Zum Inhalt springen

Von Spanien aus für die Welt arbeiten: das Digitalnomadenvisum erklärt

Der Aufschwung des Homeoffice hat eine Generation von Fachkräften geschaffen, die von jedem Ort der Welt aus arbeiten können. Spanien, mit seinem Klima, seiner Lebensqualität und seiner Vernetzung, ist zu einem bevorzugten Ziel geworden. Sich jedoch legal niederzulassen ist nicht so einfach wie ein Flug zu buchen: Man braucht eine spezifische Genehmigung, muss ausreichende Einkünfte nachweisen, die steuerlichen Implikationen verstehen und entscheiden, ob es vorteilhafter ist, als Resident oder Nicht-Resident zu versteuern. Viele Telearbeiter kommen mit einem Touristenvisum nach Spanien und bleiben illegal, setzen sich damit Bußgeldern, Ausweisungen und Schwierigkeiten bei der nachträglichen Regularisierung aus.

Seit 2010 · 16 Jahre Steuerberater AEAT

Wählen Sie einen Termin im Kalender des Spezialisten.

Teilen Sie uns mit, wann wir anrufen sollen, und ein Partner meldet sich im gewünschten Zeitfenster.

Schreiben Sie uns und wir antworten innerhalb von 24 Werkstunden.

Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich

Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

Das Digitalnomadenvisum (offiziell Visa para Teletrabajadores de Carácter Internacional), geschaffen durch das Startup-Gesetz 28/2022, ist genau auf dieses Profil zugeschnitten. Bei BMC haben wir Dutzende dieser Anträge seit seinem Inkrafttreten begleitet. Wir beraten Sie darüber, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bereiten alle Unterlagen vor, prüfen, ob die Nutzung des Beckham-Gesetz-Sonderregimes in den ersten Jahren vorteilhaft ist, und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Verlängerung der Genehmigung.

  • Das Digitalnomadenvisum erfordert einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen oder ausländischen Kunden mit einem Mindesteinkommen von 200 % des SMI.

  • Das Visum wird zunächst für ein Jahr (Visum) oder direkt für zwei Jahre (Aufenthaltsgenehmigung) erteilt.

  • Die gesamte Familie kann durch Familienzusammenführung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten — Ehegatte oder Lebenspartner und minderjährige Kinder.

  • Digitale Nomaden, die weniger als 5 Jahre zuvor keinen Wohnsitz in Spanien hatten, können das Beckham-Gesetz nutzen und 24 % Pauschalsatz zahlen.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Prüfung der Förderfähigkeit und Steueranalyse

    Wir prüfen, ob Sie die Einkommensanforderungen erfüllen (200 % des spanischen Mindestlohns), die Dauer der Telearbeit (mindestens 3 Monate für das Visum oder 1 Jahr für die Genehmigung aus Spanien heraus), die Herkunft des Arbeitgebers oder der Kunden und die Vereinbarkeit mit dem Beckham-Steuerregime.

  2. Dokumentenvorbereitung

    Wir stellen den Arbeitsvertrag oder die Verträge mit Kunden, die Arbeitgeberzertifikate, die die Telearbeit belegen, die Kontoauszüge zum Nachweis der Einkünfte, das beglaubigte Führungszeugnis und die in Spanien gültige Krankenversicherung zusammen.

  3. Einreichung des Antrags

    Wenn Sie sich außerhalb Spaniens befinden, reichen wir das Visum beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ein. Wenn Sie sich bereits legal in Spanien befinden, beantragen wir die Aufenthaltsgenehmigung für Telearbeiter bei der Unidad de Grandes Empresas (UGE-CE) oder dem zuständigen Ausländeramt.

  4. Aktivierung des Beckham-Regimes und Begleitung

    Nach Erteilung der Genehmigung prüfen wir die Zweckmäßigkeit der Beantragung des IRPF-Sonderregimes (Pauschalsteuersatz von 24 % auf Einkünfte aus spanischen Quellen bis 600.000 Euro). Wir verwalten den Antrag bei der AEAT und überwachen die jährlichen Verlängerungsfristen.

Selbstcheck · 45 Sekunden

Benötigen Sie diesen Service?

Beantworten Sie drei Fragen und wir zeigen Ihnen den relevantesten Service für Ihren Fall.

Wohnen Sie derzeit in Spanien?
Haben Sie Vermögen oder Einkünfte in einem anderen Land?
Haben Sie eine Erbschaft erhalten oder erwarten Sie eine?
Erwägen Sie die Gründung eines Unternehmens?
Antworten Sie, um Ihre empfohlenen Services zu sehen.

