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Rechtsberatung

Prävention, Compliance und Verteidigung in jeder Phase

Umfassende Rechtsberatung in Handelsrecht, Arbeitsrecht, Forderungseinzug und Unternehmensimmigration. Prävention und Beilegung von Streitigkeiten.

98%
Günstige Auflösung
3.000+
Bearbeitete Fälle
10
Tätigkeitsbereiche
5
Büros in Spanien

Bei BMC verstehen wir das rechtliche Umfeld als strategischen Hebel für Ihr Unternehmen. Unsere Rechtsabteilung bietet einen proaktiven Service, der auf Risikoprävention und effiziente Konfliktlösung ausgerichtet ist – von der Ausarbeitung von Handelsverträgen bis zur Verteidigung in Insolvenzverfahren.

Wir decken alle kritischen Bereiche des Wirtschaftsrechts ab: Handelsrecht, strafrechtliches Compliance, Arbeitsrecht, Datenschutz, Geldwäscheprävention und Forderungseinzug. Jede Lösung wird maßgeschneidert, unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihrer Branche und Ihrer Unternehmensziele.

Unser Team verbindet Rechtsexpertise mit unternehmerischem Verstand, was uns ermöglicht, eine Rechtsberatung für Unternehmen zu liefern, die praxisorientiert und ergebnisorientiert ist. Wir sagen Ihnen nicht nur, was das Gesetz besagt – wir zeigen Ihnen, wie Sie es zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Eine Kanzlei, die für wachsende Unternehmen konzipiert ist

Die meisten Unternehmenskonflikte erscheinen nicht vor Gerichten – sie entstehen in schlecht formulierten Klauseln, fehlenden Compliance-Programmen, mangelhaften Gesellschafterprotokollen oder unvollständigen Datenschutzsystemen. Unser Modell der juristischen Unternehmensberatung stellt Prävention vor Streitlösung.

Daher sind die Dienstleistungen um vier Blöcke strukturiert: normativer Schutz (Compliance, AML/Geldwäscheprävention, Datenschutz), ordentliche Unternehmenstätigkeit (Verträge, Gesellschaftsbeschlüsse, Gesellschaftervereinbarungen), Streitigkeiten (Forderungseinzug, Verfahrensverteidigung) und außerordentliche Situationen (Insolvenzverfahren, Zweite Chance, Restrukturierungen).

Rechtliche Praxisbereiche

Compliance und regulatorische Erfüllung

Handels- und Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht

Datenschutz, Cybersicherheit und digitale Rechte

Forderungseinzug, Insolvenz und zweite Chance

Mediation, Schiedsverfahren und Streitbeilegung

Relevante Fälle

Wann sollte man das Rechtsteam kontaktieren?

Wir empfehlen, unsere Kanzlei für Rechtsberatung für Unternehmen zu kontaktieren, wenn:

  • Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter hat und das obligatorische Hinweisgebersystem implementieren muss.
  • Sie in einem Sektor tätig sind, der der AML-Pflicht unterliegt (Immobilien, Luxusgüter, freie Berufe, Schmuck, Kryptoassets).
  • Sie einen relevanten Handelsvertrag verhandeln und eine Prüfung vor der Unterzeichnung wünschen.
  • Sie eine Kündigung mit Unwirksamkeitsrisiko oder eine Massenentlassung (ERE/ERTE) planen.
  • Sie mit einem Gerichtsverfahren, einer behördlichen Anforderung oder einer AEPD-Inspektion konfrontiert sind.
  • Ein Lieferant oder Kunde nicht bezahlt hat und Sie zwischen Mahnverfahren, Vollstreckung oder Mediation entscheiden müssen.
  • Ihre Tätigkeit von der NIS2, dem KI-Act oder Datenschutzreformen betroffen ist.
  • Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und vorinsolvenzliche Optionen oder ein Insolvenzverfahren prüfen.
  • Sie als Selbstständiger oder Privatperson das Gesetz der zweiten Chance als Ausweg aus einer Überschuldungssituation prüfen möchten.

Eine unverbindliche Erstberatung ist der erste Schritt zur Definition rechtlicher Prioritäten, zur Risikobewertung und zur Festlegung der Beratungsintensität.

Regulatorischer Rahmen: Schlüsselgesetze für Unternehmen in Spanien

Das spanische Unternehmensrecht ist durch eine Reihe zentraler Gesetze geprägt, die für deutschsprachige Investoren und Unternehmer besonders relevant sind:

