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V2310-25 27. November 2025 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · ibi

Grundsteuer (IBI) bei Flächenvergrößerung: Fälligkeit im Jahr nach dem Katasterwirksamwerden

Der Anfragende erkundigt sich nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer (IBI) aufgrund einer Flächenvergrößerung durch eine Anbauaktion. Die DGT stellt klar, dass die Steuer in dem Jahr fällig wird, das auf den Zeitpunkt folgt, in dem die Änderung im Kataster wirksam wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird um Klärung des Zeitpunkts gebeten, an dem die Steuerpflicht in der IBI hinsichtlich der Vergrößerung der Wohnfläche infolge der genannten Annexion entsteht.

Die Entscheidung der DGT

Immobilienänderungen, die eine Anmeldung beim Kataster erfordern, haben Auswirkungen auf die IBI in dem unmittelbar auf den Zeitpunkt folgenden Veranlagungszeitraum, in dem sie katasterrechtliche Wirkung entfalten. Das Datum dieser Wirkung ist das Datum des Rechtsgeschäfts oder der Handlung, die die Änderung verursacht hat. Die Gemeinde wird die Steuer für den im Jahr unmittelbar nach dem Datum der katasterrechtlichen Wirkung fälligen Veranlagungszeitraum festsetzen.

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