Das Problem

Der Aufschwung des Homeoffice hat eine Generation von Fachkräften geschaffen, die von jedem Ort der Welt aus arbeiten können. Spanien, mit seinem Klima, seiner Lebensqualität und seiner Vernetzung, ist zu einem bevorzugten Ziel geworden. Sich jedoch legal niederzulassen ist nicht so einfach wie ein Flug zu buchen: Man braucht eine spezifische Genehmigung, muss ausreichende Einkünfte nachweisen, die steuerlichen Implikationen verstehen und entscheiden, ob es vorteilhafter ist, als Resident oder Nicht-Resident zu versteuern. Viele Telearbeiter kommen mit einem Touristenvisum nach Spanien und bleiben illegal, setzen sich damit Bußgeldern, Ausweisungen und Schwierigkeiten bei der nachträglichen Regularisierung aus.

Unsere Lösung

Das Digitalnomadenvisum (offiziell Visa para Teletrabajadores de Carácter Internacional), geschaffen durch das Startup-Gesetz 28/2022, ist genau auf dieses Profil zugeschnitten. Bei BMC haben wir Dutzende dieser Anträge seit seinem Inkrafttreten begleitet. Wir beraten Sie darüber, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bereiten alle Unterlagen vor, prüfen, ob die Nutzung des Beckham-Gesetz-Sonderregimes in den ersten Jahren vorteilhaft ist, und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Verlängerung der Genehmigung.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Prüfung der Förderfähigkeit und Steueranalyse

Wir prüfen, ob Sie die Einkommensanforderungen erfüllen (200 % des spanischen Mindestlohns), die Dauer der Telearbeit (mindestens 3 Monate für das Visum oder 1 Jahr für die Genehmigung aus Spanien heraus), die Herkunft des Arbeitgebers oder der Kunden und die Vereinbarkeit mit dem Beckham-Steuerregime.

2

Dokumentenvorbereitung

Wir stellen den Arbeitsvertrag oder die Verträge mit Kunden, die Arbeitgeberzertifikate, die die Telearbeit belegen, die Kontoauszüge zum Nachweis der Einkünfte, das beglaubigte Führungszeugnis und die in Spanien gültige Krankenversicherung zusammen.

3

Einreichung des Antrags

Wenn Sie sich außerhalb Spaniens befinden, reichen wir das Visum beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ein. Wenn Sie sich bereits legal in Spanien befinden, beantragen wir die Aufenthaltsgenehmigung für Telearbeiter bei der Unidad de Grandes Empresas (UGE-CE) oder dem zuständigen Ausländeramt.

4

Aktivierung des Beckham-Regimes und Begleitung

Nach Erteilung der Genehmigung prüfen wir die Zweckmäßigkeit der Beantragung des IRPF-Sonderregimes (Pauschalsteuersatz von 24 % auf Einkünfte aus spanischen Quellen bis 600.000 Euro). Wir verwalten den Antrag bei der AEAT und überwachen die jährlichen Verlängerungsfristen.

24%
IRPF-Satz mit Beckham-Regime
3-5
Monate durchschnittliche Bearbeitungsdauer
3.000€
Orientierender monatlicher Mindesteinkommensbetrag

Ich war selbständig mit Kunden in Großbritannien und Kanada und wollte in Valencia leben. BMC hat gleichzeitig mein Digitalnomadenvisum und den Beckham-Antrag verwaltet. In fünf Monaten hatte ich alles geregelt und zahle weniger Steuern als in London.

Tom Ashford Digitaler Strategieberater, Privatkunde, Großbritannien

Was ist das spanische Digitalnomadenvisum?

Das Visa para Teletrabajadores de Carácter Internacional – volkstümlich als Digitalnomadenvisum bekannt – wurde durch das Gesetz 28/2022 zur Förderung des Startup-Ökosystems geschaffen und trat im Januar 2023 in Kraft. Es ist die rechtliche Anerkennung einer bereits bestehenden Realität: Tausende internationale Fachkräfte, die in Spanien leben und dabei für Unternehmen oder Kunden im Ausland arbeiten möchten.

Im Gegensatz zum Touristenvisum (das nur einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum alle 180 Tage erlaubt) bietet das Digitalnomadenvisum einen soliden rechtlichen Status, Zugang zur spanischen Sozialversicherung und die Möglichkeit, die Familie nachzuholen. Und im Gegensatz zur Suche nach einer spanischen Stelle erfordert es keinen Verzicht auf die Kunden oder den Arbeitgeber, den man bereits hat.