  • Real Decreto Legislativo 1/2010 (Ley de Sociedades de Capital, LSC): Gesellschaftsrecht für SL und SA — Gründung, Organe, Haftung, Auflösung. Artikel 236–241 regeln die Geschäftsführerhaftung; Artikel 363–367 die Auflösungspflicht und Haftung bei Fortführung trotz Insolvenzgrundes.
  • Código de Comercio (Real Decreto de 22 de agosto de 1885): Handelsgesetzbuch, das Kaufleute, Handelsverträge, Buchführungspflichten und Insolvenz grundlegend regelt.
  • Texto Refundido de la Ley Concursal (Real Decreto Legislativo 1/2020, TRLC): Insolvenzgesetz — Insolvenzverfahren, Restrukturierungspläne, Zweite Chance (BEPI) und Schnellinsolvenz (Art. 37bis).
  • Ley 7/1996 (Ley de Competencia Desleal): Schutz gegen unlauteren Wettbewerb, Nachahmung, Abwerbung und falsche Behauptungen über Wettbewerber.
  • Ley Orgánica 3/2018 (LOPD-GDD) + Reglamento (UE) 2016/679 (DSGVO): Datenschutzrecht in Spanien, das die europäische DSGVO umsetzt und durch nationale Besonderheiten (AEPD-Kompetenzen, Löschfristen) ergänzt.
  • Ley 10/2010 (Ley de Prevención del Blanqueo de Capitales): AML-Gesetz, das spezifische Sektoren (Immobilien, Rechtsanwälte, Buchhalter, Schmuck, Krypto) zur Implementierung von Präventionsprogrammen und zur Meldung verdächtiger Transaktionen an SEPBLAC verpflichtet.
  • Ley 2/2023 (Ley de Protección del Informante): Whistleblowing-Gesetz, das Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung und Verwaltung eines internen Meldesystems verpflichtet.

Rechtliche Besonderheiten für deutschsprachige Investoren in Spanien

Für Investoren und Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es einige Aspekte des spanischen Rechts, die von besonderer Relevanz sind:

Gesellschafterhaftung und persönliches Risiko: Im Gegensatz zur deutschen GmbH ist die Haftung des Geschäftsführers einer spanischen SL strikter und umfangreicher geregelt. Art. 367 LSC begründet eine objektive persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten, die nach dem Eintritt von Auflösungsgründen entstanden sind — auch ohne individuelles Verschulden. Das Insolvenzrecht (TRLC) kann Geschäftsführer bei verschuldeter Insolvenz verpflichten, das Insolvenzdefizit aus dem Privatvermögen zu decken.

Wettbewerbsverbote: Spanische Gerichte wenden Wettbewerbsverbotsklauseln restriktiver an als deutsche Gerichte. Eine Klausel ohne konkrete zeitliche, geografische und inhaltliche Beschränkung ist in Spanien faktisch nicht durchsetzbar. Die Formulierung vertraglicher Schutzklauseln erfordert spezialisierte spanischrechtliche Expertise.

Datenschutz: Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) ist eine der aktivsten in Europa und hat besonders hohe Bußgelder im Bereich von DSGVO-Verstößen verhängt. Spezifisch für Spanien ist die Regulierung von Videoüberwachung am Arbeitsplatz, der Nutzung von KI-Tools durch Arbeitgeber und der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen.

Arbeitsrecht-Rigidität: Das spanische Arbeitsrecht ist strukturell arbeitnehmerfreundlicher als das deutsche. Formelle Kündigung (despido) erfordert die Angabe konkreter Gründe und, bei Unwirksamkeit, entweder Wiedereinstellung oder eine gesetzlich festgelegte Abfindung (45 Tage pro Dienstjahr, max. 42 Monatslöhne für Verträge vor der Arbeitsrechtsreform 2012, danach 33 Tage pro Dienstjahr). Massenentlassungen (ERE) erfordern eine behördliche Beteiligung (SEPE).

Zeitplan und Kosten typischer Rechtsdienstleistungen

DienstleistungTypische DauerKostenrahmen
Strafrechtliches Compliance-Programm6–10 Wochen8.000–25.000 EUR
Hinweisgebersystem-Implementierung2–4 Wochen2.500–6.000 EUR
AML-Präventionshandbuch4–8 Wochen4.000–12.000 EUR
Gesellschaftsgründung2–4 Wochen1.500–3.500 EUR
AEPD-Beschwerde-Verteidigung3–12 Monate4.000–20.000 EUR
Insolvenzverfahren (Schnellinsolvenz)2–6 Monate3.000–8.000 EUR
Zweite Chance (BEPI)6–18 Monate4.000–10.000 EUR

Alle Kosten sind Richtwerte und hängen von Komplexität, Unternehmensgröße und spezifischem Sachverhalt ab. Wir bieten transparente Festpreismodelle für standardisierte Leistungen.

Selbstdiagnose: Wann braucht Ihr Unternehmen rechtliche Unterstützung?

Viele Unternehmen konsultieren einen Anwalt erst, wenn ein Problem bereits eingetreten ist — ein Streit, ein Bußgeld oder eine behördliche Anfrage. Die wirtschaftlichere Strategie ist die präventive Rechtsberatung. Prüfen Sie folgende Punkte für Ihr Unternehmen:

