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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Übertragung von Vermögenswerten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 54 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Übertragung von Vermögenswerten unterliegt je nach ihrer Art verschiedenen Regeln: Im Falle von Grundstücken ist ein Wertverlust erst nach einer effektiven Übertragung zuzurechnen. In Bezug auf die Mehrwertsteuer (IVA) ist die Übertragung einer Gesamtheit von Elementen nicht steuerpflichtig, wenn sie eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet, die in der Lage ist, eine unternehmerische Tätigkeit aus eigener Kraft auszuüben. Für die Befreiung bei der Hauptwohnung ist eine kontinuierliche Residenz von mindestens drei Jahren erforderlich, wobei die Gewohnheit im Falle von Doppelwohnsitzen durch die Dauer des Aufenthalts bestimmt wird.

Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einzigen Konzept, sondern behandelt unterschiedliche und heterogene rechtliche Sachverhalte. Es werden Themen wie internationale Abkommen, der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Anforderungen an die Sanierung, die Erfüllung durch Abtretung (Dación en pago), die Mehrwertsteuer (IVA) und die Übertragung von Grundstücken behandelt. Da kein einheitlicher thematischer Leitfaden besteht, ist keine Entwicklung der Position der DGT festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 49 der 54 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1617-26 17. Juni 2026

Wertverlust von Grundstücken erst bei Veräußerung steuerlich relevant

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
actividad económicapromoción inmobiliariaganancia o pérdida patrimonialexistenciasurbanización de terrenos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1256-26 26. Mai 2026

Keine Anwendung der Reinvestitionsbefreiung bei unvollendeten Bauwerken

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por reinversiónvivienda habitualautopromociónganancia patrimonialtransmisión de bienes LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 38.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 41
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0404-24 14. März 2024

Übertragung von landwirtschaftlichem Grundbesuch ist von der MwSt. befreit

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de agriculturaterrenos rústicosexención de IVAbienes de inversióntransmisión de bienes LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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