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Ein Gesellschafter und Geschäftsführer erkundigt sich nach der Besteuerung seiner für die Gesellschaft erbrachten Leistungen in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer (IVA). Die DGT stellt fest, dass Geschäftsführergehälter als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten, während professionelle Dienstleistungen von Gesellschaftern als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden können, sofern sie spezifische Anforderungen an die Autonomie und die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfüllen.
Fragestellung: Anfrage zur Besteuerung der Gesellschafter für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer.
In der Einkommensteuer (IRPF) stellen Vergütungen für Organfunktionen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. Professionelle Dienstleistungen eines Gesellschafters gelten nur dann als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn die Tätigkeit professionell ist, die Gesellschaft diesem Zweck gewidmet ist und der Gesellschafter im System der Selbstständigen registriert ist. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob ein Unterordnungsverhältnis oder Unabhängigkeit vorliegt, wobei die Organisation der Mittel, die ergebnisorientierte Vergütung und die Haftung gegenüber Dritten zu prüfen sind.
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