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Unternehmenstransaktionen: Rechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Koordination bei jedem Schritt der Umstrukturierung

Integrierte rechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Beratung bei Fusionen, Spaltungen, Unternehmensumwandlungen, globalen Vermögensübertragungen und Ausgliederungen. Fehlerhafte Ausführung kann Registernichtigkeiten, Steuerrisiken und Arbeitsrechtsstreitigkeiten erzeugen, die den Transaktionswert vernichten.

Wann eine Unternehmenstransaktion die richtige Lösung für Ihr Unternehmen ist

100+
Durchgeführte Unternehmenstransaktionen
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Registernichtigkeiten in verwalteten Transaktionen
Integriert
Steuerliche und arbeitsrechtliche Koordination bei jeder Transaktion
4,8/5 bei Google · 50+ BewertungenSeit 2007 · 19 Jahre Erfahrung5 Büros in Spanien500+ Kunden
Unser Ansatz

Fusionen: Typen, Prozess und Gläubigerkoordination

01

Gestaltung der rechtlichen und steuerlichen Struktur

Wir analysieren die Transaktionsziele und wählen das geeignetste Instrument — Absorptionsfusion, Fusion durch Neugründung, Total- oder Teilspaltung, Ausgliederung, Umwandlung oder globale Vermögensübertragung — unter Berücksichtigung steuerlicher Effizienz, der Haftungsstruktur und des Einflusses auf Arbeitnehmer.

02

Dokumentation und Fusions- oder Spaltungsbilanz

Wir erstellen den Fusions- oder Spaltungsplan, die geprüfte Referenzbilanz, den Vorstandsbericht, den unabhängigen Sachverständigenbericht wo gesetzlich vorgeschrieben, und die für die Gesellschafterversammlung erforderliche Dokumentation.

03

Registrierungsprozess und Gläubigerkoordination

Wir verwalten alle Formalitäten vor dem Handelsregister: Registrierung des Beschlusses, Veröffentlichung im BORME, Verwaltung des Gläubigereinspruchsrechts während der einmonatigen Bekanntmachungsfrist und Vollzug der öffentlichen Urkunde vor einem Notar.

04

Steuerlicher, arbeitsrechtlicher und registerrechtlicher Abschluss

Wir reichen die aus der Transaktion resultierenden Steuererklärungen ein (MwSt., ITP/AJD-Stempelsteuer, Körperschaftsteuer), verwalten die Arbeitnehmerüberleitung gemäß Artikel 44 des Estatuto de los Trabajadores, benachrichtigen die gesetzlichen Arbeitnehmervertreter und überprüfen die korrekte Registrierung der resultierenden Gesellschaft.

Die Herausforderung

Die Durchführung einer Unternehmenstransaktion — Fusion, Spaltung, Umwandlung oder globale Vermögensübertragung — erfordert die gleichzeitige und koordinierte Verwaltung strenger Registerfristen, spezifischer Steuerpflichten und Arbeitnehmerrechte. Ein Fehler auf einem dieser Gebiete — eine fehlerhafte Fusionsbilanz, eine ausgelassene ITP-Einreichung, ein nicht korrekt verwaltetes Gläubigereinspruchsrecht — kann die Transaktion nichtig machen, eine Steuerprüfung auslösen oder gerichtliche Klagen von betroffenen Arbeitnehmern generieren.

Unsere Lösung

Wir integrieren die gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Dimensionen jeder Unternehmenstransaktion in einem einzigen Team. Wir gestalten die effizienteste Struktur, verwalten den gesamten Registrierungsprozess vor dem Handelsregister, koordinieren Pflichten mit den Steuerbehörden und der Sozialversicherung und schützen Arbeitnehmerrechte gemäß den auf jeden Transaktionstyp anwendbaren Vorschriften.

Unternehmenstransaktionen in Spanien — einschließlich Fusionen, Spaltungen (escisiones), Umwandlungen, Ausgliederungen (segregaciones) und globale Vermögens- und Schuldenübertragungen — werden durch das Gesetz 3/2009 über strukturelle Änderungen von Handelsgesellschaften (Ley de Modificaciones Estructurales, LME) und das Kapitalgesellschaftsgesetz (LSC) geregelt. Jeder Transaktionstyp erfordert spezifische Verfahrensschritte: einen Fusions- oder Spaltungsplan, Vorstandsberichte, eine geprüfte Bilanz, eine Gläubigereinspruchsfrist, Gesellschafterversammlungsgenehmigung und Eintragung im Handelsregister. Die EU-Richtlinie 2019/2121 (grenzüberschreitende Umwandlungen, Fusionen und Spaltungen), 2023 in spanisches Recht umgesetzt, fügt spezifische Anforderungen für grenzüberschreitende Transaktionen hinzu.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.

