Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Katasterwert: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 43 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Zurechnung von Immobilienerträgen findet Anwendung auf die Inhaber von Immobilien oder dinglichen Nutzungsrechten an städtischen Immobilien, die weder wirtschaftlichen Tätigkeiten zugeordnet sind noch Kapitalerträge generieren. Ausgenommen sind der Hauptwohnsitz, Immobilien im Bau oder solche, die aus städtebaulichen Gründen nicht nutzbar sind. Die Steuerpflicht basiert auf der Verfügbarkeit der Immobilie und nicht auf deren tatsächlicher Nutzung.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung der Zurechnung von Immobilienerträgen auf Basis der Verfügbarkeit des Vermögenswertes konstant. Jüngste Auskünfte haben die anwendbaren Ausnahmen präzisiert, wie etwa die Nichtnutzbarkeit aus städtebaulichen Gründen oder der Status von Immobilien im Bau, ohne den Kern der gesetzlichen Bestimmung zu verändern.

Wendepunkte

  1. V1308-21

    Legt fest, dass der Ausschluss der Zurechnung aufgrund einer illegalen Besetzung ab Beginn des ordnungsgemäß nachgewiesenen Räumungsverfahrens gilt.

  2. V1282-26

    Präzisiert, dass der Status einer Immobilie im Bau oder die Nichtnutzbarkeit, um die Zurechnung von Einkünften zu vermeiden, durch jedes im Recht zugelassene Beweismittel nachgewiesen werden kann.

Analyse auf Grundlage von 43 der 43 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0594-26 13. März 2026

Der Wert von Neubauten hat keinen Einfluss auf die Berechnung der IIVTNU

SG de Tributos Locales
iivtnuvalor de adquisiciónvalor de transmisióntítulo lucrativovalor catastral TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 104TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 104.5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0536-26 6. März 2026

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen bei Vorliegen eines Nießbrauchsrechts

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación de rentas inmobiliariasderechos reales de disfruteusufructovalor catastralnuda propiedad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt