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V1100-22 19. Mai 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · división horizontal

Ermittlung des Anschaffungswerts einer Immobilie nach Aufteilung in Wohnungseigentum anhand des Miteigentumsanteils

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Berechnung des Anschaffungswerts einer Immobilie nach einer Aufteilung in Wohnungseigentum sowie nach durchgeführten Anpassungsarbeiten. Die DGT stellt klar, dass die Aufteilung weder den Wert noch das Anschaffungsdatum des ursprünglichen Grundstücks verändert und dass bauliche Maßnahmen nur dann berücksichtigt werden, wenn es sich um wertsteigernde Verbesserungen oder Erweiterungen handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anschaffungswert dieser Wohnung zur Berechnung des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die horizontale Teilung stellt keine Vermögensänderung dar, sodass die resultierende Wohnung den Wert und das Anschaffungsdatum des Muttergrundstücks unter Anwendung des resultierenden Eigentumsanteils beibehält. Verbesserungs- oder Erweiterungsarbeiten, die die Kapazität, Bewohnbarkeit oder Lebensdauer der Immobilie erhöhen, können in den Anschaffungswert einbezogen werden. Im Gegensatz dazu gehören Reparatur- und Instandhaltungskosten, die der Aufrechterhaltung des normalen Gebrauchs dienen, nicht zu diesem Wert.

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