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Wann eine Unternehmenstransaktion die richtige Lösung für Ihr Unternehmen ist

Viele Unternehmen greifen reaktiv auf eine Unternehmenstransaktion zurück: eine Fusion zur Absorption einer Tochtergesellschaft, die ihren Zweck verloren hat, eine Spaltung zur Trennung einer Abteilung, die ein Investor erwerben möchte, eine globale Vermögensübertragung zur Abwicklung einer Gesellschaft ohne formales Liquidationsverfahren. Aber gut geplante Unternehmenstransaktionen sind strategische Instrumente, die Wert schaffen, wenn sie proaktiv eingesetzt werden.

Situationen, in denen eine Unternehmenstransaktion typischerweise die beste Option ist:

  • Gruppenvereinfachung: Eine Gruppe mit zu vielen Gesellschaften häuft Verwaltungs-, Steuer-Compliance- und Corporate-Governance-Kosten an, die durch Fusion von Einheiten, die im selben Sektor oder mit denselben Vermögenswerten tätig sind, eliminiert werden können.
  • Trennung von Tätigkeiten vor einem Verkauf: Wenn ein Käufer einen Teil des Geschäfts erwerben möchte, ermöglicht eine Spaltung oder Ausgliederung die Isolierung dieser Abteilung.
  • Familienunternehmens-Reorganisation: Familienunternehmen in einem Nachfolgeprozess müssen oft ihre Unternehmensstruktur reorganisieren.
  • Steuerliche Neutralität bei Vermögensübertragungen: Wenn Vermögenswerte zwischen Gruppengesellschaften übertragen werden sollen, kann eine für das steuerliche Neutralitätsregime qualifizierende Fusion oder Spaltung erheblich effizienter sein als eine Kauf- und Verkaufstransaktion.

Fusionen: Typen, Prozess und Gläubigerkoordination

Das Kapitalgesellschaftsgesetz unterscheidet zwei Haupttypen: die Absorptionsfusion (fusión por absorción), bei der eine bestehende Gesellschaft (die absorbierende) eine oder mehrere Gesellschaften (die absorbierten) ohne Liquidation auflöst; und die Fusion durch Neugründung, bei der alle beteiligten Gesellschaften aufgelöst werden, um eine neue Gesellschaft zu schaffen, die in alle ihre Rechte und Pflichten eintritt.

Der Fusionsprozess umfasst Phasen, die keine Abkürzungen zulassen: den Fusionsplan, die Fusionsbilanz, die Bekanntmachungsfrist und das Gläubigereinspruchsrecht, die Gesellschafterversammlungsbeschlüsse sowie die öffentliche Urkunde und die Eintragung. Die Missverwaltung der Bekanntmachungsfrist ist die häufigste Ursache für Registrierungsprobleme bei Fusionen.

Steuerliche und arbeitsrechtliche Implikationen jeder Unternehmenstransaktion

Unternehmenstransaktionen sind keine rein rechtlichen Angelegenheiten. Das steuerliche Neutralitätsregime nach Kapitel VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes — umgangssprachlich als “Sonderfusionsregime” (régimen especial de fusiones) bekannt — schiebt die Besteuerung der aus der Transaktion resultierenden Kapitalgewinne auf, bis die Gesellschafter oder die resultierende Gesellschaft die erhaltenen Vermögenswerte oder Anteile veräußern. Die Bedingungen für seine Anwendung erfordern einen gültigen wirtschaftlichen Grund und eine obligatorische Mitteilung an die Agencia Tributaria.

Auf der arbeitsrechtlichen Seite legt Artikel 44 des Estatuto de los Trabajadores die automatische Überleitung des neuen Arbeitgebers in die Arbeitsverträge der betroffenen Arbeitnehmer fest. Die Informations- und Konsultationspflicht gegenüber den gesetzlichen Arbeitnehmervertretern ist eine formale Pflicht, deren Verletzung zu Beschäftigungsverstößen führen kann, unabhängig davon, ob die Übertragung selbst vollkommen rechtmäßig ist. Bei BMC verwalten wir diesen Prozess koordiniert mit unserem Arbeitsrechtsteam.

Regelungsrahmen: Gesetz 3/2009 (LME) und LSC

Die zentralen Normen für Unternehmenstransaktionen in Spanien:

Ley de Modificaciones Estructurales (Gesetz 3/2009, LME): Regelt alle strukturellen Änderungen von Handelsgesellschaften: Fusionen (Artikel 22–50 LME), Spaltungen (Artikel 68–119 LME), Ausgliederungen (Artikel 71.1.b LME) und globale Vermögens- und Schuldenübertragungen (Artikel 81–91 LME). Das Gläubigereinspruchsrecht (Artikel 44 LME) ist eine kritische Phase: Gläubiger haben einen Monat nach Eintragung des Fusionsbeschlusses im Handelsregister, um Sicherheiten zu verlangen, wenn ihre Forderungen unzureichend gesichert sind.

Körperschaftsteuergesetz (LIS) — Kapitel VII Titel VII: Das steuerliche Neutralitätsregime (Sonderfusionsregime) ist das entscheidende Steuerinstrument für Unternehmenstransaktionen. Artikel 80 LIS schreibt die obligatorische Mitteilung an die AEAT vor (nicht Genehmigung — nur Mitteilung). Artikel 89.2 LIS regelt den Missbrauchsvorbehalt: Wenn die Steuerbehörde feststellt, dass die Transaktion keinen wirtschaftlichen Hauptgrund hat, kann das Neutralitätsregime rückwirkend aberkannt werden.

LSC (Königliches Gesetzesdekret 1/2010) — Artikel 160 und folgende: Regelt die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für strukturelle Änderungen. Artikel 160.f LSC erfordert für gewisse fundamentale Transaktionen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung auch dann, wenn die Satzung sie nicht explizit vorsieht — ein oft übersehenes Erfordernis.

EU-Richtlinie 2019/2121 (grenzüberschreitende Umwandlungen, Fusionen und Spaltungen): Seit der Umsetzung in spanisches Recht (Gesetz 21/2021) gelten für grenzüberschreitende Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen von EU-Gesellschaften besondere Verfahren, einschließlich einer Missbrauchsprüfung durch die nationalen Behörden.

Praxisbeispiel: Ausgliederung einer Softwareeinheit vor einem Venture-Capital-Einstieg

Eine spanische Technologiegruppe (Holdinggesellschaft mit drei operativen Tochtergesellschaften) entwickelt eine innovative SaaS-Lösung innerhalb einer der Tochtergesellschaften, die auch andere, weniger attraktive Geschäftsbereiche betreibt. Ein Venture-Capital-Fonds ist interessiert, aber ausschließlich an der SaaS-Einheit investieren zu wollen.

Transaktionsstruktur: Ausgliederung der SaaS-Einheit in eine neue Gesellschaft (NewCo) nach Artikel 71.1.b LME. Die Tochtergesellschaft überträgt die SaaS-Vermögenswerte (Software, IP, Kundenverträge, zugeordnete Mitarbeiter) an die NewCo gegen Erhalt der Anteile an der NewCo. Anschließend tritt der VC-Fonds in die NewCo ein.

Steuerliche Behandlung: Ausgliederung qualifiziert für das steuerliche Neutralitätsregime (Artikel 76.2 LIS), wenn ein wirtschaftlicher Grund vorliegt (Vorbereitung eines Investoreineinstiegs ist ein anerkannter wirtschaftlicher Grund). Keine sofortige Körperschaftsteuer auf die übertragenen stillen Reserven. Mitteilung an die AEAT innerhalb der vorgeschriebenen Frist.

Arbeitsrechtliche Koordination: 8 Mitarbeiter der SaaS-Einheit werden übertragen (Artikel 44 ET). Betriebsratsinformation vor Abschluss der Transaktion; Arbeitnehmer behalten alle Rechte und Dienstjahre.

Ergebnis: Ausgliederung innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen. VC-Einstieg mit 35 % Anteil für 2,1 Mio. EUR; klare Exit-Strategie für die Holding.

Betroffene Sektoren und typische Transaktionsanlässe

Familienunternehmen: Nachfolgeplanung ist der häufigste Anlass für Unternehmenstransaktionen — Trennung von operativem Geschäft und Vermögenswerten, Übertragung von Anteilen auf die nächste Generation unter Nutzung des steuerlichen Neutralitätsregimes.

Technologie-Startups: Ausgliederung von Produktlinien vor VC-Runden oder strategischen Partnerschaften; Fusion von parallel entwickelten Einheiten nach Konvergenz der Geschäftsmodelle.

Banken und Finanzinstitute: Ausgliederung nicht-strategischer Portfolio-Einheiten; strukturelle Änderungen im Rahmen von EZB/Bank-von-Spanien-Restrukturierungsplänen.

Industrie und Produktion: Trennung von Produktions- und Vertriebseinheiten; Fusion von regionalen Tochtergesellschaften zur Kostenoptimierung.

Unternehmensgrößen-Segmentierung

KMU (bis 25 Mio. EUR Umsatz): Fusionen zur Gruppenvereinfachung und globale Vermögens- und Schuldenübertragungen (schnellere Alternative zur Liquidation). Kosten typischerweise 8.000–20.000 EUR (Rechtshonorare + Notarkosten + Registrierungsgebühren).

Mittlere Unternehmen (25–100 Mio. EUR): Ausgliederungen vor Investorenrunden; Spaltungen zur Trennung regulierter und nicht-regulierter Aktivitäten. Kosten: 20.000–60.000 EUR; Zeitrahmen: 4–6 Monate.

Großunternehmen und Konzerne (100+ Mio. EUR): Grenzüberschreitende Fusionen und Umwandlungen nach Richtlinie 2019/2121; komplexe Spaltungen mit Wettbewerbs- und Kartellrechts-Implikationen (CNMC-Anmeldung bei Überschreiten der Schwellenwerte). Kosten: 60.000–200.000 EUR+; externe Gutachter und mehrere Beratungsteams.

