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Ein Eigentümer erkundigt sich, ob für ein städtisches Grundstück mit einem kleinen Garagen-/Abstellraumgebäude Immobilienerträge zuzurechnen sind. Die DGT stellt fest, dass für den nicht bebauten Boden keine Zurechnung erfolgt, wohl aber für das Gebäude unter Verwendung dessen Katasterwerts sowie des anteiligen Bodenwerts.
Cuestión planteada Si procede imputar rentas inmobiliarias en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
En el supuesto de parcelas urbanas con construcciones no afectas a actividad económica, no procede la imputación de renta por la parte de la parcela no edificada. Para la edificación, la base de cálculo será el valor catastral de la construcción junto con la parte proporcional del suelo que le corresponda. El porcentaje aplicable dependerá de si los valores catastrales han sido revisados mediante valoración colectiva en los últimos diez períodos impositivos.
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