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Einwanderung

Unternehmensimmigration: Internationale Talentmobilität leicht gemacht

Premium-Unternehmensimmigration — Arbeitserlaubnisse, ICT-Transfers, Investorenaufenthalt, Digital-Nomad-Visum und internationale Talentmobilität für Unternehmen und HNW-Personen in Spanien.

Betreut vom verantwortlichen Partner

Standorte in Spanien Seit 2007 aktiv REAF · ICAM DE · ES · EN · FR muttersprachlich
Mit einem Immigrationsspezialisten sprechen

Wir nehmen pro Quartal eine begrenzte Anzahl Mandate an. Anfragen werden nach Dringlichkeit und Passung zu unserer aktuellen Pipeline priorisiert.

20 Tage
ICT-Bearbeitung über UGE (vs. 3–5 Monate Standardweg)
Integriert
Immigration, Steuer und Arbeitsrecht in jedem Mandat koordiniert
Proaktiv
Verlängerungskalender und Ablaufalarme für Unternehmen mit mehreren ausländischen Mitarbeitern
4 Sprachen
Beratung auf Spanisch, Englisch, Französisch und Deutsch
Unsere Leistungen

Fachgebiete

Einwanderung und Mobilität

Unternehmensimmigration, ICT, Investorenaufenthalt, Digital-Nomad-Visum und Regularisierung.

20 Werktage ICT-Bearbeitungszeit über die UGE-CE (vs. 3–5 Monate Standardweg)

Unternehmensimmigration

Arbeitserlaubnisse, ICT-Transfers, Hochqualifizierte und Beckham-Gesetz für Unternehmen

20 Tage Bearbeitungsfrist bei UGE-CE-registrierten Unternehmen

Konzerninterne Entsendung (ICT-Visum)

20 Arbeitstage gesetzliche Bearbeitungsfrist bei der UGE-CE

Hochqualifizierte Fachkraft

Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer (Gesetz 14/2013 + Richtlinie 2021/1883)

€39.269,92 Jahresgehaltsschwellenwert 2026 (Orden PJC/44/2026 — 1,4× INE-Durchschnitt)

EU Blue Card

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Führungskräfte und Spezialisten mit hohem Einkommen

3. Apr. 2025 Datum der vollständigen Abschaffung des Golden Visa (LO 1/2025) — alle Modalitäten

Aufenthaltserlaubnis für Investoren

Alternativen zum immobilien-basierten Golden Visa (abgeschafft April 2025)

2.442 €/Monat Mindesteinkommensanforderung 2026 (200 % SMI, Ley 28/2022 Art. 61–62)

Visum für digitale Nomaden

Visado y renovación bajo la Ley 28/2022 para trabajadores remotos

3 Jahre Dauer der Ersterlaubnis für Unternehmer (längste im spanischen Einwanderungsrecht)

Gründervisum

Autorización para emprendedores bajo Ley 14/2013

400% IPREM Mindestanforderung an wirtschaftliche Mittel (2.400 €/Monat in 2026; IPREM 2026 = 600 €/Monat)

Nicht-Erwerbsvisum

Aufenthalt in Spanien ohne Erwerbstätigkeit für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln

5 Jahre Mindestaufenthalt für rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt (Formular EX-17)

Daueraufenthalt-EU

Daueraufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Spanien

150 % IPREM Mindesteinkommen (900 €/Monat 2026); +300 €/Monat pro weiterem Familienmitglied (EX-02)

Familienzusammenführung

Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten, Kinder und Vorfahren gemäß RD 1155/2024

2 Jahre Verkürzte Aufenthaltsfrist für ibero-amerikanische Herkunftsstaatsangehörige — schnellster Weg zur EU-Staatsbürgerschaft (ZGB Art. 22.1)

Spanische Staatsangehörigkeit

Einbürgerung in die spanische Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt, Abstammung und Einbürgerungsurkunde

5 Wege Verwurzelungsmodalitäten nach dem RD 1155/2024 (social, sociolaboral, familiar, socioformativo, segunda oportunidad)

Arraigo Social — 3-Jahres-Aufenthalt

BMCs Einwanderungsabteilung bearbeitet jährlich über 12 verschiedene Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistypen in Spanien — von der 20-Werktage-ICT-Genehmigung über die UGE-CE bis zum Digitalnomaden-Visum (Mindesteinkommensnachweis: 2.442 €/Monat, 200 % SMI 2026) und der Familienzusammenführung (Formular EX-02). Wir koordinieren in jedem Mandat die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Dimensionen und verwalten den gesamten Prozess — von der Diagnose des optimalen Wegs bis zur Erlaubniserteilung und Verlängerung.

Unternehmensimmigration und Talentmobilität

Die internationale Mobilität von Führungskräften und Spezialisten ist heute eine strategische Notwendigkeit für jedes Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit. Spanien bietet schnelle Wege für qualifizierte Talente:

  • Unternehmensinterner Transfer (ICT): Die ICT-Genehmigung wird bei der UGE-CE innerhalb von 20 Werktagen erteilt und ermöglicht die Eingliederung von Führungskräften, Spezialisten und Auszubildenden aus jeder ausländischen Tochtergesellschaft der Gruppe — ohne nationalen Arbeitsmarkttest.
  • Hochqualifizierte Fachkraft: Für Profile mit Hochschulabschluss und Gehalt über der Verwaltungsschwelle der UGE-CE (Art. 71 Ley 14/2013). 20 Werktage Bearbeitungsfrist, kein Kontingent.
  • EU-Blaue Karte: Vorzugsgenehmigung mit innergemeinschaftlicher Mobilität für Fachkräfte mit Hochschulabschluss. Gehaltsschwellenwert 2026: 39.269,92 €/Jahr (Orden PJC/44/2026). Mobilität in alle 27 EU-Staaten ab dem 12. Monat.
  • Unternehmensimmigration: Vollständige Verwaltung von Arbeitserlaubnissen, Sponsoring-Compliance und Verlängerungskalendern für Unternehmen mit mehreren ausländischen Mitarbeitern.

Aufenthaltsvisum für Investoren und Selbständige

Nach der Abschaffung des Golden Visa (LO 1/2025, in Kraft seit dem 3. April 2025) sind folgende Alternativen verfügbar:

  • Digital Nomad Visum: Für Fernarbeiter mit Einkünften aus ausländischer Quelle, unter dem Gesetz 28/2022. Mindesteinkommen 2.442 €/Monat (200 % SMI 2026). Formular EX-01.
  • Unternehmervisum: Für Gründer innovativer Geschäftsprojekte in Spanien — Art. 69 Ley 14/2013. ENISA-Bewertung erforderlich. 3 Jahre Ersterlaubnis.
  • Nicht-Erwerbsvisum: Für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln (400 % IPREM = 2.400 €/Monat in 2026), die in Spanien nicht arbeiten müssen. Steuerliche Vorabplanung unerlässlich.
  • Aufenthalt für Investoren nach Golden-Visa-Abschaffung: Beratung zu allen drei Alternativen und Übergangsbestimmungen für bestehende Golden-Visa-Inhaber.

Regularisierung und Familienzusammenführung

  • Aufenthalt durch Verwurzelung (Arraigo): Regularisierungswege für nachträglich entstandene Irregularitätssituationen unter dem RD 1155/2024 — 5 Modalitäten: social, sociolaboral, familiar, socioformativo, segunda oportunidad.
  • Familienzusammenführung: Vollständige Bearbeitung für Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie (Formular EX-02). Einkommensschwelle: 150 % IPREM (900 €/Monat 2026) für eine zweiköpfige Einheit.
  • Daueraufenthaltsrecht: Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt — nationale und EU-Variante (Richtlinie 2003/109/EG, Formular EX-17). Quasi-nationale Rechte, EU-Mobilität in 27 Staaten.
  • Spanische Staatsangehörigkeit: Planung und Bearbeitung des langfristigen Einwanderungsweges — 2 Jahre für ibero-amerikanische Herkunftsstaatsangehörige (ZGB Art. 22), 10 Jahre allgemein.

Einwanderung und Beckham-Regime — der optimale Ablauf für inbound Talent

Für internationale Führungskräfte, Digitalnomaden und Investoren, die nach Spanien umsiedeln, ist die Kombination des richtigen Aufenthaltswegs mit dem Beckham-Sondersteuerregime (Art. 93 LIRPF) die wirkungsvollste Struktur im spanischen Steuer- und Einwanderungsrecht: In den ersten 6 Jahren der spanischen Steueransässigkeit werden nur Einkünfte aus spanischen Quellen zum Pauschalsteuersatz von 24 % besteuert — ausländische Einkunftsquellen bleiben in Spanien steuerfrei.

Der Schlüssel liegt im Timing: Das Formular 149 (Modelo 149) muss innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Anmeldung in der spanischen Sozialversicherung oder dem Tätigkeitsbeginn eingereicht werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Wer Immigration und Steuerregime nicht von Anfang an koordiniert, verliert diesen Vorteil unwiederbringlich.

BMC koordiniert beide Prozesse als integriertes Gesamtpaket:

Methodik

Unser Ansatz

Bewertung

Wir analysieren das Profil des Kandidaten und alle verfügbaren Immigrationswege, um den optimalen Weg zu empfehlen.

Vorbereitung

Wir sammeln alle erforderlichen Unterlagen: Verträge, Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und Arbeitgeberzertifikate.

Einreichung und Verfolgung

Wir reichen den Antrag bei der zuständigen Behörde ein und verfolgen den Fall aktiv bis zur Entscheidung.

Niederlassung

Wir koordinieren die NIE-Ausstellung, Sozialversicherungsregistrierung, Anmeldung und ggf. die Beckham-Gesetz-Wahl.

Warum wir?

Was uns unterscheidet

Integrierte Immigration

Jedes Mandat wird aus immigrations-, steuer- und arbeitsrechtlicher Perspektive geprüft — zur Vermeidung von Koordinationsfehlern.

UGE-Fast-Track-Zugang

ICT- und hochqualifizierte Erlaubnisse über die UGE bearbeitet: 20 Werktage statt 3–5 Monate.

Proaktive Compliance

Verlängerungsverfolgung, gesetzliche Überwachung und jährliche Compliance-Prüfungen für Unternehmen mit ausländischen Mitarbeitern.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir bearbeiten alle Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistypen: ICT (innerbetriebliche Versetzung, Art. 73–79 Ley 14/2013), Hochqualifizierte Fachkraft (Art. 71), EU-Blaue Karte (Ley 11/2023), Digitalnomadenvisum (Ley 28/2022), Unternehmervisum (Art. 69), Nicht-Erwerbsvisum, Familienzusammenführung (Formular EX-02), Arraigo-Modalitäten (RD 1155/2024) sowie Daueraufenthalt (Formular EX-17) und Einbürgerung.
Ja. Das Organgesetz 1/2025, in Kraft seit dem 3. April 2025, hat das Golden Visa vollständig abgeschafft — in allen Modalitäten, einschließlich Immobilien (500.000 €), Staatsanleihen (2.000.000 €), Investmentfonds und Unternehmensbeteiligungen (1.000.000 €). Es gibt in Spanien keine Aufenthaltserlaubnis durch Finanzinvestition mehr. Die verfügbaren Alternativen für Investoren und HNW-Personen sind das Digitalnomadenvisum, das Unternehmervisum und das Nicht-Erwerbsvisum.
Die ICT-Erlaubnis (Art. 73–79 Ley 14/2013) ermöglicht den Transfer von Führungskräften, Spezialisten oder Auszubildenden von einem ausländischen Konzernunternehmen zur spanischen Tochtergesellschaft. Mindestvordienstzeit: 3 Monate (Führungskräfte/Spezialisten) oder 12 Monate (Auszubildende). Bearbeitungszeit bei UGE-CE-registrierten Unternehmen: 20 Werktage. Laufzeit bis zu 3 Jahre.
Die EU-Blaue Karte erfordert ein Jahresbruttogehalt von mindestens 39.269,92 € (allgemeiner Schwellenwert 2026 nach Orden PJC/44/2026) oder 31.415,94 € für Mangelberufe und Absolventen der letzten 3 Jahre. Die Bearbeitungsfrist bei der UGE-CE beträgt 20 Arbeitstage. Nur die feste Gehaltskomponente wird angerechnet. Ab dem 12. Monat ermöglicht die Karte Mobilität in alle 27 EU-Mitgliedstaaten.
Das Mindesteinkommen für das Digitalnomadenvisum (Ley 28/2022) beträgt 200 % des SMI — 2.442 €/Monat in 2026 (SMI 2026: 1.221 €/Monat). Für mitreisende Ehepartner werden zusätzlich 75 % des SMI (ca. 915,75 €/Monat) verlangt, für jedes Kind 25 % (ca. 305,25 €/Monat). Das Einkommen muss aus Quellen außerhalb Spaniens stammen (max. 20 % spanische Kunden erlaubt).
Ja. Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige oder abhängige Kinder können im Rahmen der Familienzusammenführung (Formular EX-02, LO 4/2000 + RD 1155/2024) nachziehen. Das Mindesteinkommen des Zusammenführenden beträgt 150 % IPREM (900 €/Monat 2026) für eine zweiköpfige Einheit plus 50 % IPREM pro weiterem Mitglied. Eltern über 65 Jahre sind ebenfalls zusammenführbar, sofern eine Daueraufenthaltserlaubnis vorliegt.
Das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF) ermöglicht qualifizierenden Personen, in den ersten 6 Jahren der spanischen Steueransässigkeit nur auf Einkünfte aus spanischen Quellen zum Pauschalsteuersatz von 24 % besteuert zu werden. Es gilt für Arbeitnehmer (ICT, HQP, Blue Card), Digitalnomaden und bestimmte Direktoren — nicht jedoch für Nicht-Erwerbsvisuminhaber. Das Formular 149 muss innerhalb von 6 Monaten ab der Sozialversicherungsanmeldung eingereicht werden.
Die allgemeine Frist beträgt 10 Jahre rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalts (ZGB Art. 22). Für Herkunftsstaatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals und Sepharden gilt eine verkürzte Frist von 2 Jahren. Zusätzlich sind das DELE-A2-Sprachzertifikat (außer Muttersprachler) und das CCSE-Bürgerkundezeugnis erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Einreichung des vollständigen Dossiers bis zu 12 Monate.

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