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Digitale Abschaltung: Gesetzliche Pflicht, die viele Unternehmen ignorieren

Beratung für Unternehmen zum Recht auf digitale Abschaltung: obligatorische Richtlinien, Art. 18 Gesetz 10/2021, DSGVO Art. 88 und Schutz vor arbeitsrechtlichen Ansprüchen.

60%
Telearbeitsunternehmen ohne konforme Abschaltungsrichtlinie
7.500 €
Höchststrafe für schwere Ordnungswidrigkeit TRLISOS
48h
Typische Frist für ersten Richtlinienentwurf nach Prüfung
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Hat Ihr Unternehmen eine gemäß Gesetz 10/2021 ausgearbeitete und genehmigte digitale Abschaltungsrichtlinie?

Erhalten Ihre Telearbeitnehmer Nachrichten oder E-Mails außerhalb ihrer erfassten Arbeitszeit?

Haben Sie die Abschaltungsrichtlinie in Ihren Plan zur Prävention psychosozialer Risiken integriert?

Kennen Sie die Klauseln zur digitalen Abschaltung, die Ihr sektorieller Tarifvertrag enthalten kann?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser strukturierter Prozess zur Implementierung gesetzeskonformer Abschaltungsrichtlinien

01

Compliance-Diagnose

Wir prüfen die aktuelle Situation: Vorhandensein und Inhalt der Abschaltungsrichtlinie, Arbeitszeiterfassung, eingesetzte technologische Werkzeuge und anwendbarer Tarifvertrag, um die spezifischen Pflichten zu bestimmen.

02

Ausarbeitung der digitalen Abschaltungsrichtlinie

Wir erstellen die Richtlinie gemäß Art. 18 des Gesetzes 10/2021 und Art. 88 DSGVO/LOPDGDD: Abgrenzung der Arbeitszeit, zugelassene Kommunikationskanäle und -zeiten, Antwortpflichten und technische Sperr- oder Hinweismaßnahmen außerhalb der Arbeitszeit.

03

Verhandlung und Validierung mit der Arbeitnehmervertretung

Wenn das Unternehmen eine gesetzliche Arbeitnehmervertretung hat, erleichtern wir die Verhandlung des Protokolls und stellen sicher, dass der endgültige Text rechtskonform ist und die Unterstützung der Parteien hat.

04

Einführung und Schulung

Wir implementieren die Richtlinie in den Unternehmenssystemen, schulen Manager und Mitarbeiter in ihrer praktischen Anwendung und integrieren sie in das Protokoll zur Prävention psychosozialer Risiken.

Die Herausforderung

Das Telearbeitsgesetz 10/2021 verpflichtet alle Unternehmen mit Telearbeitnehmern zu einer internen Richtlinie zur digitalen Abschaltung, aber über 60 % der Unternehmen mit Telearbeit haben keine oder eine veraltete Richtlinie. Das Fehlen einer Richtlinie setzt das Unternehmen arbeitsrechtlichen Ansprüchen wegen nicht erfasster Überstunden, Sanktionen der Arbeitsinspektion und Risiken im Bereich der Prävention psychosozialer Risiken aus.

Unsere Lösung

Wir prüfen die Compliance im Bereich der digitalen Abschaltung, erstellen die obligatorische Richtlinie gemäß Art. 18 des Gesetzes 10/2021 und Art. 88 der DSGVO, verhandeln sie mit der Arbeitnehmervertretung, wenn erforderlich, und integrieren sie mit der Arbeitszeiterfassung und den Präventionsprotokollen für psychosoziale Risiken.

Das Recht auf digitale Abschaltung (derecho a la desconexión digital) ist in Art. 88 des Organgesetzes 3/2018 über den Schutz personenbezogener Daten (LOPDGDD) und in Art. 18 des Gesetzes 10/2021 über Fernarbeit verankert. Das Gesetz 10/2021 verpflichtet alle Unternehmen mit Fernarbeitnehmern (Telearbeit, die mindestens 30 % der Arbeitszeit ausmacht), in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern eine interne Richtlinie zur Abschaltung außerhalb der Arbeitszeit zu erstellen. Art. 88 der DSGVO bietet die europäische Grundlage für die Regulierung der Nutzung digitaler Werkzeuge im Beschäftigungsverhältnis. Das Fehlen einer Abschaltungsrichtlinie setzt das Unternehmen schweren Ordnungswidrigkeitssanktionen (751 bis 7.500 Euro) und arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf nicht erfasste Überstunden aus, die in der Praxis die Verwaltungssanktionen weit übersteigen können.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.

Digitale Abschaltung im Telearbeitszeitlater: Pflicht, nicht Option

Die Integration von Telearbeit in Unternehmensmodelle hat die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit verwischt. Das permanente Erreichbarsein über Unternehmenskommunikationskanäle — E-Mail, Messaging-Apps, Videokonferenzplattformen — außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit schafft ein Überstundenproblem, das, wenn es nicht durch eine klare Abschaltungsrichtlinie adressiert wird, zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken führt.

Über 60 % der Unternehmen mit Telearbeit haben keine konforme Abschaltungsrichtlinie. Die häufigsten Verstöße sind: keine formelle Richtlinie; Richtlinien, die zwar existieren, aber nie mit der Arbeitnehmervertretung verhandelt oder kommuniziert wurden; oder Richtlinien, die den neuen technologischen Realitäten des Unternehmens nicht entsprechen (neue Kommunikationstools, neue Telearbeitspositionen).

Referenzen

Reduziertes Risiko arbeitsrechtlicher Ansprüche durch dokumentierte Compliance

Wir hatten mehrere Mitarbeiter im Homeoffice und keine formelle Richtlinie zur digitalen Abschaltung. BMC prüfte unsere Situation, erstellte innerhalb von 48 Stunden eine konforme Richtlinie und begleitete uns bei der Verhandlung mit dem Betriebsrat. Wir sind jetzt compliance-konform und haben klare Regeln für das gesamte Team.

