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V3894-16 15. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vergütungen von Geschäftsführern sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Dienstleistungen von Gesellschaftern können wirtschaftliche Tätigkeit sein

Ein Gesellschafter und Geschäftsführer erkundigt sich nach der Besteuerung seiner für die Gesellschaft erbrachten Leistungen in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer (IVA). Die DGT stellt fest, dass Geschäftsführergehälter als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten, während professionelle Dienstleistungen von Gesellschaftern als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden können, sofern sie spezifische Anforderungen an die Autonomie und die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfüllen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anfrage zur Besteuerung der Gesellschafter für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

In der Einkommensteuer (IRPF) stellen Vergütungen für Organfunktionen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. Professionelle Dienstleistungen eines Gesellschafters gelten nur dann als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn die Tätigkeit professionell ist, die Gesellschaft diesem Zweck gewidmet ist und der Gesellschafter im System der Selbstständigen registriert ist. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob ein Unterordnungsverhältnis oder Unabhängigkeit vorliegt, wobei die Organisation der Mittel, die ergebnisorientierte Vergütung und die Haftung gegenüber Dritten zu prüfen sind.

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