Bei BMC verstehen wir das rechtliche Umfeld als strategischen Hebel für Ihr Unternehmen. Unsere Rechtsabteilung bietet einen proaktiven Service, der auf Risikoprävention und effiziente Konfliktlösung ausgerichtet ist – von der Ausarbeitung von Handelsverträgen bis zur Verteidigung in Insolvenzverfahren.
Wir decken alle kritischen Bereiche des Wirtschaftsrechts ab: Handelsrecht, strafrechtliches Compliance, Arbeitsrecht, Datenschutz, Geldwäscheprävention und Forderungseinzug. Jede Lösung wird maßgeschneidert, unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihrer Branche und Ihrer Unternehmensziele.
Unser Team verbindet Rechtsexpertise mit unternehmerischem Verstand, was uns ermöglicht, eine Rechtsberatung für Unternehmen zu liefern, die praxisorientiert und ergebnisorientiert ist. Wir sagen Ihnen nicht nur, was das Gesetz besagt – wir zeigen Ihnen, wie Sie es zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Eine Kanzlei, die für wachsende Unternehmen konzipiert ist
Die meisten Unternehmenskonflikte erscheinen nicht vor Gerichten – sie entstehen in schlecht formulierten Klauseln, fehlenden Compliance-Programmen, mangelhaften Gesellschafterprotokollen oder unvollständigen Datenschutzsystemen. Unser Modell der juristischen Unternehmensberatung stellt Prävention vor Streitlösung.
Daher sind die Dienstleistungen um vier Blöcke strukturiert: normativer Schutz (Compliance, AML/Geldwäscheprävention, Datenschutz), ordentliche Unternehmenstätigkeit (Verträge, Gesellschaftsbeschlüsse, Gesellschaftervereinbarungen), Streitigkeiten (Forderungseinzug, Verfahrensverteidigung) und außerordentliche Situationen (Insolvenzverfahren, Zweite Chance, Restrukturierungen).
Rechtliche Praxisbereiche
Compliance und regulatorische Erfüllung
- Strafrechtliches Compliance: Gestaltung und Implementierung von strafrechtlichen Compliance-Programmen gemäß Art. 31 bis des spanischen Strafgesetzbuches. Risikokarte, Ethikkodex, Hinweisgebersystem, Schulungen und Systemsteuerung. Konsultieren Sie den Compliance-Leitfaden 2026 und den AML-Compliance-Leitfaden.
- Geldwäscheprävention (AML): Präventionshandbuch, Kundenidentifizierung, Verwaltung verdächtiger Transaktionen gegenüber dem SEPBLAC (spanische Finanznachrichteneinheit) und Pflichten der verpflichteten Einrichtungen.
- Hinweisgebersystem: Implementierung des internen Meldesystems gemäß Gesetz 2/2023. Unser Hinweisgeberleitfaden und der Implementierungsleitfaden sind die operativen Referenzdokumente.
- Compliance-Risikokarte: Transversale Diagnose und Priorisierung von Compliance-Kontrollen in mittelgroßen und großen Organisationen.
- KI-Act-Compliance und KI-Governance: Beratung zu KI-Systemen mit hohem Risiko und zur Schnittstelle zwischen KI und Datenschutz.
- NIS2-Compliance und ISO-27001-Zertifizierung: Anpassung an die NIS2-Richtlinie, Implementierung von Cybersicherheitskontrollen und Gestaltung des virtuellen CISO sowie des Unternehmens-Cyberversicherungsschutzes.
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht: Laufende handelsrechtliche Beratung, ordentliche Gesellschaftsoperationen, Protokolle und Beschlüsse des Aufsichtsrats und Formalisierung von Gesellschaftervereinbarungen.
- Handelsverträge: Ausarbeitung, Verhandlung und Prüfung komplexer Verträge – Vertrieb, Handelsvertreter, Franchise, SaaS, Lizenzen, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), Joint Ventures und internationale Handelsverträge.
