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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Horizontale Teilung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 49 Auskünfte · 2017–2026

Geltende Auffassung

Die horizontale Teilung verändert weder den Wert noch das Anschaffungsdatum der ursprünglichen Güter. Die Anmeldung als Neubau wird nach den tatsächlichen Kosten des Bauwerks besteuert, während die horizontale Teilung nach den Kosten des Bauwerks zuzüglich des Bodenwertes besteuert wird. Die Aufhebung der Anmeldung als Neubau und der horizontalen Teilung unterliegt nicht dem variablen Anteil der AJD (Steuer auf das Rechtsgeschäft), da sie keinen wertmäßigen Inhalt aufweist.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Natur der horizontalen Teilung und deren Auswirkungen auf den Anschaffungswert stabil. Es wurden die Elemente präzisiert, die die Bemessungsgrundlage bei der Anmeldung als Neubau und der horizontalen Teilung bilden. Zudem wurde die Nichtunterwerfung unter den variablen Anteil der AJD bei Aufhebungsakten klargestellt.

Wendepunkte

  1. V0297-22

    Präzisiert, dass bei der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft der Zuteilungsüberschuss nur dann der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn es nicht möglich ist, Parzellen mit einem geringeren Überschuss zu bilden.

  2. V0117-25

    Stellt fest, dass die Urkunde zur Aufhebung der Anmeldung als Neubau und der horizontalen Teilung nicht dem variablen Anteil der AJD unterliegt, da sie nicht auf eine wertmäßige Menge oder Sache abzielt.

Analyse auf Grundlage von 48 der 49 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0118-25 7. Feb. 2025

Die Urkunde über die Horizontale Teilung einer Genossenschaft ist nicht durch die Befreiung gemäß Art. 34 des Gesetzes 20/1990 abgedeckt

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
división horizontalcooperativa especialmente protegidaexención fiscalactos jurídicos documentadostransmisiones patrimoniales onerosas TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 31.1TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 45.1 C) 15
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1471-24 18. Juni 2024

Jede Gruppierung, Teilung und Zuteilung unterliegt der gesonderten AJD-Steuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
agrupación de fincasdivisión horizontalproindivisoactos jurídicos documentadosadjudicación TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0297-22 17. Feb. 2022

Die Auflösung einer Gemeinschaft unterliegt der AJD-Steuer, falls eine Teilung mit geringerem Überschuss nicht möglich ist

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
actos jurídicos documentadostransmisiones patrimoniales onerosasexceso de adjudicacióndisolución de comunidad de bienesdivisión horizontal TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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