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Steuerberatung

Vermögen und Steuerstreitigkeiten: Schutz vor AEAT-Prüfungen

Verteidigung bei AEAT-Prüfungen, Steuerstreitigkeiten, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, F&E-Anreize und freiwillige Offenlegung. Schützen Sie Ihr Vermögen.

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Der Bereich Steuerstreitigkeiten und Vermögensbesteuerung von BMC verbindet prozessuale Verteidigung vor der AEAT mit proaktiver Planung für Unternehmen mit hoher steuerlicher Exposition und Familien mit erheblichem Vermögen. Wir decken alles von der ersten Prüfungsvorladung bis zur Revision vor dem Obersten Gerichtshof ab, und von der Vermögensteuerdiagnose bis zur intergenerationellen Übertragung des Familienunternehmens.

Verteidigung bei Steuerprüfungen und -verfahren

Die frühzeitige Intervention in einem Steuerverfahren — ab der ersten Vorladung — ist die entscheidendste Variable für das Ergebnis. Ein von Anfang an gut vertretener Steuerpflichtiger kann Fristen kontrollieren, den Prüfungsgegenstand eingrenzen, Dokumentation strategisch vorlegen und Argumente formulieren, die die vorgeschlagene Steuerschuld reduzieren oder beseitigen:

  • Steuerstreitigkeiten und -verfahren: Verteidigung bei AEAT-Betriebsprüfungen, beschränkten Überprüfungen, Einsprüchen vor TEAR und TEAC sowie Verwaltungsgerichtsverfahren.

Freiwillige Regularisierung — bevor das Finanzamt handelt

Wenn ein Steuerpflichtiger eine steuerliche Unregelmäßigkeit erkennt, ist spontanes Handeln vor jeder Verwaltungs- oder Strafmaßnahme die Entscheidung, die den Unterschied zwischen einer Regularisierung mit minimalen Zuschlägen und ohne Strafen und einem Steuerhinterziehungsverfahren ausmacht:

Planung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine der verzerrenden Steuern des spanischen Steuersystems aufgrund ihrer regionalen Fragmentierung. Der Unterschied zwischen einer gut geplanten Übertragung und einer reaktiven kann bei einem mittelgroßen Vermögen mehrere Hunderttausend Euro betragen:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Übertragungsplanung, Familienunternehmensbefreiung, Strukturierung von Lebensschenkungen und Optimierung nach autonomer Gemeinschaft.

F&E- und Innovationssteueranreize und Patent Box

Die F&E-Abzüge nach Art. 35 KStG sind die großzügigsten Steueranreize in der EU für Innovationsinvestitionen, aber wenige Unternehmen wenden sie korrekt an — mangels technischer Dokumentation oder fehlenden Kenntnissen über den Bindenden Motivierten Bericht:

Vermögenssteuer und Temporäre Solidaritätsabgabe auf Großvermögen

Die Vermögenssteuer und die Temporäre Solidaritätsabgabe auf Großvermögen sind wiederkehrende Steuern, die jährlich das Nettovermögen natürlicher Personen mit Wohnsitz in Spanien belasten. Bei mittleren bis hohen Vermögen kann die kombinierte Belastung erheblich sein. Es gibt rechtliche Instrumente — Befreiungen, Holdingstrukturen, Beckham-Gesetz, Exit-Tax — die die Exposition nachhaltig reduzieren:

Hochkomplexe Besteuerung erfordert Spezialisierung

Steuerverfahren und hochkomplexe Vermögensplanung teilen einen gemeinsamen Nenner: Der Steuerpflichtige, der zu spät oder ohne spezialisierte Beratung handelt, startet im Nachteil gegenüber einer Verwaltung mit überlegenen technischen und rechtlichen Ressourcen. Bei BMC verbinden wir steuerliche Fachkenntnis mit Prozesserfahrung und Vermögensverwaltungsperspektive, um Lösungen zu konzipieren, die heute wirksam und vor zukünftigen Prüfungen nachhaltig sind.

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Methodik

Unser Ansatz

Fallanalyse

Gründliche Prüfung der Mitteilung oder der Vermögenssituation.

Verteidigungsstrategie

Optimale rechtlich-steuerliche Strategie: Einsprüche, Rechtsmittel oder Selbstanzeige.

Verfahrenshandlungen

Kommunikation mit AEAT, TEAR und Gerichten mit kontrollierten Fristen.

Lösung

Abschluss des Verfahrens mit dem bestmöglichen Ergebnis für den Mandanten.

Warum wir?

Was uns unterscheidet

Spezialisierte Steuerverteidigung

Dediziertes Team für Steuerprüfungen und Streitigkeiten mit tiefem Wissen über AEAT-Verfahren.

Hochvermögende Mandanten

Umfassende Verwaltung von Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer für Familien mit komplexen Vermögenswerten.

Freiwillige Offenlegung

Kosten-Nutzen-Analyse und Bearbeitung von freiwilligen Offenlegungen vor einer Prüfung.

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Unser Team

Die Fachleute, die diesen Bereich leiten

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Eine Betriebsprüfung kann mit einem Konformitätsprotokoll enden (der Steuerpflichtige akzeptiert den vorgeschlagenen Nachzahlungsbescheid, mit einer Strafminderung von 30%) oder einem Nichtkonformitätsprotokoll (der Vorschlag wird bestritten). Bei fehlender Einigung steht ein Einspruch zur Überprüfung vor der AEAT, dann eine Klage vor TEAR/TEAC, und ein Verwaltungsgerichtsverfahren vor der Audiencia Nacional oder dem Oberverwaltungsgericht offen. Spezialisierte Vertretung von Beginn des Verfahrens an zu haben — noch vor der ersten Maßnahme — ist entscheidend für das Ergebnis.
Die freiwillige Regularisierung, bevor die Steuerbehörde oder die Staatsanwaltschaft tätig wird, befreit von der strafrechtlichen Haftung für Steuerhinterziehung (Art. 305 StGB), beseitigt formelle Steuerstrafen und ermöglicht die Anwendung von Verspätungszuschlägen (10% bis 20% je nach verstrichener Zeit) anstatt der ordentlichen Strafen (50%-150%). Voraussetzung ist, dass sie vollständig, spontan und vor jeder Verwaltungs- oder Strafmaßnahme erfolgt. Sobald die Prüfung eingeleitet oder die Anzeige erstattet ist, ist die Befreiung nicht mehr möglich.
Art. 20.2.c des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sieht eine Ermäßigung von 95% der Bemessungsgrundlage bei der Übertragung von Beteiligungen an Familienunternehmen vor, die erfüllen: (1) das Unternehmen übt eine wirtschaftliche Tätigkeit aus (keine bloße Vermögensverwaltung); (2) der Erblasser oder ein Familienangehöriger erhält eine Vergütung, die mehr als 50% seiner Einkünfte aus Arbeit und wirtschaftlichen Tätigkeiten ausmacht; (3) die Familiengruppe hält mindestens 20% (oder 5% einzeln) des Stammkapitals. Autonome Gemeinschaften können diese Ermäßigung verbessern (einige erreichen 99% oder sehen Bonifikationen vor). Eine vorausschauende Planung — mindestens fünf Jahre vor der Erbschaft — ist entscheidend, um alle Voraussetzungen zu erfüllen.
Art. 35 des Körperschaftsteuergesetzes sieht vor: (1) 25% Abzug der F&E-Ausgaben (auf den Zweijahres-Durchschnitt) und 42% auf den Überschuss; (2) zusätzlichen 17% Abzug der Forschungspersonalkosten und 8% der Abschreibungen auf F&E-Vermögenswerte; (3) 12% Abzug für technologische Innovation. Mit dem Bindenden Motivierten Bericht des Wissenschaftsministeriums ist der Abzug vor der AEAT unanfechtbar. Unternehmen mit unzureichender Steuerschuld können 80% des ausstehenden Abzugs monetarisieren.
Ja. Nichtansässige unterliegen der Vermögenssteuer auf beschränkter Steuerpflichtbasis — d.h. auf Vermögenswerte und Rechte in Spanien. Die Bemessungsgrundlage wird auf den Nettowert der Vermögenswerte im spanischen Hoheitsgebiet berechnet (Immobilien, Guthaben bei spanischen Finanzinstituten, Beteiligungen an Unternehmen mit höherem Vermögenswert in Spanien als im Ausland). Der Mindestfreibetrag von 700.000 € gilt auch für Nichtansässige aus EU/EWR-Ländern seit dem EuGH-Urteil von 2016. Die anwendbare regionale Gesetzgebung hängt vom Ort des höchsten Vermögenswerts ab, nicht vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen.

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