Geografische Abdeckung

Unternehmenstransaktionen werden typischerweise beim Handelsregister am Sitz der Gesellschaft eingetragen. Für in Madrid eingetragene Gesellschaften ist das Madrider Handelsregister zuständig. Grenzüberschreitende Transaktionen nach Richtlinie 2019/2121 erfordern Koordination mit den Behörden beider Mitgliedstaaten. Wir begleiten Transaktionen für Gesellschaften mit Sitz in ganz Spanien sowie für ausländische Gesellschaften, die ihre spanische Tochtergesellschaft restrukturieren.

Häufige Fehler bei Unternehmenstransaktionen

1. Gläubigereinspruchsfrist nicht korrekt verwalten: Die einmonatige Einspruchsfrist nach Handelsregistereintragung des Fusionsbeschlusses ist zwingend. Vorzeitige Vollziehung der Transaktion vor Ablauf dieser Frist macht die Transaktion anfechtbar.

2. Steuerliche Mitteilung an die AEAT vergessen: Die Mitteilungspflicht nach Artikel 80 LIS ist obligatorisch für das steuerliche Neutralitätsregime. Eine vergessene oder verspätete Mitteilung kann zum Verlust der steuerlichen Neutralität führen.

3. Wirtschaftlichen Grund nicht ausreichend dokumentieren: Die AEAT prüft bei strukturellen Änderungen regelmäßig, ob ein valider wirtschaftlicher Hauptgrund vorliegt. Rein steuerlich motivierte Transaktionen ohne substantiellen wirtschaftlichen Hintergrund sind anfällig für Missbrauchsverhalt nach Artikel 89.2 LIS.

4. Arbeitsrechtliche Information vernachlässigen: Die Information des Betriebsrats (oder, wo nicht vorhanden, der Arbeitnehmer direkt) ist vor Abschluss der Transaktion obligatorisch. Verstöße können von der ITSS sanktioniert werden.

5. Grenzüberschreitende Transaktion ohne Berücksichtigung der Richtlinie 2019/2121: Grenzüberschreitende Fusionen und Umwandlungen in der EU unterliegen seit 2023 neuen Verfahrensanforderungen, einschließlich einer nationalen Missbrauchsprüfung, die die Transaktion erheblich verzögern kann.

Nächste Schritte: Transaktionsplanung und Erstberatung

Der erste Schritt ist eine Strukturierungsberatung, in der wir die optimale Transaktionsstruktur für Ihre Situation analysieren: steuerliche Neutralitätsfähigkeit, arbeitsrechtliche Implikationen, Zeitplan und geschätzte Kosten. Das Erstgespräch ist kostenlos. Kontaktieren Sie uns über unser Madrider Büro.

Spaltungen: Teilspaltungen, Ausgliederungen und ihre Abgrenzung

Das spanische Recht unterscheidet mehrere Typen struktureller Trennungen, die häufig verwechselt werden:

Totalspaltung (escisión total — Artikel 69 LME): Auflösung einer Gesellschaft und Übertragung aller ihrer Vermögenswerte und Schulden auf zwei oder mehr bestehende oder neue Gesellschaften. Die ursprüngliche Gesellschaft erlischt. Die Anteilseigner erhalten Anteile an den Nachfolgegesellschaften.

Teilspaltung (escisión parcial — Artikel 70 LME): Die Gesellschaft überträgt einen oder mehrere Unternehmensteile auf eine oder mehrere bestehende oder neue Gesellschaften, besteht aber selbst fort. Anteilseigner erhalten Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft.

Ausgliederung (segregación — Artikel 71.1.b LME): Übertragung eines Unternehmensteils auf eine andere Gesellschaft gegen Erhalt von Anteilen an der Empfängergesellschaft. Im Unterschied zur Teilspaltung erhalten die Anteile die ausgliedernde Gesellschaft selbst (nicht ihre Anteilseigner). Häufig genutzt zur Isolation einer Unternehmenseinheit vor einem Investoreinstieg.

Globale Vermögens- und Schuldenübertragung (transmisión global — Artikel 81 LME): Übertragung aller Vermögenswerte und Schulden auf eine andere Gesellschaft ohne Liquidationsverfahren. Ist schneller als eine Fusion und nützlich für die Abwicklung einer Gesellschaft durch Übertragung auf eine bestehende Schwestergesellschaft.

Die Wahl des richtigen Instruments hängt von mehreren Faktoren ab: Wer soll die Anteile an der Empfängergesellschaft erhalten (die Gesellschaft oder ihre Anteilseigner)? Soll die übertragende Gesellschaft fortbestehen? Ist das steuerliche Neutralitätsregime anwendbar? Wie soll das Gläubigereinspruchsrecht verwaltet werden?

Grenzüberschreitende Transaktionen nach Richtlinie 2019/2121

Seit der Umsetzung durch Gesetz 21/2021 gelten für grenzüberschreitende Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen zwischen EU-Gesellschaften neue Verfahren:

Grenzüberschreitende Fusion: Die beteiligten Gesellschaften unterliegen dem Recht ihres Sitzstaates für den das sie betreffenden Teil der Fusion. In Spanien ist das Handelsregister der Sitz-Registrar; die Registrarsbescheinigung bestätigt die Einhaltung aller formalen Anforderungen.