- Corporate Governance: Gestaltung von Aufsichtsratsordnungen, Interessenkonfliktrichtlinien und Anpassung an Corporate-Governance-Empfehlungen für börsennotierte und nicht börsennotierte Gesellschaften.
- Geistiges und gewerbliches Eigentum: Schutz von Marken, Patenten, Urheberrechten und Betriebsgeheimnissen.
- Unternehmensanwalt in Málaga: Lokale Präsenz für Unternehmen im Süden Spaniens.
Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht: Laufende arbeitsrechtliche Beratung, Prüfung von Arbeitsverträgen, betriebsbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen, Kollektivverhandlungen und Gleichstellungspläne.
- Massenentlassungen und Flexibilitätsmaßnahmen: Verhandlung von Massenentlassungsverfahren (ERE), ERTE, geografische und funktionale Mobilität sowie Reaktion auf das Kündigungsverbot.
- Arbeitsanwalt in Madrid: Verfahrensverteidigung vor dem Arbeitsgerichtssystem und Verwaltungsbehörden.
Datenschutz, Cybersicherheit und digitale Rechte
- Internationale Datenübermittlungen: Beratung zu Standardvertragsklauseln (SCCs), verbindlichen Unternehmensregeln (BCRs) und Post-Schrems-II-Übermittlungen.
- Digitale Beweise: Digitale Forensik für Verfahren bei verhaltensbedingten Kündigungen, Informationslecks, Unternehmensbetrügereien oder interne Ermittlungen.
- Externer Datenschutzbeauftragter: Bereitstellung eines bei der AEPD registrierten externen DPO mit regelmäßigen Audits und Datenpannenmanagement.
Forderungseinzug, Insolvenz und zweite Chance
- Forderungseinzug: Außergerichtliche Forderungseinziehung, Mahnverfahren, Vollstreckungsverfahren und Vermögenssicherung für Unternehmensschuldner.
- Insolvenzverfahren: Verteidigung von Schuldner und Gläubiger in Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter sowie Bewertung von Alternativen zur Liquidation und Unternehmensrestrukturierungsoptionen.
- Zweite Chance: Beratung für Selbstständige und Privatpersonen zur Schuldbefreiung nach der 2022-Reform des Insolvenzrechts.
Mediation, Schiedsverfahren und Streitbeilegung
- Unternehmensmediation: Zivil- und handelsrechtliche Mediation, obligatorische Mediation (MASC) nach der Verfahrensreform 2025 und Handelsschiedsverfahren.
Relevante Fälle
- Implementierung eines strafrechtlichen Compliance-Programms in einer Baugruppe mit 800 Mitarbeitern, das als wirksame Verteidigung gegen eine gerichtliche Ermittlung diente.
- Datenschutzverletzungsmanagement in einer Klinik mit AEPD-Meldung und Eindämmung ohne Bußgeld.
- Arbeitsrechtliche Verteidigung einer multinationalen Gesellschaft bei einem Kollektivkonflikt mit Auswirkungen auf vier Betriebsstätten.
- AML-Präventionsprogramm für Immobiliengesellschaft einschließlich Handbuch, Schulungen und Implementierung.
- Forderungseinzug mit vollständiger Rückzahlung des Kapitals und Kosten.
- Zweite Chance eines Gastwirts mit Schuldbefreiung von 92 % der Verbindlichkeiten und Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit.
Wann sollte man das Rechtsteam kontaktieren?
Wir empfehlen, unsere Kanzlei für Rechtsberatung für Unternehmen zu kontaktieren, wenn:
- Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter hat und das obligatorische Hinweisgebersystem implementieren muss.
- Sie in einem Sektor tätig sind, der der AML-Pflicht unterliegt (Immobilien, Luxusgüter, freie Berufe, Schmuck, Kryptoassets).
- Sie einen relevanten Handelsvertrag verhandeln und eine Prüfung vor der Unterzeichnung wünschen.
- Sie eine Kündigung mit Unwirksamkeitsrisiko oder eine Massenentlassung (ERE/ERTE) planen.
