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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Organisation eigener Betriebsmittel — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 20 Auskünfte · 2015–2024

Geltende Auffassung

Die Umsatzsteuerpflicht (IVA) für Dienstleistungen, die ein Gesellschafter seiner Gesellschaft erbringt, hängt davon ab, ob Unabhängigkeit oder Unterordnung vorliegt. Ein nicht steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis wird angenommen, wenn der Gesellschafter den organisatorischen Kriterien des Unternehmens unterliegt, keine erfolgsabhängige Vergütung erhält und die Gesellschaft gegenüber Dritten haftet. Die Steuerpflicht setzt voraus, dass der Gesellschafter seine eigenen Betriebsmittel organisiert und wirtschaftliche Risiken trägt.

Die Position der DGT ist seit 2015 konstant geblieben. Die Auskünfte wiederholen, dass die Bestimmung der IVA-Pflicht eine Analyse der Organisation eigener Betriebsmittel, der Haftung und der erfolgsabhängigen Vergütung erfordert, um zwischen einer wirtschaftlichen Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis zu unterscheiden.

Analyse auf Grundlage von 20 der 20 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

20
V3894-16 15. Sept. 2016

Vergütungen von Geschäftsführern sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Dienstleistungen von Gesellschaftern können wirtschaftliche Tätigkeit sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajorendimientos de actividades económicassocio profesionalrelación de subordinaciónordenación de medios propios LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3740-15 26. Nov. 2015

Leistungen von Gesellschaftern an ihre eigene Gesellschaft: Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder selbstständige Arbeit (IRPF) sowie Umsatzsteuerpflicht

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassocio profesionalrelación de subordinaciónordenación de medios propiosriesgo económico LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2653-15 11. Sept. 2015

Dienstleistungen von Gesellschaftern für ihre eigene Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit im IRPF gelten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajo personalsocio profesionalrelación de subordinaciónriesgo económico LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2171-15 15. Juli 2015

Qualifikation von Dienstleistungen eines Gesellschafters als wirtschaftliche Tätigkeit oder Arbeit hängt von der Anmeldung bei der Sozialversicherung ab

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosocio profesionalvalor normal de mercadorelación de subordinación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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