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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach dem Verkauf seiner Hauptwohnung die Steuerbefreiung durch Reinvestition in Anspruch nehmen kann, wobei sowohl der Kauf einer neuen Immobilie als auch durchgeführte Sanierungsarbeiten berücksichtigt werden sollen. Die DGT stellt klar, dass der Kauf aufgrund der Überschreitung der Frist nicht zulässig ist und Sanierungsarbeiten nur dann angerechnet werden können, wenn sie spezifische Anforderungen erfüllen und innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt wurden.
Cuestión planteada Aplicación de la exención por reinversión en vivienda habitual del artículo 38.1 de la LIRPF tanto por la adquisición como por la rehabilitación llevada a cabo.
Para la exención, la reinversión debe ocurrir en el plazo de dos años anteriores o posteriores a la venta. La adquisición realizada fuera de ese periodo no se considera reinversión. Las obras de rehabilitación solo computan si su objeto principal es la reconstrucción de elementos estructurales y el coste supera el 25% del valor de la edificación. Solo se consideran reinvertidas las cantidades de obra satisfechas dentro del plazo de dos años anteriores a la enajenación.
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