Die Insolvenzabteilung von BMC berät Unternehmen, Selbstständige und Investoren in finanziellen Notlagen, bei Restrukturierungen und in Insolvenzverfahren. Unser Ziel ist stets dasselbe: eingreifen, wenn echte Optionen noch bestehen, das Unternehmen erhalten und die persönliche Haftung begrenzen.
Vorinsolvenzliche Restrukturierung
Wenn die Insolvenz noch drohend ist, bietet das TRLC Instrumente zur Vermeidung förmlicher Verfahren:
- Vorinsolvenzliche Maßnahmen: Gerichtsanmeldung zur Aktivierung des Schutzschirms gegen Einzelzwangsvollstreckungen während der Verhandlungsphase.
- Schuldenrestrukturierung: Gläubigerklassenübergreifende Verhandlung mit Haircut, Standstill und operativer Restrukturierung, mit gerichtlicher Bestätigung, die für Dissenttierende bindend ist.
- Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans: Bestätigungsantrag beim Handelsgericht, wenn der Plan bindende Wirkung gegenüber dissentierenden Gläubigern erfordert.
- Restrukturierungsplan (Insolvenzrecht): Insolvenzrechtliche Restrukturierungsinstrumente für KMU mit erheblichen Verbindlichkeiten und komplexem Finanzierungsengagement.
Unternehmensinsolvenz und Sonderverfahren
- Insolvenzberatung: Vollständige Verfahrensverwaltung — von der Tragfähigkeitsprüfung bis zum Insolvenzplan, Massenentlassung und Qualifikationsphase.
- KMU-Insolvenz (Kleinstunternehmen): Digitales, vereinfachtes Verfahren für kleine Unternehmen: kein Insolvenzverwalter, agile Bearbeitung, reduzierte Kosten.
- Express-Insolvenz: Für Gesellschaften ohne ausreichende Aktiva zur Deckung der Verfahrenskosten: sofortige Auflösung mit gleichzeitiger Eröffnung und Abschluss.
- Insolvenzqualifikation: Verteidigung in der Qualifikationsphase zur Begrenzung oder Vermeidung der persönlichen Haftung von Geschäftsführern.
- Gläubigervereinbarung im Insolvenzverfahren: Ausarbeitung und Verhandlung des Insolvenzplans mit der Gläubigermasse.
- Insolvenzanfechtung: Anfechtung von Rechtshandlungen, die in der Verdachtszeit vor der Insolvenzanmeldung zur Massebenachteiligung geführt haben.
Restschuldbefreiung und öffentliche Schulden
- Restschuldbefreiung: Beratung für Selbstständige und Privatpersonen zur Schuldenentlastung, einschließlich öffentlicher Schulden im Rahmen der vom Obersten Gerichtshof 2026 erweiterten TRLC-Grenzen.
- Öffentliche Schuldenverhandlung: Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Finanzamt und der Sozialversicherung, innerhalb und außerhalb von Insolvenzverfahren.
Forderungseinzug und Auflösung
- Forderungseinzug: Vorgerichtliche Mahnung, Mahnverfahren (Art. 812–818 LEC), Zwangsvollstreckung und Vermögensbeschlagnahme für Unternehmensgläubiger.
- Gesellschaftsauflösung: Vollständige Abwicklung der freiwilligen Auflösung mit steuerlicher, registerrechtlicher und notarieller Koordination.
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