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V2653-15 11. September 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Dienstleistungen von Gesellschaftern für ihre eigene Gesellschaft können unter bestimmten Voraussetzungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit im IRPF gelten

Es wird geklärt, ob die Vergütung von Gesellschaftern, die Dienstleistungen für ihre eigene Gesellschaft erbringen, im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu besteuern ist und wie die Umsatzsteuerpflicht aussieht. Die DGT stellt klar, dass für die IRPF-Einstufung die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfüllt sein müssen und eine Anmeldung in der Sozialversicherung für Selbstständige (RETA) vorliegen muss, während die Umsatzsteuerpflicht davon abhängt, ob die Tätigkeit unabhängig oder in einem Unterordnungsverhältnis erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anfrage zur Besteuerung der Vergütung für die von den Gesellschaftern für die Gesellschaft erbrachten Leistungen im Rahmen der Einkommensteuer unter Berücksichtigung der durch das Gesetz 26/2014 geänderten Fassung des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Einkommensteuer gilt: Wenn die Gesellschaft Tätigkeiten aus dem zweiten Abschnitt des IAE ausübt und der Gesellschafter im RETA oder in einer Versorgungskasse registriert ist, stellen die Dienstleistungen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit dar. Andernfalls handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Für die Umsatzsteuer und die IAE hängt die Steuerpflicht davon ab, ob der Gesellschafter unabhängig handelt, indem er eigene Mittel organisiert und das wirtschaftliche Risiko trägt, oder ob ein Unterordnungsverhältnis besteht.

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