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Der Anfragende erkundigt sich, ob die Ermäßigung gemäß Artikel 23.2 des LIRPF auf die Vermietung von Zimmern angewendet werden kann. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern der Vertrag nachweist, dass das Zimmer dem dauerhaften Wohnsitz des Mieters dient.
Cuestión planteada Solicita conocer si puede aplicar la reducción por arrendamiento de vivienda del artículo 23.2 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas a las rentas que perciba de los arrendamientos de las habitaciones de la vivienda.
Si el arrendamiento de habitaciones no es actividad económica, constituye rendimiento del capital inmobiliario. La reducción del artículo 23.2 de la LIRPF es aplicable en la medida en que por los términos del contrato se acredite que las habitaciones se destinan a la vivienda del arrendatario. El requisito es que el destino efectivo sea el de vivienda permanente del arrendatario, según la LAU. La concurrencia de estos requisitos es una cuestión de hecho que debe valorar la Administración.
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