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V2487-25 15. Dezember 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Die Aufteilung einer Gütergemeinschaft ohne Überschreitung des Anteils löst keine Vermögensgewinne oder -verluste aus

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Aufteilung eines Gebäudes in Wohneinheiten gemäß den jeweiligen Anteilen der Familienmitglieder steuerliche Auswirkungen hat. Die DGT stellt fest, dass keine Vermögensveränderung vorliegt, sofern die Zuteilung den jeweiligen Eigentumsanteilen entspricht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Vorgangs im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung einer Gütergemeinschaft und die Zuweisung von Vermögenswerten gemäß dem Anteil eines jeden Miteigentümers stellt keine Änderung in der Zusammensetzung des Vermögens dar. In diesem Fall entsteht weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Veräußerungsverlust, und die Vermögenswerte behalten ihren ursprünglichen Wert und ihr Anschaffungsdatum bei. Eine Vermögensänderung läge nur vor, wenn Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen würden, der den Eigentumsanteil eines Miteigentümers übersteigt.

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