Empresa de consultoría tecnológica
Personalleiterin

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Unsere Leistungen zur Umsetzung des Rechts auf digitale Nichterreichbarkeit

Compliance-Prüfung zur digitalen Abschaltung

Diagnose des aktuellen Stands: Vorhandensein und Angemessenheit der Richtlinie, anwendbarer Tarifvertrag, eingesetzte technologische Werkzeuge, Arbeitszeiterfassung und Überstundenprotokoll.

Ausarbeitung der digitalen Abschaltungsrichtlinie

Ausarbeitung des Dokuments gemäß Art. 18 des Gesetzes 10/2021 und Art. 88 DSGVO/LOPDGDD, angepasst an den Sektor, die Größe und die spezifische Organisation des Unternehmens.

Verhandlung mit der Arbeitnehmervertretung

Rechtliche Unterstützung im Konsultations- oder Verhandlungsprozess mit dem Betriebsrat, Arbeitnehmervertretern oder Gewerkschaftsvertretern, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.

Integration mit Prävention psychosozialer Risiken

Koordination mit dem Präventionsdienst zur Einbeziehung der digitalen Abschaltung als Präventivmaßnahme für psychosoziale Risiken in die Risikobewertung der Telearbeit.

Schulung für Manager und Mitarbeiter

Auf die verschiedenen Organisationsebenen angepasste Schulungssessions: Führungskräfte, mittleres Management und Telearbeitnehmer, mit Unterstützungsmaterial und Leitfäden zum verantwortungsvollen Gebrauch von Geräten.

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Ansprechpartner

Raquel Dominguez Pardo

Senior Associate – Rechtsabteilung

Master in Rechtsanwaltschaft, Universitat Pompeu Fabra Rechtswissenschaften, Universitat de Barcelona
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Gesetz 10/2021 verpflichtet Unternehmen mit Telearbeitnehmern, in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern (sofern vorhanden) eine interne Richtlinie zur digitalen Abschaltung zu erstellen. Zusätzlich begründet Art. 88 des LOPDGDD ein allgemeines Recht auf digitale Abschaltung für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Telearbeit tätig sind, das in der Tarifverhandlung oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden muss.
Die Richtlinie muss die Arbeitszeit klar abgrenzen, die zugelassenen Kommunikationskanäle und die Zeiten ihrer Nutzung festlegen, die erwartete Antwortzeit außerhalb der Arbeitszeit bestimmen (die standardmäßig keine sein sollte), die technischen oder technologischen Maßnahmen zur Unterstützung der Abschaltung beschreiben sowie die Schulungsmaßnahmen zum vernünftigen Gebrauch technologischer Werkzeuge darlegen. Sie muss auch die spezifische Behandlung für Führungskräfte und mittleres Management enthalten.
Das Fehlen einer digitalen Abschaltungsrichtlinie kann nach dem TRLISOS schwere Ordnungswidrigkeiten begründen, mit Sanktionen zwischen 751 und 7.500 Euro pro Verstoß. Wenn darüber hinaus aus der fehlenden Abschaltung nicht erfasste Überstunden entstehen, addieren sich die Sanktionen. Das tatsächliche größte Risiko ist in der Regel der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf nicht ausgeglichene Überstunden, dessen Bezifferung erheblich über der Verwaltungssanktion liegen kann.
Art. 88 der DSGVO bestimmt, dass Mitgliedstaaten durch Gesetze oder Tarifverträge die Nutzungsregeln für digitale Geräte im Beschäftigungsverhältnis einschließlich des Schutzes der Privatsphäre der Arbeitnehmer regeln können. In Spanien wird dieser Rahmen durch Art. 88 der LOPDGDD entwickelt. Unternehmen, die die Gerätenutzung überwachen, müssen die Arbeitnehmer informieren und die Datenverarbeitung auf das Minimum beschränken und dabei das Recht auf Abschaltung respektieren.
Ja. Das Gesetz 10/2021 definiert Telearbeit auf Distanz als die Arbeit, die mindestens 30 % der Arbeitszeit geleistet wird. Für diesen Schwellenwert ist die Abschaltungsrichtlinie obligatorisch. Bei geringeren Prozentsätzen gilt das allgemeine Recht nach Art. 88 LOPDGDD weiterhin. Die Praxis empfiehlt eine Abschaltungsrichtlinie für alle Mitarbeiter unabhängig vom Telearbeitsprozentsatz, da die Nutzung von Unternehmensgeräten außerhalb der Arbeitszeit auch ohne förmliche Telearbeitsvereinbarung Risiken erzeugen kann.
Ja. Die Tarifverhandlung kann das Recht auf Abschaltung verbessern (Ruhezeiten verlängern, technische Maßnahmen verstärken), aber nie unter das gesetzliche Minimum absenken. Einige Sektortarifverträge enthalten bereits spezifische Klauseln zur digitalen Abschaltung, die Unternehmen einhalten müssen. Die Analyse des anwendbaren Tarifvertrags ist der erste Schritt vor der Ausarbeitung einer internen Richtlinie.
Das Gesetz zur Verhütung von Berufsrisiken verpflichtet zur Bewertung und Kontrolle psychosozialer Risiken, unter denen dauerhafte Verbundenheit und Informationserschöpfung immer relevanter werden. Die digitale Abschaltungsrichtlinie ist nicht nur formale Compliance: Sie ist eine Präventivmaßnahme für psychosoziale Risiken, die in den Präventionsplan und die Risikobewertung der Telearbeitsposition integriert werden muss.
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Recht auf digitale Abschaltung im Unternehmen

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