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Eine Steuerpflichtige verkaufte eine Wohnung, die sie im Dezember 2023 zur Vermietung aufgab und somit nicht mehr als Hauptwohnsitz nutzte. Die Anfrage klärt, ob bei einem Verkauf im Oktober 2025 die Befreiung durch Reinvestition in eine neue Hauptwohnung in Anspruch genommen werden kann.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la exención por reinversión a la ganancia patrimonial que se obtuvo por la transmisión de la vivienda antes referida.
Para aplicar la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe haber sido vivienda habitual en el momento de la venta o haber tenido tal consideración hasta cualquier día de los dos años anteriores a la transmisión. En este caso, al vender la vivienda en octubre de 2025 habiendo sido habitual hasta diciembre de 2023, se cumple el requisito de los dos años previos establecido en el artículo 41 bis.3 del RIRPF.
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