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Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnisse: Arbeitsrecht und Personalmanagement

Arbeitsrecht, Kündigungen, Massenentlassungen, Arbeitnehmerbeziehungen und Geolokalisierung. Umfassende arbeitsrechtliche Beratung zum Schutz Ihres Unternehmens und Ihres Teams.

2.000+
Arbeitsrechtliche Fälle gelöst
98%
Erfolgsquote bei Kündigungen
500+
Unternehmen beraten
25+
Jahre Erfahrung

BMC bietet umfassende Beratung in Arbeitsverhältnissen für in Spanien tätige Unternehmen. Vom präventiven Arbeitsrecht über ungerechtfertigte Kündigung, Massenentlassungsverfahren und Vertretung als Arbeitsrechtler in Madrid: schützen Sie Ihr Unternehmen mit spezialisierter Beratung.

Laufende Arbeitsverhältnisse

Beendigung und Restrukturierung

Rechtsvertretung

Unsere Leistungen

Fachgebiete

Arbeitsverhältnisse

Verträge, Kündigungen, Massenentlassungen und arbeitsgerichtliche Vertretung.

Haben Sie eine Transaktion in Arbeit oder in Prüfung?

Kostenlose Erstberatung mit unserem Beraterteam.

Methodik

Unser Ansatz

Diagnose

Analyse der Arbeitssituation und Unternehmensrisiken.

Strategie

Konzeption der optimalen Arbeitsstrategie für jeden Fall.

Ausführung

Prozessverwaltung mit Fristenkontrolle und Rechtsrisikosteuerung.

Nachverfolgung

Laufende Beratung und Aktualisierung bei Gesetzesänderungen.

Warum wir?

Was uns unterscheidet

Exklusive Spezialisierung

Team ausschließlich für betriebliches Arbeitsrecht.

Präventiver Ansatz

Wir identifizieren und lösen Arbeitskonflikte, bevor sie eskalieren.

Integrierte Koordination

Arbeitsrecht, Steuer und Einwanderung in jedem Mandat koordiniert.

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Unser Team

Die Fachleute, die diesen Bereich leiten

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Eine Kündigung ist ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber die behaupteten Gründe (disziplinarisch oder sachlich) nicht nachweisen kann, wenn formelle Anforderungen nicht erfüllt werden (Kündigungsschreiben, Ankündigung bei sachlichen Kündigungen, Abrechnung ausstehender Ansprüche) oder wenn die Gründe nicht in die im Arbeitnehmerstatut festgelegten Rechtsgründe passen. Die Anfechtungsfrist beträgt 20 Werktage ab Zustellung.
Ein ERE (Expediente de Regulación de Empleo) beendet Arbeitsverträge dauerhaft — es handelt sich um eine Massenentlassung. Ein ERTE (Expediente de Regulación Temporal de Empleo) setzt Verträge vorübergehend aus oder reduziert die Arbeitszeit, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden. Beide erfordern eine Konsultationsphase mit Arbeitnehmervertretern und eine Meldung an die Arbeitsbehörde, aber die Auswirkungen und Abfindungen sind sehr unterschiedlich.
Die Arbeitsinspektion kann ohne Vorankündigung erscheinen. Sie hat Zugang zu allen Arbeitsunterlagen: Verträge, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Präventionsdateien, geschäftliche E-Mails. Der Arbeitgeber hat von Anfang an das Recht auf Rechtsbestand. BMC vertritt das Unternehmen während der Inspektion, verwaltet die erforderlichen Unterlagen und verfasst bei einer Bußgeldbescheid die Einspruchsschrift zur Minimierung der Sanktionen.
Nein. In Spanien eingestellte oder entsandte Arbeitnehmer unterliegen dem spanischen Arbeitnehmerstatut und dem anwendbaren sektoralen Tarifvertrag, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers. Ausländische Vertragsbedingungen gelten nur insoweit, als sie die spanischen Regelungen verbessern — niemals unterhalb der gesetzlichen und tariflichen Mindeststandards. BMC berät über die Anpassung des Vertrags an das spanische Recht und die Sozialversicherungsfolgen.

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