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Es wurde angefragt, ob die Zurechnung von Immobilienerträgen für eine Wohnung im Steuerjahr 2025 entfallen kann, wenn der tatsächliche Besitz aufgrund einer illegalen Besetzung erst 2026 erlangt wurde. Die DGT stellt klar, dass die Ausnahme von der Zurechnung der Erträge ab dem Zeitpunkt gilt, an dem der Beginn des gerichtlichen Räumungsverfahrens nachgewiesen wird.
Cuestión planteada Se plantea cómo debe declarar en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas del ejercicio 2025 que no se dispuso de la vivienda en ese periodo y, en consecuencia, que no procede la imputación de renta inmobiliaria por esos días.
En inmuebles ocupados ilegalmente por terceros contra la voluntad del propietario, opera la exclusión de la imputación de rentas inmobiliaria del artículo 85.1 de la LIRPF siempre que se haya iniciado el correspondiente procedimiento judicial de desahucio. Esta exclusión se aplica desde el momento en que se inicia dicho procedimiento y no es necesario esperar a su resolución judicial. El inicio del procedimiento deberá acreditarse mediante los medios de prueba admitidos en derecho.
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