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V1962-23 6. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por eficiencia energética

Der Abzug für Energieeffizienz ist nicht zulässig, wenn die Verbesserung gegenüber dem vorherigen Zustand nicht nachgewiesen werden kann

Die Steuerpflichtige fragt, ob ein technisches Zertifikat, das das Fehlen einer vorherigen Heizung bescheinigt, das erforderliche Energieeffizienzzertifikat ersetzen kann. Die DGT antwortet, dass es sich bei einem nach der Sanierung eines Lagerhauses errichteten neuen Wohngebäude nicht möglich ist, die Verbesserung gegenüber einem vorherigen Zustand nachzuweisen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob das vom Techniker ausgestellte Zertifikat zum Zwecke der Anwendung des Abzugs für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden ein gültiges Dokument ist, um die Energieeffizienz der Immobilie anstelle des nach den Vorschriften erforderlichen Energiezertifikats nachzuweisen.

Die Entscheidung der DGT

Um die Abzüge gemäß der 50. Zusatzbestimmung des LIRPF anzuwenden, müssen die Verbesserungen durch Energieeffizienzbescheinigungen nachgewiesen werden, die sowohl vor als auch nach den Arbeiten ausgestellt wurden. Im Falle eines zu Wohnraum sanierten Lagerhauses ist es nicht möglich, die Verbesserung der Effizienz gegenüber dem vorherigen Zustand nachzuweisen. Daher finden die genannten Abzüge keine Anwendung.

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