- Sie mit einem Gerichtsverfahren, einer behördlichen Anforderung oder einer AEPD-Inspektion konfrontiert sind.
- Ein Lieferant oder Kunde nicht bezahlt hat und Sie zwischen Mahnverfahren, Vollstreckung oder Mediation entscheiden müssen.
- Ihre Tätigkeit von der NIS2, dem KI-Act oder Datenschutzreformen betroffen ist.
- Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und vorinsolvenzliche Optionen oder ein Insolvenzverfahren prüfen.
- Sie als Selbstständiger oder Privatperson das Gesetz der zweiten Chance als Ausweg aus einer Überschuldungssituation prüfen möchten.
Eine unverbindliche Erstberatung ist der erste Schritt zur Definition rechtlicher Prioritäten, zur Risikobewertung und zur Festlegung der Beratungsintensität.
Regulatorischer Rahmen: Schlüsselgesetze für Unternehmen in Spanien
Das spanische Unternehmensrecht ist durch eine Reihe zentraler Gesetze geprägt, die für deutschsprachige Investoren und Unternehmer besonders relevant sind:
- Real Decreto Legislativo 1/2010 (Ley de Sociedades de Capital, LSC): Gesellschaftsrecht für SL und SA — Gründung, Organe, Haftung, Auflösung. Artikel 236–241 regeln die Geschäftsführerhaftung; Artikel 363–367 die Auflösungspflicht und Haftung bei Fortführung trotz Insolvenzgrundes.
- Código de Comercio (Real Decreto de 22 de agosto de 1885): Handelsgesetzbuch, das Kaufleute, Handelsverträge, Buchführungspflichten und Insolvenz grundlegend regelt.
- Texto Refundido de la Ley Concursal (Real Decreto Legislativo 1/2020, TRLC): Insolvenzgesetz — Insolvenzverfahren, Restrukturierungspläne, Zweite Chance (BEPI) und Schnellinsolvenz (Art. 37bis).
- Ley 7/1996 (Ley de Competencia Desleal): Schutz gegen unlauteren Wettbewerb, Nachahmung, Abwerbung und falsche Behauptungen über Wettbewerber.
- Ley Orgánica 3/2018 (LOPD-GDD) + Reglamento (UE) 2016/679 (DSGVO): Datenschutzrecht in Spanien, das die europäische DSGVO umsetzt und durch nationale Besonderheiten (AEPD-Kompetenzen, Löschfristen) ergänzt.
- Ley 10/2010 (Ley de Prevención del Blanqueo de Capitales): AML-Gesetz, das spezifische Sektoren (Immobilien, Rechtsanwälte, Buchhalter, Schmuck, Krypto) zur Implementierung von Präventionsprogrammen und zur Meldung verdächtiger Transaktionen an SEPBLAC verpflichtet.
- Ley 2/2023 (Ley de Protección del Informante): Whistleblowing-Gesetz, das Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung und Verwaltung eines internen Meldesystems verpflichtet.
Rechtliche Besonderheiten für deutschsprachige Investoren in Spanien
Für Investoren und Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es einige Aspekte des spanischen Rechts, die von besonderer Relevanz sind:
Gesellschafterhaftung und persönliches Risiko: Im Gegensatz zur deutschen GmbH ist die Haftung des Geschäftsführers einer spanischen SL strikter und umfangreicher geregelt. Art. 367 LSC begründet eine objektive persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten, die nach dem Eintritt von Auflösungsgründen entstanden sind — auch ohne individuelles Verschulden. Das Insolvenzrecht (TRLC) kann Geschäftsführer bei verschuldeter Insolvenz verpflichten, das Insolvenzdefizit aus dem Privatvermögen zu decken.
Wettbewerbsverbote: Spanische Gerichte wenden Wettbewerbsverbotsklauseln restriktiver an als deutsche Gerichte. Eine Klausel ohne konkrete zeitliche, geografische und inhaltliche Beschränkung ist in Spanien faktisch nicht durchsetzbar. Die Formulierung vertraglicher Schutzklauseln erfordert spezialisierte spanischrechtliche Expertise.
