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Die Anfragende möchte wissen, ob die Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz angewendet werden kann, wenn sie einen Teil eines abgeteilten Grundstücks verkauft und den Erlös zur Tilgung der Hypothek oder für Renovierungsarbeiten verwendet. Die DGT stellt klar, dass dies nicht zulässig ist, da weder eine neue Immobilie erworben wird noch die spezifischen Anforderungen für Sanierungsmaßnahmen erfüllt sind.
Cuestión planteada Si resulta aplicable la exención por reinversión en vivienda habitual del artículo 38.1 de la Ley del Impuesto a la ganancia patrimonial derivada de la transmisión de su 50 % de una de las dos fincas resultantes de la segregación, cuando el importe obtenido se destina a la cancelación de las cargas hipotecarias que gravan la vivienda habitual y, en la medida en que hubiera remanente, a obras de mejora o rehabilitación de la misma.
La exención requiere que el importe obtenido se reinvierta en la adquisición de una nueva vivienda habitual según el artículo 41 del RIRPF. También permite la rehabilitación si las obras cumplen requisitos específicos de subvención o de reconstrucción de estructuras que superen el 25 por ciento del valor. En el caso planteado, no se adquiere una nueva vivienda y no se deduce que las obras de mejora cumplan los requisitos legales para ser consideradas rehabilitación.
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