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Steuerberatung

Steuer-Compliance: Risikominimierung bei Steuerlichen Pflichten

Steuerliche Compliance, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Zoll und Intrastat. Wir gewährleisten die vollständige Erfüllung aller Ihrer Steuerpflichten.

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Aktive Steuerclients
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Steuererklärungen rechtzeitig eingereicht
25+
Jahre Erfahrung
0
Sanktionen wegen Verstößen

Der Bereich Steuer-Compliance von BMC gewährleistet, dass Ihr Unternehmen alle steuerlichen Pflichten korrekt, pünktlich und effizient erfüllt — von der vierteljährlichen Umsatzsteuer bis zur jährlichen Körperschaftsteuer, einschließlich Zollpflichten und Quellensteuerverwaltung.

Körperschaftsteuer und Unternehmens-Umsatzsteuer

Die zwei wichtigsten Steuerpflichten jedes Unternehmens erfordern eine präzise Verwaltung, die weit über das bloße Ausfüllen von Formularen hinausgeht:

  • Körperschaftsteuer: Vorbereitung des Formulars 200/220; Optimierung anwendbarer Abzüge (F&E, Umwelt, Arbeitsplatzbeschaffung); Gruppensteuerkonsolidierung; Vorauszahlungen und Verwaltung von Verlustvorträgen.
  • Umsatzsteuerberatung: Formulare 303, 390 und SII; Pro-rata und differenzierte Sektoren; innergemeinschaftliche Transaktionen; Rückforderung von Vorsteuer; Sonderregelungen (RECC, Reisebüros).

Zoll und Außenhandel

  • Zoll und Intrastat: Verwaltung von Import-/Exportzollabfertigungen; Zolltarifklassifizierung; Intrastat; besondere Zollregime; Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO); Koordination mit dem spanischen Zollamt und der Europäischen Kommission.

Laufende Steuer-Compliance und Selbstständige

  • Laufende Steuer-Compliance: Personalisierter Steuerkalender; Einreichung von Informationsformularen (347, 349, 190, 180); AEAT-Anfragenverwaltung; Vertretung bei beschränkten Prüfungen und Betriebsprüfungen.
  • Steuerberatung für Selbstständige: Anmeldung im Selbstständigenregime; direkte Veranlagung und objektive Methode; Einkommensteuer für Freiberufler; Formulare 130 und 131; Planung abzugsfähiger Ausgaben; Quellensteuer.

Haben Sie eine Transaktion in Arbeit oder in Prüfung?

Kostenlose Erstberatung mit unserem Beraterteam.

Methodik

Unser Ansatz

Steuerkalender

Planung aller steuerlichen Pflichten des Geschäftsjahres.

Vorbereitung

Sammlung und Prüfung der buchhalterischen und steuerlichen Daten.

Einreichung

Elektronische Übermittlung an die AEAT und regionalen Steuerbehörden.

Nachverfolgung

Verwaltung von Mitteilungen und Kommunikation mit der Steuerbehörde.

Warum wir?

Was uns unterscheidet

Garantierte Compliance

Wir haben in 25 Jahren Praxis keinen Einreichungstermin versäumt.

USt-Spezialisten

Experten für innergemeinschaftliche Umsatzsteuer und Sonderregelungen.

Zoll und Intrastat

Vollständige Verwaltung von Zollanmeldungen und Handelsstatistiken.

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Unser Team

Die Fachleute, die diesen Bereich leiten

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ein Standardunternehmen (allgemeines Körperschaftsteuerregime, umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit) reicht vierteljährlich ein: Formular 303 (Umsatzsteuer), Formular 111 (Quellensteuer Arbeit/freiberufliche Tätigkeiten) und Formular 115 (Quellensteuer Miet). Jährlich: Formular 200 (Körperschaftsteuer), Formular 347 (Transaktionen mit Dritten), Formular 349 (innergemeinschaftliche Transaktionen), Formulare 190/180 (jährliche Quellensteuerzusammenfassungen). Kritische Fristen fallen auf Januar, April, Juli und Oktober.
Die Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn der Betrag korrekt auf einer Rechnung dokumentiert ist, die Transaktion die Geschäftstätigkeit betrifft und der Abzug innerhalb der Vierjahresfrist ab Entstehung des Rechts ausgeübt wird (Art. 99 LIVA). Bei gemischt genutzten Anschaffungen (unternehmerisch und privat) ist der Abzug nur anteilig entsprechend der unternehmerischen Nutzung möglich. Investitionsgüter unterliegen besonderen Anpassungsregeln (Berichtigung des Abzugs über 9 oder 4 Jahre je nach Art des Gutes).
Die beschränkte Prüfung (Art. 136 LGT) beschränkt die Maßnahmen der AEAT auf die Prüfung der angegebenen Daten und ihrer Belege, ohne Zugang zur vollständigen Buchführung. Sie muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. Das Wesentliche ist, ausschließlich die angeforderte Dokumentation vorzulegen, ohne Informationen zu antizipieren, die neue Prüfungslinien öffnen könnten. Steuerliche Vertretung ab der ersten Anfrage zu haben ist entscheidend, um den Umfang des Verfahrens zu begrenzen.
Ja, Unternehmen, die innergemeinschaftliche Transaktionen durchführen (Kauf oder Verkauf von Waren in andere EU-Mitgliedstaaten), sind zur Intrastat-Meldung verpflichtet, wenn sie die Befreiungsschwellen überschreiten (derzeit 400.000 € für Eingänge und 400.000 € für Versendungen, obwohl diese jährlich variieren). Nichteinhaltung oder fehlerhafte Einreichung kann zu Sanktionen des Zoll- und Verbrauchsteueramts führen.
Bei der direkten Veranlagung kann der Selbstständige alle für die Tätigkeit notwendigen Ausgaben abziehen (Art. 28 LIRPF): Sozialversicherungsbeiträge, Betriebskosten des dedizierten Arbeitsraums, Abschreibungen, Reparaturen, Personalkosten, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (mit Begrenzung), und ein Fahrzeug, wenn es ausschließlich für die Tätigkeit genutzt wird. Die teilweise Nutzung der Hauptwohnung als Büro erlaubt den Abzug eines Teils der Betriebskosten (25% des Anteils der dedizierten Quadratmeter). Die AEAT prüft die Korrelation zwischen Ausgaben und der angegebenen Tätigkeit mit besonderer Sorgfalt.

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