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V4273-16 5. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Einstufung von Dienstleistungen eines Gesellschafters als wirtschaftliche Tätigkeit oder Arbeitseinkommen

Es wird angefragt, wie Dienstleistungen, die ein Gesellschafter seiner eigenen Gesellschaft erbringt, in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer (IVA) zu besteuern sind. Das Finanzamt stellt klar, dass die Einkommensteuer davon abhängt, ob der Gesellschafter im System der Selbstständigen registriert ist, während die Umsatzsteuer davon abhängt, ob er unabhängig oder in einem Unterordnungsverhältnis handelt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anfrage zur Besteuerung der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für die Vergütung der vom genannten Gesellschafter für die Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Einkommensteuer gelten Dienstleistungen nur dann als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn der Gesellschafter im Sondersystem der Sozialversicherung für Selbstständige oder in einer Berufsunfähigkeitskasse registriert ist; andernfalls handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerschuld davon ab, ob der Gesellschafter unabhängig handelt, indem er seine eigenen Mittel organisiert und wirtschaftliche Risiken trägt, oder ob ein Arbeitsverhältnis der Unterordnung besteht, bei dem die Gesellschaft die Organisation, die Vergütung und die Verantwortung kontrolliert.

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