Missbrauchsprüfung: Artikel 86f der Richtlinie (umgesetzt durch Gesetz 21/2021) verpflichtet die nationalen Behörden, grenzüberschreitende Transaktionen auf Missbrauch zu prüfen. Eine Transaktion, die primär zur Steuervermeidung, Umgehung von Arbeitnehmerrechten oder der Verkürzung von Gläubigerrechten dient, kann blockiert werden.

Arbeitnehmervertretung: Bei grenzüberschreitenden Fusionen gelten spezifische Regelungen zur Arbeitnehmerbeteiligung (Mitbestimmung), die nach dem Recht des resultierenden Unternehmens bewertet werden — mit besonderen Regelungen für deutsche Unternehmen mit Mitbestimmungspflicht.

Wettbewerbsrecht: CNMC-Anmeldepflicht bei Unternehmenstransaktionen

Bestimmte Unternehmenstransaktionen erfordern eine Voranmeldung bei der CNMC (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia):

Spanische Aufgreifkriterien: Eine Transaktion ist anmeldepflichtig, wenn die zusammengeschlossenen Unternehmen zusammen mehr als 240 Mio. EUR Umsatz in Spanien erzielen oder eines der Unternehmen mehr als 60 Mio. EUR und das andere mehr als 10 Mio. EUR in Spanien erzielt. Für Medienunternehmen gelten andere Schwellenwerte.

EU-Fusionskontrolle: Transaktionen mit EU-Dimension werden von der Europäischen Kommission kontrolliert (Verordnung (EG) 139/2004). Sobald die EU-Zuständigkeit besteht, ist die spanische CNMC nicht mehr zuständig (One-Stop-Shop-Prinzip).

Wir begleiten die CNMC-Anmeldung und Kommunikation mit der Behörde — von der Voranfrage (Prenotification) bis zur Freigabeentscheidung.

Due Diligence als Vorbereitung auf Unternehmenstransaktionen

Jede bedeutende Unternehmenstransaktion — insbesondere Fusionen mit Fremden Parteien und Akquisitionen — erfordert eine umfassende Due Diligence, die bei BMC in Koordination zwischen unseren Rechts-, Steuer- und Corporate-Finance-Teams durchgeführt wird:

Rechtliche Due Diligence: Gesellschaftsrechtliche Dokumente; bestehende Verträge; laufende Rechtsstreitigkeiten; IP-Eigentümerschaft; Miet- und Immobilienrechte; Arbeitnehmer und Arbeitsverträge.

Steuerliche Due Diligence: Offene Steuerverbindlichkeiten und Prüfungsrisiken; Angemessenheit der steuerlichen Positionen; latente Steuern; Verrechnungspreisdokumentation.

Compliance Due Diligence: Strafrechts-Compliance-Status; Geldwäscheprävention; Datenschutz (DSGVO); sektorspezifische regulatorische Compliance.

Die integrierte Due Diligence, bei der rechtliche, steuerliche und Compliance-Prüfung koordiniert werden, ist wesentlich effizienter als separate Parallelprüfungen und produziert ein kohärenteres Bild der Transaktionsrisiken.

Kostentransparenz und Honorarstrukturen

Unternehmenstransaktionen sind in ihrer Komplexität schwer pauschal zu bepreisen. Unsere typische Struktur:

Fusionen zur Gruppenvereinfachung (KMU, gleiche Aktionärsbasis): 6.000–15.000 EUR Rechtshonorare; dazu Notarkosten (0,3–0,5 % des übertragenen Vermögens) und Registrierungsgebühren.

Ausgliederungen vor Investoreinstieg: 15.000–35.000 EUR (abhängig von Komplexität der Vermögenswerte und der Investorenverhandlung); steuerliche Begleitung separat.

Grenzüberschreitende Fusionen oder Spaltungen: 30.000–80.000 EUR; externe Gutachter je nach Anforderungen der Richtlinie 2019/2121.

Taktische Beratung für Strukturentscheidungen (ohne Implementierung): 3.000–8.000 EUR für eine strukturierte Analyse der Optionen mit Steuer- und Rechtsimplikationsmatrix.

Zeitplanung einer Unternehmenstransaktion in Spanien: Realistischer Kalender

Unternehmenstransaktionen in Spanien dauern länger als erwartet. Wer den Zeitplan unterschätzt, riskiert Druck in kritischen Phasen.

