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Der Anfragende erkundigt sich, ob die Steuerermäßigung gemäß Art. 23.2 LIRPF bei der Vermietung von Zimmern in einer Wohnung in Anspruch genommen werden kann. Die DGT stellt klar, dass es sich, sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt. Die Ermäßigung ist anwendbar, wenn nachgewiesen wird, dass die Zimmer dem Wohnzweck des Mieters dienen.
Cuestión planteada Solicita conocer si puede aplicar la reducción por arrendamiento de vivienda del artículo 23.2 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas a las rentas que perciba de los arrendamientos de las habitaciones de la vivienda.
Los rendimientos por el arrendamiento de habitaciones, sin ser actividad económica, son rendimientos del capital inmobiliario. La reducción del artículo 23.2 de la LIRPF es aplicable siempre que por los términos del contrato quede acreditado que las habitaciones se destinan a la vivienda del arrendatario. La concurrencia de este requisito es una cuestión de hecho que debe acreditarse con medios de prueba válidos.
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