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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 16 Auskünfte · 2024–2026

Geltende Auffassung

Die Ermäßigung von 90 % setzt voraus, dass der Vertrag in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt abgeschlossen wird und dass die anfängliche Miete nach Anwendung der Anpassungsklausel mehr als 5 % niedriger ist als die letzte Miete des vorangegangenen Vertrags. Für die Ermäßigung von 70 % muss der Mieter eine nach dem Gesetz 49/2002 eingetragene Einheit sein, die der sozialen Vermietung oder schutzbedürftigen Personen gewidmet ist. Die Ermäßigung von 50 % erfordert, dass die Immobilie als Wohnraum genutzt wird und die Nutzung einer bestimmten natürlichen Person vorbehalten ist, was eine Tatsachenfrage darstellt.

Die Position der DGT bleibt bei der Auslegung der Anforderungen für die verschiedenen Ermäßigungen konstant. Die Auskünfte haben die Berechnung der Referenzmiete für die Ermäßigung von 90 % präzisiert, indem klargestellt wurde, dass die Anpassung des vorangegangenen Vertrags anzuwenden ist. Zudem wurde der Tatsachencharakter der Überprüfung der Wohnraumnutzung für die Ermäßigungen von 50 % und 70 % verstärkt.

Wendepunkte

  1. V1156-26

    Präzisiert, dass, wenn der vorangegangene Vertrag vor der jährlichen Anpassung endet, die Referenzmiete für die Senkung von 5 % die zuletzt tatsächlich angewandte Anpassung ist.

Analyse auf Grundlage von 16 der 16 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

16
V1291-26 25. Mai 2026

50 % Mieterminderung bei Zimmervermietung möglich, wenn Wohnzweck nachgewiesen wird

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliarioreducción por arrendamiento de viviendavivienda habitualarrendamiento de habitacioneszona de mercado residencial tensionado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1290-26 25. Mai 2026

50 % IRPF-Minderung bei Vermietung zur dauerhaften Wohnnutzung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliarioarrendamiento de viviendareducción por alquiler de viviendavivienda permanentezona de mercado residencial tensionado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0412-25 20. März 2025

Minderung bei Vermietung von Zimmern anwendbar, sofern Wohnzweck nachgewiesen wird

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliarioreducción por arrendamiento de viviendaarrendamiento de habitacionesvivienda habitualactividad económica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2326-24 8. Nov. 2024

Voraussetzung für die 60 %-Sanierungsermäßigung bei der Vermietung von Wohnraum: Nutzung als ständiger Wohnsitz erforderlich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliarioreducción por rehabilitaciónzona de mercado residencial tensionadoarrendamiento de viviendaactuación de rehabilitación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2163-24 9. Okt. 2024

Keine 90 % Steuerermäßigung bei Vermietung außerhalb von angespannten Wohnmärkten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento netocapital inmobiliariozona de mercado residencial tensionadoreducción de rendimientosarrendamiento de vivienda LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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