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V3258-16 13. Juli 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Die Vergütungen von Geschäftsführern sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, und die von Gesellschaftern erbrachten Leistungen werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert

Es wird die Besteuerung von Leistungen von Gesellschaftern, die gleichzeitig Geschäftsführer sind, im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer (IVA) geprüft. Die DGT stellt fest, dass Geschäftsführergehälter als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und dass Leistungen von Gesellschaftern nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie keine eigenen Betriebsmittel organisieren.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Es wird um Auskunft bezüglich der Besteuerung der Gesellschafter in der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für die an die Gesellschaft erbrachten Leistungen gebeten.

Die Entscheidung der DGT

En IRPF, las retribuciones por el cargo de administrador son rendimientos del trabajo. Los servicios distintos al cargo de administrador se consideran rendimientos del trabajo si no cumplen los requisitos de actividades económicas. En IVA, los servicios de un socio no están sujetos si no existe una ordenación de medios propios, al no concurrir el carácter independiente necesario.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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