Steuererklärungen für Anleger und Nichtansässige: welches Modell gilt, und wann
Welche spanische Erklärung für Sie gilt, wenn Sie Vermögen, Konten oder Kryptowährungen außerhalb Spaniens halten, von Spanien aus investieren oder als Nichtansässiger eine Immobilie hier besitzen: Modelo 720, Modelo 721, die Einkommensteuererklärung des Anlegers, Modelo 210 und Modelo 151, mit ihren Fristen und wie BMC sie einreicht.
Wie wir arbeiten
Steuerliche Situation und Vermögen
Wir klären Ihre steuerliche Ansässigkeit und erfassen, was Sie außerhalb Spaniens halten (Konten, Wertpapiere, Immobilien, Kryptowährungen), sowie in Spanien, wenn Sie nichtansässig sind, mit dem Wert am 31. Dezember.
Welche Erklärungen gelten
Anhand dieser Aufstellung sagen wir Ihnen, welche Modelle Sie in diesem Jahr einreichen müssen (720, 721, Einkommensteuer, 210 oder 151), mit ihren Fristen, und ob frühere Jahre regularisiert werden sollten.
Vorbereitung und Einreichung
Wir bereiten jede Erklärung mit ihren Belegen vor und reichen sie in Ihrem Namen fristgerecht bei der spanischen Steuerbehörde ein, mit dem Einreichungsnachweis.
Nachbetreuung
Wenn die Steuerbehörde zu einer von uns eingereichten Erklärung eine Aufforderung schickt, beantwortet sie derselbe Berater. Wir erinnern Sie an die Fristen des Folgejahres.
Die Herausforderung
Wer Vermögen auf beiden Seiten der Grenze hat, hat es mit mehreren Erklärungen zu tun, jede mit eigener Schwelle, Frist und Sanktion: das 720 für das Auslandsvermögen, das 721 für Kryptowährungen, die Einkommensteuererklärung für die Erträge, das 210 als Nichtansässiger mit Immobilie hier. Das falsche Modell oder eine versäumte Frist kostet Geld.
Unsere Lösung
Wir prüfen Ihre Situation (steuerliche Ansässigkeit, wo Ihr Vermögen liegt und was es am 31. Dezember wert ist), sagen Ihnen, welche Erklärungen für Sie gelten, und reichen sie in Ihrem Namen ein, mit einem Berater, der der Steuerbehörde antwortet, wenn sie nachfragt.
Wer Vermögen in mehr als einem Land hat, kann in Spanien mehrere verschiedene Erklärungen abgeben müssen. Diese Seite fasst die für Anleger und Nichtansässige zusammen: welches Modell zu Ihrer Situation passt, seine Frist und seine Sanktion, und wie BMC sie einreicht.
Welches Modell für Sie gilt
| Ihre Situation | Erklärung | Frist |
|---|---|---|
| In Spanien ansässig mit Konten, Wertpapieren oder Immobilien im Ausland über 50.000 € in einem Block | Modelo 720 | 1. Januar bis 31. März des Folgejahres |
| Ansässig mit Kryptowährungen bei Verwahrern außerhalb Spaniens über 50.000 € | Modelo 721 | 1. Januar bis 31. März des Folgejahres |
| Ansässig mit Kapitalerträgen (Dividenden, Zinsen, Verkäufe von Aktien oder Fonds) | Einkommensteuererklärung des Anlegers (Modelo 100) | Einkommensteuerkampagne |
| Nichtansässig mit einer Immobilie oder Einkünften in Spanien | Modelo 210 | Je nach Art der Einkünfte (siehe unten) |
| Nach Spanien entsandter Arbeitnehmer im Beckham-Regime | Modelo 151 | Einkommensteuerkampagne |
Modelo 720: Vermögen und Rechte im Ausland
In Spanien steuerlich Ansässige reichen es ein, wenn ihr Auslandsvermögen am 31. Dezember in einem der drei Blöcke (Konten; Wertpapiere, Versicherungen und Renten; Immobilien) 50.000 € übersteigt. Es ist informativ: Es entsteht keine Steuer, aber die Nichtabgabe wird mit 20 € je Angabe sanktioniert, mindestens 300 € und höchstens 20.000 € (Art. 198 des Allgemeinen Steuergesetzes). Seit dem EuGH-Urteil C-788/19 und dem Gesetz 5/2022 gibt es die Sanktionen von 150 % und die fehlende Verjährung nicht mehr. Alle Einzelheiten auf der Seite zum Modelo 720.
