAC teil und vertreten unsere Partei aktiv, verhandeln für die bestmögliche Einigung oder hinterlassen die Position für den nachfolgenden Gerichtsprozess dokumentiert.

04

Fortsetzung vor dem Juzgado de lo Social, falls keine Einigung

Wenn die Schlichtung ohne Einigung endet, erheben wir Klage vor dem Juzgado de lo Social oder setzen die Verteidigung im Gerichtsverfahren fort, mit aller bereits in der Vorbereitungsphase geleisteten Arbeit.

Die Herausforderung

Die Schlichtung vor dem Servicio de Mediación, Arbitraje y Conciliación (SMAC) ist ein obligatorisches Vorverfahren vor jeder Arbeitsrechtsklage, aber viele Arbeitnehmer und Unternehmen nehmen daran ohne anwaltliche Vertretung teil und verpassen die Möglichkeit, eine Einigung zu optimalen Bedingungen zu erzielen oder die Verfahrensposition für den nachfolgenden Prozess vorzubereiten.

Unsere Lösung

Wir vertreten Arbeitnehmer und Unternehmen im Schlichtungsverfahren vor dem SMAC, analysieren im Vorfeld die Stärke der jeweiligen Position, bereiten die Verhandlungsstrategie vor und hinterlassen, falls keine Einigung erzielt wird, die Position prozessual für das arbeitsgerichtliche Verfahren vor dem Juzgado de lo Social gut aufgestellt.

Die vorherige arbeitsrechtliche Schlichtung vor dem Servicio de Mediación, Arbitraje y Conciliación (SMAC) ist ein in Art. 63 der Ley Reguladora de la Jurisdicción Social (LRJS) festgelegtes obligatorisches Vorverfahren, bevor die meisten individuellen Arbeitsrechtsklagen erhoben werden können: Kündigungen, Gehaltsansprüche, wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen und andere Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen. Ohne die Einreichung der Schlichtungsbeschwerde und die Durchführung des Verfahrens — oder des gescheiterten Versuchs — kann die Arbeitsrechtsklage nicht zugelassen werden. Eine im Schlichtungsverfahren erzielte Einigung hat Rechtskraft gemäß Art. 68 LRJS und kann nur aus allgemeinen Gründen der Nichtigkeit von Verträgen angefochten werden, was es wesentlich macht, vor der Unterzeichnung anwaltlich beraten zu sein.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.

Die SMAC-Schlichtung im System der arbeitsrechtlichen Konfliktlösung

Die SMAC-Schlichtung ist kein bloßes bürokratisches Verfahren: Sie ist eine echte Gelegenheit, den Arbeitskonflikt zu ausgehandelten Bedingungen zu lösen, die Ungewissheit des Prozesses zu vermeiden und die Lösungsfristen zu verkürzen. Statistisch werden rund 30 % der Arbeitskonflikte in dieser Phase ohne Gerichtsprozess gelöst.

Ungerechtfertigte Kündigung: Berechnung und Strategie bei der Schlichtung

Die Kündigung ist der häufigste Arbeitskonflikt beim SMAC. Für Verträge seit der Arbeitsrechtsreform vom 12. Februar 2012 beträgt die Abfindung 33 Tagesgehälter pro Beschäftigungsjahr, mit einer Höchstgrenze von 24 Monatsgehältern. Für frühere Verträge gilt eine gemischte Regelung: 45 Tage pro Jahr bis zum 12. Februar 2012 und 33 Tage ab diesem Datum. Diese scheinbar einfache Berechnung hat erhebliche Komplexitäten bei Teilzeitarbeit, Kategorien- oder Gehaltswechseln oder variablen Vergütungsbestandteilen, die in die Berechnungsgrundlage einzubeziehen sind.

Referenzen

Verhandelte Einigungen vor Gericht mit Kosteneinsparung und Zeitgewinn für Unternehmen

Nach meiner Kündigung ging ich ohne Anwalt zum SMAC und das Unternehmen bot nichts an. BMC analysierte meinen Fall, erklärte mir, was ich wirklich fordern konnte, und beim zweiten Schlichtungsverfahren erzielten wir eine Einigung, die die gesetzliche Mindestabfindung überstieg. Ohne diese Vorberatung hätte ich nicht gewusst, was ich akzeptieren und was ich ablehnen sollte.

Ex-Mitarbeiterin im Einzelhandel
HR-Fachkraft

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Unser Leistungsumfang bei der arbeitsrechtlichen Schlichtung (SMAC)

Vorab-Analyse der Arbeitsunterlagen

Überprüfung der Kündigungs- oder Konfliktdokumentation: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, anwendbarer Tarifvertrag und Berechnung der Abfindung, die im Falle eines stattgebenden Urteils zustehen würde.

Vertretung im SMAC-Schlichtungsverfahren

Anwesenheit und aktive Vertretung im Schlichtungsverfahren, mit im Vorfeld definierter Verhandlungsstrategie und Kenntnis der optimalen Einigungsspielräume für unsere Partei.