Fusions- oder Absorptions-Zeitplan (typisch für einfache gruppeninterne Fusion):

  • Wochen 1–2: Vorbereitungsphase (Bilanzprüfung, Entwurf Fusionsplan, steuerliche Strukturierung).
  • Wochen 3–6: Fusionsplan durch Vorstände beider Gesellschaften gebilligt und im Handelsregister eingetragen.
  • Wochen 6–10: Publikation im Handelsregister; Beginn der einmonatigen Gläubigereinspruchsfrist.
  • Wochen 10–12: Ablauf der Gläubigereinspruchsfrist; wenn keine Einwände: Gesellschafterversammlungen und Genehmigung des Fusionsbeschlusses.
  • Wochen 12–16: Notarielle Beurkundung des Fusionsbeschlusses; Einreichung beim Handelsregister; Eintragung der Fusion.
  • Gesamtdauer: typischerweise 3–4 Monate für eine unkomplizierte gruppeninterne Fusion.

Beschleunigungsoptionen: Bei Zustimmung aller Gesellschafter und einfachen Strukturen kann ein vereinfachtes Verfahren (procedimiento simplificado) nach Artikel 49 LME die Bekanntmachungsfrist verkürzen. Für gesellschaftsrechtliche Transaktionen ohne Gläubigerschutzbedenken ist dies eine praktikable Option.

Grenzüberschreitende Transaktionen: Die Missbrauchsprüfung nach Richtlinie 2019/2121 fügt 1–3 Monate zusätzlich hinzu. Bei komplexen Fällen oder Behördenanfragen kann der Zeitrahmen auf 12 Monate ansteigen.

Geografische Abdeckung und Handelsregister-Koordination

Unternehmenstransaktionen in Spanien werden beim Handelsregister des Gesellschaftssitzes eingetragen. Das Madrider Handelsregister (Registro Mercantil de Madrid) ist Spaniens aktivstes — mit kürzeren Bearbeitungszeiten als viele Provinzregister, aber auch mit höherem Transaktionsvolumen.

Für Transaktionen mit beteiligten Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen Regionen Spaniens ist das Handelsregister jeder beteiligten Gesellschaft zuständig für den sie betreffenden Teil. Koordination mehrerer Handelsregister verlängert typischerweise den Zeitplan. Wir koordinieren diese Mehrfach-Register-Transaktionen und stellen sicher, dass alle Einreichungen synchron und korrekt erfolgen.

Schnittstellen mit anderen Rechtsgebieten

Unternehmenstransaktionen sind selten isoliert — sie haben Schnittstellen mit mehreren anderen Rechtsgebieten, die koordinierte Beratung erfordern:

Wettbewerbsrecht: CNMC-Anmeldung bei Überschreiten der Aufgreifkriterien. Koordination der Transaktionszeitplanung mit dem CNMC-Verfahren (in der Regel 30 Arbeitstage für Phase 1; bis zu 90 Tage für Phase 2).

Arbeitsrecht: Artikel 44 ET für alle Transaktionen mit Arbeitnehmerübergang; ERE-Verpflichtungen wenn Stellen gestrichen werden; Betriebsratsinformation und -konsultation.

Steuerrecht: Steuerliches Neutralitätsregime; Übertragungssteuern (ITP oder IVA je nach Qualifikation); Latente Steuern; Steuerliche Due Diligence.

Regulatorisches Recht: Sektorspezifische Genehmigungen für regulierte Sektoren (Finanzen, Energie, Telekommunikation, Gesundheit, Medien) — die Sektorgenehmigungen können die kritische Flaschenhals-Phase für das Transaktionsclosing sein.

Die Integration dieser verschiedenen Beratungsdimensionen unter einem koordinierenden Transaktionsanwalt ist der Schlüssel zu einer reibungslosen Transaktion. Wir übernehmen diese Koordinationsrolle für unsere Mandanten.

Qualitätssicherung bei Unternehmenstransaktionen

Unternehmenstransaktionen sind in ihrer Wirkung irreversibel — sobald eine Fusion im Handelsregister eingetragen ist, sind die Gesellschaften vereint und eine Rückabwicklung erfordert eine neue, aufwändige Transaktion. Diese Irreversibilität macht eine rigide Qualitätssicherung unerlässlich.

Unser interner Qualitätsprozess für Unternehmenstransaktionen umfasst: einen Peer-Review aller Vertragsdokumente durch einen zweiten Senior-Anwalt vor Einreichung; eine Steuer-Check-Liste, die alle relevanten AEAT-Mitteilungen und LIS-Anforderungen abdeckt; und eine Abschluss-Checkliste, die alle formalen Schritte vor der Notariatsphase dokumentiert und verifiziert.

Für Transaktionen mit besonderer Komplexität (grenzüberschreitende Fusionen, Transaktionen mit regulatorischen Genehmigungserfordernissen, Transaktionen mit erheblichen Gläubigereinspruchsrisiken) empfehlen wir darüber hinaus die Einholung eines unabhängigen Rechtsgutachtens über die regulatorische und steuerliche Qualifikation der Transaktion.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zur Strukturierung Ihrer geplanten Unternehmenstransaktion. Wir analysieren die Optionen, identifizieren die Risiken und legen den optimalen Transaktionspfad dar.

