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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Befreiung bei Reinvestition nach dem Verkauf einer Immobilie in Anspruch nehmen kann, die vor der Eheschließung unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft erworben wurde. Die DGT stellt fest, dass der Gewinn vollständig dem Anfragenden zuzurechnen ist, da es sich um ein privates Gut handelt. Die Befreiung hängt davon ab, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Reinvestition und die Selbstnutzung erfüllt werden.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicarse la exención por reinversión en vivienda habitual a efectos del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La ganancia patrimonial se atribuye íntegramente al titular del bien según las normas de titularidad jurídica; en este caso, al ser la vivienda un bien privativo del consultante, la renta le corresponde solo a él. Para la exención, la vivienda transmitida y la adquirida deben ser habituales y el importe obtenido debe reinvertirse en la nueva vivienda. Si se opta por la rehabilitación, las obras deben centrarse en elementos estructurales y superar el 25% del valor de la edificación.
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