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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Entgeltliche Übertragung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 30 Auskünfte · 2025–2025

Geltende Auffassung

Der Anschaffungswert setzt sich aus dem tatsächlichen Kaufpreis, Investitionen, Verbesserungen sowie inhärenten Kosten oder Steuern zusammen, abzüglich der Abschreibungen. Verbesserungen sind Maßnahmen, die die Kapazität, Bewohnbarkeit oder Lebensdauer erhöhen, wobei Reparatur- und Erhaltungskosten ausgeschlossen sind. Der Veräußerungswert entspricht dem tatsächlichen Veräußerungsbetrag abzüglich der inhärenten Kosten und Steuern wie der kommunalen Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal), Notargebühren, Registergebühren oder Energieeffizienzbescheinigungen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition der Elemente, die den Anschaffungs- und Veräußerungswert bilden, konstant. Die Rechtsprechung hat die Unterscheidung zwischen Verbesserungen und Erhaltungskosten sowie die Aufschlüsselung der der Übertragung inhärenten Kosten präzisiert. Es sind keine Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine Akkumulation technischer Details darüber, welche Konzepte abzugsfähig sind.

Wendepunkte

  1. V2256-25

    Detailliert die der Übertragung inhärenten Kosten, einschließlich der expliziten Nennung der kommunalen Wertzuwachssteuer, Notargebühren, Registergebühren und Energieeffizienzbescheinigungen.

Analyse auf Grundlage von 28 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 22. Juli 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24

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