Steuerliche Aspekte der Unternehmenstransaktion: Neutralitätsregime und Stempelsteuern

Die steuerliche Dimension ist bei nahezu jeder Unternehmenstransaktion entscheidend. Das spanische Steuerrecht bietet mit dem Neutralitätsregime des Kapitels VII Titel VII LIS ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung struktureller Maßnahmen — aber nur, wenn alle Voraussetzungen korrekt erfüllt sind.

Steuerliches Neutralitätsregime: Artikel 80 LIS ermöglicht Fusionen, Spaltungen, Ausgliederungen und Anteilseinbringungen ohne sofortige Besteuerung der stillen Reserven. Die Steuerlast wird auf die übernehmende Gesellschaft verlagert, die die steuerlichen Buchwerte der übertragenden Gesellschaft übernimmt. Voraussetzung: ein gültiger wirtschaftlicher Hauptgrund, der nicht rein steuerlicher Natur ist, und die formale Mitteilung an die AEAT.

Grunderwerbsteuer (ITP): Übertragungen im Rahmen von Fusionen und Ausgliederungen sind unter dem steuerlichen Neutralitätsregime grunderwerbsteuerfrei — auch wenn Immobilienvermögen übertragen wird. Diese Befreiung ist ein erheblicher Vorteil gegenüber dem regulären ITP-Satz (6–10 % je nach Region).

Mehrwertsteuer: Die Übertragung eines Gesamtvermögens oder eines autonomen Unternehmensteils ist nach Artikel 7.1 LIVA (Gesetz 37/1992) nicht steuerbar — eine wichtige Unterscheidung für gemischte Unternehmen mit MwSt.-pflichtigen Aktivitäten.

Anti-Missbrauchsregel Artikel 89.2 LIS: Die AEAT prüft regelmäßig, ob das steuerliche Neutralitätsregime für rein steuerlich motivierte Transaktionen beansprucht wird. Der wirtschaftliche Hauptgrund muss substanziell und nachweisbar sein — reine Steuerersparnis qualifiziert nicht als wirtschaftlicher Grund. Eine robuste Dokumentation des wirtschaftlichen Hintergrunds ist daher obligatorisch.

Referenzen

Spaltungen und Ausgliederungen: wie man teilt ohne Wert zu vernichten

Wir hatten drei Betriebsgesellschaften im selben Sektor und verbrachten Jahre damit, Verwaltungs- und Compliance-Kosten zu verdoppeln. BMC gestaltete die Fusionsstruktur, koordinierte mit der Steuerbehörde das Neutralitätsregime und verwaltete den gesamten Registrierungsprozess. Sechs Monate später hatten wir eine einzige Gesellschaft, keine Eventualverbindlichkeiten und nicht ein einziges Problem mit den Mitarbeitern.

Grupo Metalúrgico Levante, S.L.
Geschäftsführender Direktor

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Steuerliche und arbeitsrechtliche Implikationen jeder Unternehmenstransaktion

Absorptionsfusionen und Fusionen durch Neugründung

Strukturgestaltung, Fusionsplan, Referenzbilanz, Vorstands- und Sachverständigenberichte, Verwaltung des Registrierungsprozesses, Koordination von Gläubigereinspruchsrechten sowie notarieller Vollzug und Eintragung.

Total- und Teilspaltungen und Ausgliederungen

Identifizierung der abzutrennenden Geschäftsabteilung oder des Vermögenspools, Bewertung und Zuweisung an die aufnehmende Gesellschaft, Spaltungsplan, vollständige Registrierungsverwaltung und Analyse des anwendbaren steuerlichen Neutralitätsregimes.

Unternehmensumwandlungen (SL zu SA und umgekehrt)

Analyse der Ratsam­keit der Umwandlung, geprüfte Bilanz, Gesellschafterversammlungsbeschluss, Umwandlungsurkunde und Registrierung. Koordination mit Finanzberatern, wenn die Umwandlung mit einer Kapitalerhöhung oder Börsennotierung verbunden ist.

Globale Vermögens- und Schuldenübertragung

Inventar und Bewertung des zu übertragenden Vermögens, Strukturierung der Gegenleistung, Verwaltung von Gläubigereinspruchsrechten, steuerliche Koordination der Transaktion und Eintragung bis zur Auflösung der übertragenden Gesellschaft.

Steuerliche, arbeitsrechtliche und registerrechtliche Koordination

Einreichung von Mitteilungen an die Agencia Tributaria für das steuerliche Neutralitätsregime, Abrechnung der ITP/AJD-Stempelsteuer wo anwendbar, Verwaltung der formalen Arbeitnehmer-Informations- und Konsultationspflichten sowie Überprüfung der korrekten Registrierung der resultierenden Gesellschaft.