Modelo 721: Kryptowährungen im Ausland
Seit dem Steuerjahr 2023 reicht das Modelo 721 ein, wer virtuelle Währungen bei Börsen oder Verwahrern außerhalb Spaniens mit einem Wert von über 50.000 € am 31. Dezember hält, mit derselben Frist und denselben Sanktionen wie beim 720. Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen werden gesondert in der Einkommensteuererklärung besteuert. Mehr auf der Seite zum Modelo 721.
Einkommensteuererklärung des Anlegers
Was Ihre Anlagen einbringen, in Spanien oder im Ausland, gehört in die Einkommensteuererklärung (Modelo 100): Zinsen, Dividenden und Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder Kryptowährungen, mit der Anrechnung ausländischer Steuern, wenn bereits in einem anderen Land besteuert wurde. In dieser Erklärung macht eine sauber geführte Aufstellung für die Modelle 720 und 721 den größten Unterschied. Mehr auf der Seite zur Einkommensteuer für Anleger.
Modelo 210: Nichtansässige mit Einkünften in Spanien
Wer nichtansässig ist und eine Immobilie oder Einkünfte in Spanien hat, zahlt die Einkommensteuer für Nichtansässige, 19 % bei Wohnsitz in der EU oder im EWR und 24 % in allen anderen Fällen.
- Nicht vermietete Immobilie: Es wird ein fiktives Einkommen erklärt.
- Vermietete Immobilie: Es werden die Mieteinnahmen erklärt. Ansässige in der EU oder im EWR können die Kosten der Vermietung abziehen.
- Verkauf der Immobilie: Der Käufer behält 3 % des Kaufpreises ein (Modelo 211), und der Verkäufer reicht das Modelo 210 für den Gewinn ein.
Die Frist für jeden Fall steht auf der Seite zum Modelo 210, und wenn Sie einen Vertreter gegenüber der Steuerbehörde brauchen, siehe steuerliche Vertretung für Nichtansässige.
Beckham-Regime und Modelo 151
Wer nach Spanien zieht und das Sonderregime von Art. 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes nutzt, wird sechs Jahre lang nach den Regeln für Nichtansässige besteuert: kein Modelo 720 (verbindliche Auskunft V0092-14), und die jährliche Erklärung ist das Modelo 151. Mehr auf der Seite zum Beckham-Gesetz.
Zwei Wege
- Mit Berater: Eine Person von BMC prüft Ihren Fall, berät Sie, reicht die Erklärung ein und antwortet der Steuerbehörde, wenn eine Aufforderung kommt. Das ist heute der Weg für alle diese Erklärungen.
- Plattform (bald verfügbar): BMC One bereitet die Erklärung aus den von Ihnen bereitgestellten Unterlagen vor, und BMC prüft sie und reicht sie in Ihrem Namen ein. Ohne Beratung und ohne Aufforderungen.
Das Erstgespräch, um zu sehen, welche Erklärungen für Sie gelten, ist kostenlos.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Internationale Expansion eines Technologieunternehmens
Steuerstruktur implementiert, die Operationen in 3 neuen Märkten mit 28 % Steuereinsparungen gegenüber dem ungeplanten Szenario ermöglicht.
Steueroptimierung einer Unternehmensgruppe
28 % Reduzierung der konsolidierten Steuerlast und Vereinfachung der Unternehmensstruktur von 5 auf 3 Einheiten.
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Leitfaden ansehenAnalysen und Perspektiven
Publikationen
DGT-Steuerauskünfte
Verbindliche Auskünfte der spanischen DGT zu diesem Thema. — Quelle: DGT (ES)
- IRPF · V5720-26 · 2026-09-30No es deducible la parte del préstamo ampliado destinada a fines distintos a la vivienda habitual
- IRPF · V5719-26 · 2026-09-30No se puede aplicar la exención por reinversión si parte del importe se paga fuera del plazo de dos años
- IRPF · V5718-26 · 2026-09-30No son deducibles las cuotas de colegios profesionales si la colegiación no es obligatoria para el trabajo
- IRPF · V5717-26 · 2026-09-30Se debe devolver la deducción por inversión en empresas de nueva creación si no se mantiene la inversión entre tres y doce años
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