  • Compliance: Hat Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter? Das Hinweisgebersystem ist seit Juni 2023 Pflicht — Bußgeld bis zu 1 Mio. EUR bei Nichtimplementierung.
  • AML-Pflicht: Sind Sie in einem der AML-verpflichteten Sektoren tätig (Immobilien, Buchhalter, Rechtsanwälte, Kryptoassets, Luxusgüter)? Das Präventionshandbuch und die Risikoanalyse sind Pflicht — die SEPBLAC kann Inspektionen ohne Vorankündigung durchführen.
  • Datenschutz: Verarbeiten Sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern? Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten (für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten Pflicht) und eine aktuelle Datenschutzerklärung?
  • Verträge: Sind Ihre Standardlieferanten- und Kundenverträge nach spanischem Recht formuliert? Haben Sie Gerichtsstandsklauseln und Haftungsbeschränkungen, die im spanischen Rechtsrahmen vollstreckbar sind?
  • Insolvenzrisiko: Weist Ihre Gesellschaft negatives Eigenkapital auf oder ist das Stammkapital durch Verluste auf unter die Hälfte gefallen? Liegt ein gesetzlicher Auflösungsgrund vor (Art. 363 LSC), der die Einberufung einer Gesellschafterversammlung innerhalb von 2 Monaten erfordert?

Ein unverbindliches rechtliches Kurzaudit — 2 Stunden mit unserem Team — gibt Ihnen einen klaren Überblick über die priorisierten Handlungsfelder in Ihrem Unternehmen.

Verwandte Insights

Vertiefen Sie das Thema mit unseren aktuellen Analysen:

Unsere Leistungen

Fachgebiete

Haben Sie eine Transaktion in Arbeit oder in Prüfung?

Kostenlose Erstberatung mit unserem Beraterteam.

Methodik

Unser Ansatz

Analyse

Rechtliche Bewertung des Falles, Identifikation von Risiken und Chancen.

Rechtsstrategie

Festlegung des effizientesten Weges: Verhandlung, Mediation oder Rechtsstreit.

Aktion

Sorgfältige Umsetzung mit kontinuierlicher und transparenter Kommunikation.

Lösung

Fallabschluss mit Dokumentation und präventiven Empfehlungen.

Warum wir?

Was uns unterscheidet

Präventives Recht

Wir priorisieren die Vermeidung von Konflikten, bevor sie entstehen, durch Compliance-Programme und Rechtsaudits.

Zweisprachiges Team

Muttersprachliche Anwälte in Spanisch und Englisch für barrierefreie internationale Mandate.

Multijurisdiktional

Handlungsfähigkeit in mehreren Jurisdiktionen durch unser Netzwerk assoziierter Kanzleien.

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Handelsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, geistiges Eigentum, Datenschutz, strafrechtliches Compliance, Geldwäscheprävention (AML), Einwanderungsrecht, Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren sowie Insolvenzberatung.
Ja. Wir stellen externe Datenschutzbeauftragte, die bei der AEPD (spanische Datenschutzbehörde) registriert sind, mit regelmäßigen Audits, Datenpannenmanagement und Mitarbeiterschulungen.
Ja. Wir bearbeiten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, Unternehmervisas, unternehmensinterne Transfers und Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte.
Ja, seit Juni 2023 für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern (Gesetz 2/2023). Wir bieten vollständige Implementierung des Kanals und laufende Verwaltung des internen Meldesystems.
Ja. Wir gestalten Compliance-Programme gemäß Art. 31 bis des spanischen Strafgesetzbuches, einschließlich Risikokarte, Ethikkodex, Hinweisgebersystem und Schulungen.
Es ermöglicht natürlichen Personen (Selbstständige und Privatpersonen) die Schuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren unter Erfüllung bestimmter Gutglaubensvoraussetzungen. 2022 reformiert, um Fristen zu verkürzen und den Zugang zur Befreiung zu erleichtern.
Das Gesetz über unlauteren Wettbewerb (Ley 3/1991 de Competencia Desleal) schützt Unternehmen vor Abwerbung von Kunden, Nachahmung von Angeboten, Verbreitung falscher Behauptungen und anderen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Wir beraten zu vorbeugenden Vertragsklauseln (Wettbewerbsverbote, Vertraulichkeit) und vertreten bei Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz.
Bei einer AEPD-Beschwerde oder Inspektion beginnt alles mit der unverzüglichen Sicherung der betroffenen Datensysteme und Dokumentation. Wir begleiten die Kommunikation mit der AEPD, bereiten die technischen und rechtlichen Verteidigungsargumente vor und koordinieren, wenn erforderlich, die Antwort des Datenschutzbeauftragten. Eine schnelle, professionelle Reaktion reduziert das Bußgeldrisiko erheblich.

Das Rechtsteam von BMC hat einen komplexen Handelsstreit in Rekordzeit gelöst. Ihr präventiver Ansatz hat uns seitdem Kosten und Konflikte erspart.

General Counsel Nationales Distributionsunternehmen

Wir haben das strafrechtliche Compliance-Programm mit BMC in sechs Wochen implementiert. Als die Inspektion des Staatsanwalts kam, waren Dokumentation und Hinweisgebersystem in Betrieb und nachweisbar – die Ermittlung wurde eingestellt.

Sekretär des Aufsichtsrats Baugruppe (800 Mitarbeiter)

Wir haben das strafrechtliche Compliance-Programm mit BMC in sechs Wochen implementiert. Als die Inspektion des Staatsanwalts kam, waren Dokumentation und Hinweisgebersystem in Betrieb und nachweisbar – die Ermittlung wurde eingestellt.

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