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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Wohnungssanierung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 56 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Sanierung einer Wohnung wird für die Steuerbefreiung bei Reinvestition dem Erwerb gleichgestellt, sofern die Arbeiten die Rekonstruktion von Strukturen, Fassaden, Dächern oder ähnlichen Elementen umfassen und die Gesamtkosten 25 % des Gebäudewerts übersteigen. Verbesserungs- oder Reformarbeiten wie der Austausch von Installationen oder Tischlerarbeiten gelten nicht als Sanierung. Liegt eine Fremdfinanzierung vor, entspricht der zu reinvestierende Betrag dem Veräußerungswert abzüglich des noch zu tilgenden Kapitalbetrags.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition, welche Arbeiten für die Steuerbefreiung bei Reinvestition als Sanierung gelten, konstant. Die Schwelle von 25 % des Wertes sowie die Notwendigkeit der Rekonstruktion baulicher Elemente wurden beibehalten. Aktuelle Auskünfte präzisieren die Berechnung des zu reinvestierenden Betrags bei bestehenden Schulden.

Wendepunkte

  1. V0204-17

    Legt fest, dass die Sanierung dem Erwerb gleichgestellt wird, wenn die Rekonstruktionskosten von Strukturen, Fassaden oder Dächern 25 % des Anschaffungspreises oder Marktwerts überschreiten.

  2. V0432-26

    Stellt klar, dass Verbesserungs- oder Reformarbeiten, wie der Austausch von Installationen oder Tischlerarbeiten, für die Steuerbefreiung nicht als Sanierung gelten.

Analyse auf Grundlage von 53 der 56 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0259-26 9. Feb. 2026

Wohnungsreformen gelten nur bei struktureller Sanierung als Reinvestition

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por reinversiónvivienda habitualganancia patrimonialrehabilitación de viviendavalor de transmisión LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 34
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1468-25 6. Aug. 2025

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung durch Reinvestition bei Sanierungsarbeiten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por reinversiónvivienda habitualganancia patrimonialrehabilitación de viviendareconstrucción estructural LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 38.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 41
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1962-23 6. Juli 2023

Der Abzug für Energieeffizienz ist nicht zulässig, wenn die Verbesserung gegenüber dem vorherigen Zustand nicht nachgewiesen werden kann

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por eficiencia energéticacertificado de eficiencia energéticarehabilitación de viviendamejora de eficiencia energéticavivienda habitual LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición adicional 50ªLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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