Ausarbeitung und Prüfung der Schlichtungsvereinbarung

Überprüfung und Ausarbeitung des Vereinbarungstexts vor der Unterzeichnung, um sicherzustellen, dass alle vereinbarten Leistungen enthalten sind, keine impliziten ungeplanten Verzichte vorliegen und die Formulierung die Interessen unserer Partei schützt.

Gerichtliche Fortsetzung, falls keine Einigung

Erhebung der Klage vor dem Juzgado de lo Social oder Verteidigung im Gerichtsverfahren, falls die Schlichtung scheitert, mit aller bereits geleisteten Vorbereitung des Falles.

Leitfäden

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Ansprechpartner

Raquel Dominguez Pardo

Senior Associate – Rechtsabteilung

Master in Rechtsanwaltschaft, Universitat Pompeu Fabra Rechtswissenschaften, Universitat de Barcelona
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Der SMAC (Servicio de Mediación, Arbitraje y Conciliación) ist die Stelle, bei der die obligatorische Schlichtungsbeschwerde nach Art. 63 der Ley Reguladora de la Jurisdicción Social (LRJS) eingereicht werden muss. Ohne dieses Vorverfahren kann die Arbeitsrechtsklage nicht zugelassen werden. Ziel ist es, den Konflikt vor dem Prozess beizulegen und die Arbeitsgerichte zu entlasten.
Die SMAC-Schlichtung ist für die meisten individuellen Arbeitsrechtsforderungen obligatorisch: Kündigung, Gehaltsansprüche (Löhne, Abfindung, Überstunden), wesentliche Änderung von Arbeitsbedingungen, geografische Versetzung, Ansprüche wegen Verletzung von Grundrechten und die meisten Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen. Es gibt Ausnahmen: Verfahren zur einstweiligen Verfügung bei dringenden Grundrechtsverletzungen, Ansprüche gegen den FOGASA (Lohngarantiefonds) und einige Kollektivkonflikte.
Es ist rechtlich nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Im Schlichtungsverfahren können Einigungen mit Wirkung der Rechtskraft erzielt werden, die nach der Unterzeichnung praktisch nicht mehr anfechtbar sind. Ohne anwaltliche Beratung zum SMAC zu gehen, kann dazu führen, Bedingungen unterhalb des gesetzlich Gebührenden zu akzeptieren oder falsche Ansprüche zu formulieren, die die Position im späteren Prozess beeinträchtigen.
Wenn das Schlichtungsverfahren ohne Einigung endet — weil das Unternehmen nicht erscheint, keine Bedingungen akzeptiert oder der Arbeitnehmer das Angebot ablehnt — wird ein Protokoll "versucht ohne Wirkung" ausgestellt, das die Klageerhebung vor dem Juzgado de lo Social ermöglicht. Die Frist für die Klageerhebung variiert je nach Art der Forderung: bei Kündigungen beginnt die 20-Werktage-Frist ab dem Datum der Wirksamkeit der Kündigung, wird aber während des SMAC-Verfahrens gehemmt.
Das Unternehmen kann dem Schlichtungsverfahren fernbleiben, aber dieses unentschuldigte Fernbleiben hat Folgen: Das Gericht kann ihm die Prozesskosten des nachfolgenden Gerichtsverfahrens auferlegen. Außerdem kann das Fernbleiben in Verhandlungs- und Prozessstrategie-Hinsicht negativ bewertet werden. Üblicherweise erscheint das Unternehmen und macht ein Erstangebot, auch wenn es unter dem Anspruch des Arbeitnehmers liegt.
Eine im SMAC-Verfahren erzielte Einigung hat Rechtskraft (Art. 68 LRJS). Sie kann nur aus allgemeinen Gründen der Nichtigkeit von Verträgen angefochten werden: Arglist, Zwang, wesentlicher Irrtum oder Gesetzesumgehung. In der Praxis ist die Anfechtung einer Schlichtungseinigung außergewöhnlich und kaum erfolgreich. Deshalb ist es entscheidend, dass der Arbeitnehmer oder das Unternehmen vor der Unterzeichnung vollständig verstehen, was sie unterschreiben.
Die Abfindung für eine ungerechtfertigte Kündigung in Spanien beträgt 33 Tagesgehälter pro Beschäftigungsjahr mit einer Höchstgrenze von 24 Monatsgehältern für nach der Arbeitsrechtsreform 2012 abgeschlossene Verträge. Für frühere Verträge gilt eine gemischte Regelung: 45 Tage pro Jahr bis zum 12. Februar 2012 und 33 Tage ab diesem Datum. Dies sind die gesetzlichen Mindestbeträge; beim SMAC können zusätzliche Entschädigungen für andere Ansprüche ausgehandelt werden.
Die Zeit zwischen der Einreichung der Schlichtungsbeschwerde und dem formellen Schlichtungsverfahren variiert je nach Autonomer Gemeinschaft und Arbeitsbelastung der Stelle, beträgt aber in der Regel zwischen 15 und 30 Werktagen. Das Verfahren selbst ist kurz — üblicherweise 30 Minuten bis eine Stunde — kann sich aber verlängern, wenn aktiv verhandelt wird und echte Einigungsmöglichkeiten bestehen.
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Arbeitsrechtliche Schlichtung (SMAC)

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