Hauptvoraussetzungen

  • Nachweisbare Fernarbeitstätigkeit: Arbeitsvertrag mit Bestätigung des Arbeitgebers über Telearbeit (außerhalb Spaniens ansässig) oder Verträge/Rechnungen mit ausländischen Kunden bei Selbständigen.
  • Dauer der Telearbeit: Mindestens drei Monate bei Visumantrag aus dem Ausland; ein Jahr für die Genehmigung aus Spanien heraus.
  • Ausreichendes Einkommen: Mindestens 200 % des spanischen SMI (ca. 2.800–3.000 Euro monatlich 2026). Unterhaltspflichtige Familienmitglieder erhöhen den Schwellenwert um 75 % je Person.
  • Private Krankenversicherung: Volle Deckung in Spanien während der gesamten Gültigkeitsdauer der Genehmigung.
  • Sauberes Führungszeugnis: Zeugnis aus dem Wohnsitzland und dem Herkunftsland, ordnungsgemäß apostilliert.

Die Kombination mit dem Beckham-Gesetz

Einer der größten Vorteile dieses Visums ist seine Vereinbarkeit mit dem Sonderregime des Beckham-Gesetzes. Wenn Sie das Digitalnomadenvisum erhalten und steuerlich in Spanien ansässig werden, können Sie beantragen, sechs Jahre lang einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf Ihre Einkünfte aus spanischen Quellen zu zahlen, anstatt nach der allgemeinen IRPF-Skala (deren Grenzsteuersätze bis zu 47 % erreichen). Einkünfte aus ausländischen Quellen (Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Spaniens) werden unter diesem Regime nicht in Spanien besteuert.

Implikationen des Modells 720 und Auslandsvermögen

Sobald Sie steuerlich in Spanien ansässig sind: Wenn Sie im Ausland Vermögenswerte oder Rechte im Wert von mehr als 50.000 Euro (Konten, Wertpapiere, Immobilien) haben, sind Sie verpflichtet, das Modell 720 und ggf. das Modell 721 für Kryptovermögen einzureichen. Die proaktive Verwaltung dieser Verpflichtungen ab dem ersten Jahr vermeidet beträchtliche Sanktionen.

Bei BMC koordinieren wir die Steuerberatung für Nicht-Residenten und Neuankömmlinge mit dem Visumantrag, damit Sie ohne steuerliche Überraschungen nach Spanien kommen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen Einkünfte von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (SMI) nachweisen. 2026 beträgt der monatliche SMI 1.184 Euro, sodass der erforderliche Mindestbetrag bei ca. 2.368–2.500 Euro monatlich liegt. Wenn Sie für mehrere Kunden arbeiten, können die Einkünfte aller zusammengerechnet werden, sofern 80 % von außerhalb Spaniens ansässigen Arbeitgebern oder Kunden stammen.
Ja. Das Digitalnomadenvisum ist sowohl für Arbeitnehmer (mit einem Arbeitsvertrag, der Telearbeit erlaubt) als auch für Selbständige und Freiberufler verfügbar. Bei Selbständigen müssen Sie nachweisen, dass die Mehrheit Ihrer Kunden Unternehmen oder Privatpersonen außerhalb Spaniens sind, und Dienstleistungsverträge oder Rechnungen vorweisen, die die Geschäftsbeziehung und die Einkünfte belegen.
Ja, das ist eine der vorteilhaftesten verfügbaren Kombinationen. Das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer (volkstümlich als Beckham-Gesetz bekannt) ermöglicht die Besteuerung zu einem Pauschalsteuersatz von 24 % auf Einkünfte aus spanischen Quellen (bis 600.000 Euro) für sechs Jahre, anstatt als ordentlicher Resident nach dem progressiven IRPF-Tarif. Für die Beantragung gilt eine Frist von sechs Monaten ab Tätigkeitsbeginn in Spanien.
Ja. Die Regelung ermöglicht die Familienzusammenführung: Sie können in den Antrag den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und minderjährige oder abhängige Kinder einbeziehen oder nachträglich ein Visum beantragen. Jedes Familienmitglied muss eine Krankenversicherung nachweisen. Im Antrag enthaltene Familienmitglieder erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung, jedoch mit Einschränkungen für die Aufnahme einer Arbeit als Angestellter in Spanien.
Das Visum wird beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland beantragt und erlaubt zunächst, nach Spanien einzureisen und dort ein Jahr zu verbleiben. Die Aufenthaltsgenehmigung für Telearbeiter wird aus Spanien heraus beantragt (wenn man sich bereits legal im Land befindet) und gilt für drei Jahre, verlängerbar. Der richtige Weg hängt davon ab, wo Sie sich zum Zeitpunkt des Antrags befinden.
Das Digitalnomadenvisum erlaubt die Ausübung von Tätigkeiten für ausländische Arbeitgeber und Kunden. Die Regelung gestattet, dass bis zu 20 % der Gesamteinkünfte aus spanischen Kunden oder Unternehmen stammen, ohne dass die Gültigkeit des Visums davon berührt wird. Was die Besteuerung betrifft: Digitale Nomaden, die mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, sind steuerlich ansässig und versteuern ihr weltweites Einkommen im Rahmen der IRPF, können aber vom Beckham-Gesetz profitieren.

