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Steuerberatung

Steuerstrategie: Steuerplanung für Unternehmen und Investoren

Nationale und internationale Steuerplanung, Verrechnungspreise, Immobilienbesteuerung und steuerliche Due Diligence. Effiziente Strukturen, die Ihr Vermögen schützen.

800M€+
Generierte Steuerersparnisse
90+
Abgedeckte Rechtsordnungen
25+
Jahre Erfahrung
100%
Regulatorische Compliance

Der Bereich Steuerstrategie von BMC konzipiert Steuerstrukturen, die die Steuerbelastung von Unternehmen und Gruppen auf legale, nachhaltige und verteidigungsfähige Weise optimieren. Von der Körperschaftsteuerplanung bis zur Strukturierung internationaler Operationen ist unser Ansatz stets präventiv: Wir antizipieren die Prüfungskriterien der AEAT, bevor die Transaktion ausgeführt wird.

Steuerplanung und Körperschaftsteueroptimierung

Eine effektive Steuerplanung erfordert ein fundiertes Verständnis der verfügbaren Anreize und der spezifischen Steuerposition jedes Unternehmens:

  • Steuerplanung: Umfassende Analyse der steuerlichen Situation; Körperschaftsteueroptimierung durch F&E-Abzüge, beschleunigte Abschreibungen und Steuerkonsolidierung; Verwaltung steuerlicher Verlustvorträge.
  • Internationale Besteuerung: Strukturierung grenzüberschreitender Transaktionen; DBA-Anwendung; Betriebsstättenanalyse; Dividenden- und Lizenzgebührenplanung zwischen Jurisdiktionen.
  • Verrechnungspreise: Master File und Local File Dokumentation; Vergleichbarkeitsanalyse; CbCR; Vorabverständigungsverfahren (APAs) mit der AEAT.

Umstrukturierungen und steuerliche Unternehmenstransaktionen

  • Steuerneutrale FEAC-Umstrukturierung: Fusionen, Spaltungen, Einbringungen von Teilbetrieben und Anteilstausch mit vollständiger Steuerneutralität nach Kapitel VII, Titel VII KStG. Analyse des wirtschaftlichen Grundes und bindende Auskünfte.
  • Steuerliche Due Diligence: Steuerliche Prüfung vor Transaktionen in M&A und LBOs; Identifizierung steuerlicher Risiken; Vendor Due Diligence; Kartierung des steuerlichen Risikos nach der Übernahme.

Immobilienbesteuerung

  • Immobilienbesteuerung: Steuerliche Strukturierung von Immobilieninvestitionen in Spanien; SOCIMI-Regime; Quellensteuer für Nichtansässige bei Immobilienübertragungen; Grunderwerbsteuer; kommunale Wertzuwachssteuer; Besteuerung von Miet- und Pachteinkünften.

Haben Sie eine Transaktion in Arbeit oder in Prüfung?

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Methodik

Unser Ansatz

Steuerprüfung

Umfassende Analyse der aktuellen Steuerposition und Identifizierung von Chancen.

Strukturdesign

Optimale Steuerstruktur, die auf die Unternehmensziele ausgerichtet ist.

Umsetzung

Strategieumsetzung mit Dokumentation und fortlaufender Begleitung.

Monitoring

Regulatorische Überwachung und Anpassung an Gesetzesänderungen.

Warum wir?

Was uns unterscheidet

360°-Perspektive

Umfassender Ansatz, der nationale, internationale und persönliche Steuerdimensionen abdeckt.

Steuerliche Due Diligence

Erschöpfende Prüfung von Steuerrisiken bei Unternehmenstransaktionen.

FEAC-Experten

Steuerneutrale Umstrukturierungen mit Anwendung des FEAC-Regimes.

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Unser Team

Die Fachleute, die diesen Bereich leiten

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Steuerplanung ist die legitime Nutzung von Anreizen, Abzügen und gesetzlich vorgesehenen Sonderregelungen (wirtschaftliche Option gemäß Art. 15 LGT). Steuerhinterziehung bedeutet die Verheimlichung steuerpflichtiger Tatbestände oder die Vorlage falscher Daten, was eine schwere Steuerverfehlung oder Steuerbetrug darstellt (Art. 305 spanisches Strafgesetzbuch). BMC arbeitet ausschließlich im Bereich der legitimen Planung und fordert stets das Vorliegen eines wirtschaftlichen Grundes für jede von uns konzipierte Struktur.
In Spanien sind gemäß Art. 18 LIS und Königlichem Dekret 634/2015 alle Unternehmen, die Geschäfte zwischen verbundenen Parteien von mehr als 250.000 € mit derselben Partei durchführen, verpflichtet, spezifische Dokumentation vorzuhalten. Multinationale Gruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. € müssen den CbCR (Formular 231) einreichen. Die AEAT priorisiert die Prüfung von Geschäften zwischen Spanien und Niedrigsteuergebieten.
Das Regime für Fusionen, Spaltungen, Einbringungen von Vermögenswerten und Anteilstausch (Art. 76-89 LIS) ermöglicht es, dass diese Transaktionen zum Zeitpunkt ihrer Durchführung keine Besteuerung auslösen — sie wird auf eine spätere Veräußerung verschoben. Es gilt, wenn ein wirtschaftlicher Grund vorliegt — ein Kriterium, das die AEAT genau prüft. Ohne eine vorab bindende Auskunft oder eine solide rechtlich-steuerliche Analyse kann die Transaktion mit Kapitalgewinnbesteuerung und Zinsen umqualifiziert werden.
Die Entidad de Tenencia de Valores Extranjeros (ETVE) ermöglicht, dass Dividenden und Kapitalgewinne aus ausländischen Tochtergesellschaften von der spanischen Körperschaftsteuer befreit sind (Art. 21 LIS), sofern die Voraussetzungen für Beteiligungen und Besteuerung auf Ebene der Tochtergesellschaft erfüllt sind. Es handelt sich um eine besonders effiziente Holdingstruktur für multinationale Gruppen mit Investitionen in Lateinamerika, wo Spanien über ein weitreichendes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen verfügt.
Nein. Die Vendor Due Diligence — vom Verkäufer vor Beginn des Prozesses erstellt — identifiziert und behebt Risiken, bevor der Käufer sie entdeckt und vom Preis abzieht. Sie reduziert die Unsicherheit für beide Parteien, beschleunigt den Abschluss und schützt den Verkäufer vor nachträglichen Forderungen wegen dem Käufer unbekannter steuerlicher Risiken.

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