Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1245-26 25. Mai 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien können steuerfrei sein, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt oder dieser in den letzten zwei Jahren bestand

Eine über 65-jährige Person erkundigt sich, ob der Verkauf ihrer Immobilie von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist, nachdem sie diese im Jahr 2009 verlassen hat. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung greift, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs der Hauptwohnsitz ist oder in den vorangegangenen zwei Jahren als solcher diente.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Steuerbefreiung des gemäß Artikel 33.4.b) des LIRPF entstandenen Veräußerungsgewinns.

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung gemäß Artikel 33.4.b) des LIRPF anzuwenden, muss die Wohnung zum Zeitpunkt der Übertragung der gewöhnliche Wohnsitz sein oder in einem beliebigen Zeitpunkt der zwei vorangegangenen Jahre gewesen sein. Wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Wohnung in diesem Zeitraum diesen Charakter hatte, findet die Steuervergünstigung keine Anwendung. Die bloße Anmeldung beim Melderegister ist kein ausreichender Beweis für den Nachweis des gewöhnlichen Wohnsitzes.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt