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Ein Ehepaar erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz in Anspruch genommen werden kann, wenn die aktuelle Wohnung verkauft wird, um den verbleibenden 50 %-Anteil an einer anderen Immobilie (die einer der Ehepartner erben wird) zu erwerben und Renovierungen durchzuführen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung zulässig ist, sofern der Erlös in den Erwerb des verbleibenden Eigentumsanteils reinvestiert wird. Sofern bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, müssen diese die Anforderungen an eine Sanierung erfüllen, um als Reinvestition anerkannt zu werden.
Cuestión planteada Posibilidad de considerar reinvertido el importe obtenido en la transmisión de la vivienda habitual a efectos de aplicar la exención por reinversión prevista en el artículo 38 de la Ley del IRP.
La ganancia patrimonial estará exenta si se reinvierte el importe total en la adquisición de la cuota de titularidad restante de la nueva vivienda habitual. Para que las obras de reforma se consideren reinversión, deben ser de rehabilitación (reconstrucción de elementos estructurales) y superar el 25% del valor de la vivienda. Si las obras no cumplen estos requisitos, solo se considerará reinvertido el importe destinado a la adquisición de la propiedad.
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