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Ein geschiedener Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Einkommensteuerbefreiung für den Verkauf seines ehemaligen Hauptwohnsitzes nach Erreichen des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen kann, obwohl er die Immobilie aufgrund der Scheidung verlassen hat. Die DGT stellt unter Verweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs fest, dass die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes erfüllt ist, wenn der in der Immobilie verbleibende Ehepartner diese weiterhin als seinen Wohnsitz nutzt.
Cuestión planteada En el supuesto que el consultante haya cumplido la edad de 65 años en el momento de la venta, se plantea la cuestión de si la posible ganancia patrimonial que se derive de la transmisión del inmueble, debe tributar en IRPF en los siguientes escenarios:
A efectos de la exención por transmisión de vivienda habitual para mayores de 65 años, el requisito de que la vivienda haya sido habitual en el momento de la venta o en los dos años anteriores se entiende cumplido si dicha condición concurre en el cónyuge que permanece residiendo en la vivienda tras el divorcio. Por tanto, si la vivienda es habitual para el cónyuge que se queda, se cumple el plazo de los dos años exigido por el RIRPF.
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