Ansprechpartner

Andrea Fuentes Gallego

Mitarbeiterin – Rechtsabteilung

Master in Rechtsanwaltschaft, ICADE Rechtswissenschaften, Universität Sevilla
FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Unternehmenstransaktionen in Spanien

Bei einer Fusion werden zwei oder mehr Gesellschaften in eine integriert: entweder absorbiert eine die anderen (Absorptionsfusion) oder alle werden aufgelöst, um eine neue Gesellschaft zu gründen (Fusion durch Neugründung). In beiden Fällen tritt eine Gesamtrechtsnachfolge ein: Alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Verträge und Mitarbeiter gehen kraft Gesetzes über ohne individuelle Abtretung. Bei einem Erwerb (Anteils- oder Vermögensübertragung) besteht die erworbene Gesellschaft weiter oder Vermögenswerte gehen selektiv über.
Eine Fusion zwischen zwei nicht börsennotierten Gesellschaften ohne besondere Komplikationen dauert zwischen drei und sechs Monaten von Prozessbeginn bis zur Registrierung. Dieser Zeitrahmen umfasst: Erstellung des Fusionsplans, einmonatige Registrierungsbekanntmachungsfrist für Gläubigereinsprüche, Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften, Vollzug der öffentlichen Urkunde und Eintragung im Handelsregister.
Fusionen und Spaltungen können für das steuerliche Neutralitätsregime nach Kapitel VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes (Ley del Impuesto sobre Sociedades) qualifizieren, das die Besteuerung der aus der Transaktion resultierenden Kapitalgewinne aufschiebt. Zur Anwendung dieses Regimes muss die Transaktion aus gültigen wirtschaftlichen Gründen durchgeführt werden — Steuerersparnis allein darf nicht der Hauptzweck sein. Erfüllt die Transaktion die Anforderungen nicht, werden die Kapitalgewinne im Transaktionsjahr zum Normalkörperschaftsteuersatz besteuert.
Artikel 44 des Estatuto de los Trabajadores legt die automatische Überleitung des neuen Arbeitgebers in die Arbeitsverträge der von einer Unternehmensübertragung betroffenen Arbeitnehmer fest. Übertragende und übernehmende Gesellschaft müssen die gesetzlichen Arbeitnehmervertreter oder die Arbeitnehmer direkt, wenn keine Arbeitnehmervertretung vorhanden ist, mit ausreichender Frist über das beabsichtigte Übertragungsdatum, die Gründe sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Arbeitnehmer informieren.
Eine globale Vermögens- und Schuldenübertragung ist eine Transaktion, bei der eine Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen — Aktiva und Passiva — en bloc auf einen oder mehrere Gesellschafter oder an Dritte überträgt. Im Gegensatz zu einer Fusion wird die übertragende Gesellschaft ohne Liquidation aufgelöst und der Übernehmer übernimmt das gesamte Vermögen einschließlich der Schulden. Sie wird häufig bei Gruppenreorganisationen verwendet.
Bei einer Totalspaltung (escisión total) wird die gespaltene Gesellschaft aufgelöst und ihr gesamtes Vermögen in zwei oder mehr Teile aufgeteilt, die auf bestehende oder neu gegründete Gesellschaften übertragen werden. Bei einer Teilspaltung (escisión parcial) wird die gespaltene Gesellschaft nicht aufgelöst und überträgt nur eine Geschäftsabteilung oder eine definierte Gruppe von Aktiva und Passiva. Eine Ausgliederung (segregación) ist technisch eine Sacheinlage einer Geschäftsabteilung gegen Anteile der aufnehmenden Gesellschaft.
Eine Unternehmensumwandlung (transformación societaria) besteht aus der Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft — beispielsweise die Umwandlung einer Sociedad de Responsabilidad Limitada in eine Sociedad Anónima oder umgekehrt — ohne Auflösung oder Liquidation, mit Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten. Sie ist sinnvoll, wenn das Unternehmen eine Börsennotierung plant (die eine SA erfordert), wenn die Gesellschafterbasis erheblich mit verschiedenen Anteilsklassen wachsen soll oder wenn eine SA ihre Governance unter dem SL-Regime vereinfachen möchte.
Ja, aber mit Bedingungen. Steuer- und Sozialversicherungsschulden gehen bei Fusionen, Spaltungen und globalen Übertragungen auf den Rechtsnachfolger über. Die absorbierende oder aufnehmende Gesellschaft übernimmt eine gesamtschuldnerische Haftung für die Schulden der übertragenden Gesellschaft. Eine gründliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Due Diligence im Voraus ist unerlässlich.
Das Handelsregister ist das rechtliche Eingangstor für jede Unternehmenstransaktion. Die Registrierung ist konstitutiv für Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen: Die Transaktion entfaltet keine Wirkung gegenüber Dritten, bis sie eingetragen ist. Das Register überprüft, ob der Fusions- oder Spaltungsplan alle formalen Anforderungen erfüllt, korrekt im BORME veröffentlicht wurde und die Gläubigereinspruchsfrist ohne Einspruch abgelaufen ist.
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Vollständige rechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Verwaltung des Gesellschaftsauflösungs- und Liquidationsprozesses. Direktorenschutz, geordnete Erfüllung von Verbindlichkeiten und endgültige Löschung ohne ausstehende persönliche Haftung.

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