Sprechen Sie mit einem Spezialisten

Unverbindliches Erstgespräch. Antwort innerhalb 1 Stunde während der Bürozeiten.

Erste Beratung kostenlos 30 Minuten mit einem Spezialisten
Festes Angebot vor Beginn Keine Überraschungen, keine Erfolgshonorare
Zugelassener Steuerberater Elektronische Einreichung aller Formulare

4,8/5 · Daten in der EU verarbeitet · DSGVO · Unverbindlich

Häufige Fragen

Fragen zu Digitalnomadenvisum Spanien: Voraussetzungen und Antragstellung 2026

Sie müssen Einkünfte von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (SMI) nachweisen. 2026 beträgt der monatliche SMI 1.184 Euro, sodass der erforderliche Mindestbetrag bei ca. 2.368–2.500 Euro monatlich liegt. Wenn Sie für mehrere Kunden arbeiten, können die Einkünfte aller zusammengerechnet werden, sofern 80 % von außerhalb Spaniens ansässigen Arbeitgebern oder Kunden stammen.
Ja. Das Digitalnomadenvisum ist sowohl für Arbeitnehmer (mit einem Arbeitsvertrag, der Telearbeit erlaubt) als auch für Selbständige und Freiberufler verfügbar. Bei Selbständigen müssen Sie nachweisen, dass die Mehrheit Ihrer Kunden Unternehmen oder Privatpersonen außerhalb Spaniens sind, und Dienstleistungsverträge oder Rechnungen vorweisen, die die Geschäftsbeziehung und die Einkünfte belegen.
Ja, das ist eine der vorteilhaftesten verfügbaren Kombinationen. Das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer (volkstümlich als Beckham-Gesetz bekannt) ermöglicht die Besteuerung zu einem Pauschalsteuersatz von 24 % auf Einkünfte aus spanischen Quellen (bis 600.000 Euro) für sechs Jahre, anstatt als ordentlicher Resident nach dem progressiven IRPF-Tarif. Für die Beantragung gilt eine Frist von sechs Monaten ab Tätigkeitsbeginn in Spanien.
Ja. Die Regelung ermöglicht die Familienzusammenführung: Sie können in den Antrag den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und minderjährige oder abhängige Kinder einbeziehen oder nachträglich ein Visum beantragen. Jedes Familienmitglied muss eine Krankenversicherung nachweisen. Im Antrag enthaltene Familienmitglieder erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung, jedoch mit Einschränkungen für die Aufnahme einer Arbeit als Angestellter in Spanien.
Das Visum wird beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland beantragt und erlaubt zunächst, nach Spanien einzureisen und dort ein Jahr zu verbleiben. Die Aufenthaltsgenehmigung für Telearbeiter wird aus Spanien heraus beantragt (wenn man sich bereits legal im Land befindet) und gilt für drei Jahre, verlängerbar. Der richtige Weg hängt davon ab, wo Sie sich zum Zeitpunkt des Antrags befinden.
Das Digitalnomadenvisum erlaubt die Ausübung von Tätigkeiten für ausländische Arbeitgeber und Kunden. Die Regelung gestattet, dass bis zu 20 % der Gesamteinkünfte aus spanischen Kunden oder Unternehmen stammen, ohne dass die Gültigkeit des Visums davon berührt wird. Was die Besteuerung betrifft: Digitale Nomaden, die mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, sind steuerlich ansässig und versteuern ihr weltweites Einkommen im Rahmen der IRPF, können aber vom Beckham-Gesetz profitieren.
E-Mail
Kontakt