Datenschutz: Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) ist eine der aktivsten in Europa und hat besonders hohe Bußgelder im Bereich von DSGVO-Verstößen verhängt. Spezifisch für Spanien ist die Regulierung von Videoüberwachung am Arbeitsplatz, der Nutzung von KI-Tools durch Arbeitgeber und der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen.
Arbeitsrecht-Rigidität: Das spanische Arbeitsrecht ist strukturell arbeitnehmerfreundlicher als das deutsche. Formelle Kündigung (despido) erfordert die Angabe konkreter Gründe und, bei Unwirksamkeit, entweder Wiedereinstellung oder eine gesetzlich festgelegte Abfindung (45 Tage pro Dienstjahr, max. 42 Monatslöhne für Verträge vor der Arbeitsrechtsreform 2012, danach 33 Tage pro Dienstjahr). Massenentlassungen (ERE) erfordern eine behördliche Beteiligung (SEPE).
Zeitplan und Kosten typischer Rechtsdienstleistungen
| Dienstleistung | Typische Dauer | Kostenrahmen |
|---|---|---|
| Strafrechtliches Compliance-Programm | 6–10 Wochen | 8.000–25.000 EUR |
| Hinweisgebersystem-Implementierung | 2–4 Wochen | 2.500–6.000 EUR |
| AML-Präventionshandbuch | 4–8 Wochen | 4.000–12.000 EUR |
| Gesellschaftsgründung | 2–4 Wochen | 1.500–3.500 EUR |
| AEPD-Beschwerde-Verteidigung | 3–12 Monate | 4.000–20.000 EUR |
| Insolvenzverfahren (Schnellinsolvenz) | 2–6 Monate | 3.000–8.000 EUR |
| Zweite Chance (BEPI) | 6–18 Monate | 4.000–10.000 EUR |
Alle Kosten sind Richtwerte und hängen von Komplexität, Unternehmensgröße und spezifischem Sachverhalt ab. Wir bieten transparente Festpreismodelle für standardisierte Leistungen.
Selbstdiagnose: Wann braucht Ihr Unternehmen rechtliche Unterstützung?
Viele Unternehmen konsultieren einen Anwalt erst, wenn ein Problem bereits eingetreten ist — ein Streit, ein Bußgeld oder eine behördliche Anfrage. Die wirtschaftlichere Strategie ist die präventive Rechtsberatung. Prüfen Sie folgende Punkte für Ihr Unternehmen:
- Compliance: Hat Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter? Das Hinweisgebersystem ist seit Juni 2023 Pflicht — Bußgeld bis zu 1 Mio. EUR bei Nichtimplementierung.
- AML-Pflicht: Sind Sie in einem der AML-verpflichteten Sektoren tätig (Immobilien, Buchhalter, Rechtsanwälte, Kryptoassets, Luxusgüter)? Das Präventionshandbuch und die Risikoanalyse sind Pflicht — die SEPBLAC kann Inspektionen ohne Vorankündigung durchführen.
- Datenschutz: Verarbeiten Sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern? Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten (für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten Pflicht) und eine aktuelle Datenschutzerklärung?
- Verträge: Sind Ihre Standardlieferanten- und Kundenverträge nach spanischem Recht formuliert? Haben Sie Gerichtsstandsklauseln und Haftungsbeschränkungen, die im spanischen Rechtsrahmen vollstreckbar sind?
- Insolvenzrisiko: Weist Ihre Gesellschaft negatives Eigenkapital auf oder ist das Stammkapital durch Verluste auf unter die Hälfte gefallen? Liegt ein gesetzlicher Auflösungsgrund vor (Art. 363 LSC), der die Einberufung einer Gesellschafterversammlung innerhalb von 2 Monaten erfordert?
Ein unverbindliches rechtliches Kurzaudit — 2 Stunden mit unserem Team — gibt Ihnen einen klaren Überblick über die priorisierten Handlungsfelder in Ihrem Unternehmen.
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