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Mitarbeiterbeteiligung und Vesting für Startups in Spanien: Ley 28/2022

Gestaltung von Vesting-Plänen, ESOP/VSOP, Phantom Shares und Co-Founder-Vereinbarungen für spanische Startups nach der Ley 28/2022 de Startups. Steueroptimierte Beteiligungsstrukturen für Gründer und Schlüsselpersonen.

Warum Vesting-Pläne ohne steuerliche Optimierung und Cliff-Regelung zu Streitigkeiten und Mehrbelastungen führen

50.000 EUR
Steuerfreistellung pro Mitarbeiter/Jahr (Art. 27 Ley 28/2022)
4+1
Standard-Vesting: 4 Jahre mit 1-Jahres-Cliff
0 %
Besteuerung bei Ausübung bei ENISA-Startups (bis Freistellungsgrenze)
4,8/5 bei Google · 50+ BewertungenSeit 2007 · 19 Jahre Erfahrung5 Büros in Spanien500+ Kunden
Unser Ansatz

Unser strukturierter Prozess zur Gestaltung von ESOP, VSOP und Phantom-Share-Programmen

01

ENISA-Startup-Status und Steueroptimierung

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen als empresa emergente nach der Ley 28/2022 qualifiziert und ob Sie bereits eine ENISA-Zertifizierung besitzen. Nur zertifizierte Startups können die Steuerfreistellung von 50.000 EUR pro Arbeitnehmer und Jahr für Aktienoptionen und Anteile aus Mitarbeiterbeteiligung nutzen (Art. 27 Ley 28/2022). Wir klären auch die Besteuerungszeitpunkte: Entstehung des steuerpflichtigen Ereignisses bei Ausübung versus bei Veräußerung.

02

Wahl des richtigen Beteiligungsinstruments

Für jedes Profil das passende Instrument: echte Anteile mit Vesting-Beschränkung (für Co-Founder), Aktienoptionen/ESOP (für Frühphasenangestellte mit gutem Steuerrahmen nach Ley 28/2022), Phantom Shares/VSOP (für externe Berater oder wenn eine Kapitalverwässerung vermieden werden soll), Warrants (für Investoren mit Wandlungsrecht). Jedes Instrument hat unterschiedliche gesellschaftsrechtliche, steuerliche und buchhalterische Auswirkungen.

03

Vesting-Struktur und Leaver-Regelungen

Gestaltung des Vesting-Zeitplans: Standard ist ein 4-Jahres-Vesting mit 1-Jahres-Cliff (in den ersten 12 Monaten entsteht kein Anspruch; danach monatliches oder vierteljährliches Vesting bis zum 4. Jahrestag). Klare Definition von Good Leaver (freiwilliger Austritt mit guten Gründen, Tod, Invalidität, Kündigung ohne Grund) und Bad Leaver (freiwilliger Austritt ohne Grund, Kündigung aus wichtigem Grund, Wettbewerbsverstoß) mit entsprechenden Rückkaufpreisregelungen.

04

Rechtsdokumentation

Erstellung aller erforderlichen Dokumente: Optionsplanreglement (Plan de Opciones sobre Acciones), Einzeloptionsvereinbarung (Contrato de Opción), Phantom-Share-Plan, Änderungen der Gesellschaftervereinbarung (Pacto de Socios), Gesellschafterbeschlüsse für den ESOP-Pool-Beschluss, Anpassung der Satzung bei Ausgabe virtueller Anteile.

05

Steuer- und Buchhaltungskoordination

Koordination mit dem Steuerteam für die IRPF-Behandlung bei Ausübung und Veräußerung, Bewertung der Anteile (Art. 43 LIRPF für Sachleistungen), Behandlung als rendimiento del trabajo (Arbeitseinkommen) versus ganancia patrimonial (Kapitalgewinn) je nach Struktur, und buchhalterische Behandlung nach PGC.

Die Herausforderung

Spanische Startups verlieren Spitzenkräfte, weil sie keine wettbewerbsfähige Beteiligungsstruktur aufbauen können. Das klassische Problem: Ein Startup möchte dem CTO, dem ersten Vertriebsleiter oder einem wissenschaftlichen Berater Eigenkapital anbieten — aber nicht sofort, nicht vollständig und nicht ohne Bedingungen. Ohne ein strukturiertes Vesting-Programm gibt es keine Antwort auf die entscheidenden Fragen: Was passiert, wenn jemand das Unternehmen nach 8 Monaten verlässt? Wie wird gutes Ausscheiden (Good Leaver) von schlechtem Ausscheiden (Bad Leaver) behandelt? Wie wird verhindert, dass ein Gründer, der sich nicht mehr engagiert, dauerhaft einen unverhältnismäßig hohen Anteil hält? Dazu kommt die Steuerfrage: Bis 2022 waren Aktienoptionen für Startup-Mitarbeiter in Spanien steuerlich kaum attraktiv. Die Ley 28/2022 de Startups (Ley de Fomento del Ecosistema de las Empresas Emergentes) hat das geändert — aber nur für Unternehmen, die die ENISA-Zertifizierung als Startup erhalten haben oder erhalten können.

Unsere Lösung

Wir gestalten die vollständige Beteiligungsstruktur Ihres Startups: vom Co-Founder-Vesting-Pakt über den ESOP-Pool bis zur Einzelvereinbarung mit einem Schlüsselberater. Wir klären zunächst, ob Ihr Unternehmen die ENISA-Zertifizierung als Startup (empresa emergente) erhalten kann oder hat — denn nur zertifizierte Startups profitieren von der 50.000-EUR-Steuerfreistellung nach Art. 27 der Ley 28/2022. Dann strukturieren wir den Plan mit dem richtigen Instrument (echte Anteile mit Vesting, Optionen, Phantom Shares, Warrants) für jedes Profil: Gründer, Frühphasenangestellte, Senior-Führungskräfte, externe Berater. Wir erstellen die rechtlichen Dokumente (Vesting-Vereinbarung, Optionsplan, Phantom-Share-Plan, Gesellschafterbeschlüsse) und koordinieren die steuerliche Optimierung mit unserem Steuerteam.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme — ESOP (Employee Stock Option Plan — Mitarbeiter-Aktienoptionsplan), Phantom Shares, Warrants und direkte Anteilsvesting-Pläne — sind das zentrale Instrument, mit dem spanische Startups Schlüsselpersonen langfristig binden und attraktive Vergütungspakete ohne sofortige Liquiditätsbelastung anbieten können. Die Ley 28/2022 de Fomento del Ecosistema de las Empresas Emergentes (Startup-Fördergesetz) hat in Art. 27 eine Steuerfreistellung von bis zu 50.000 EUR pro Mitarbeiter und Jahr für Mitarbeiterbeteiligungen in ENISA-zertifizierten Startups eingeführt — eine strukturelle Verbesserung gegenüber dem früheren Regime, bei dem Aktienoptionen bereits bei Ausübung als Arbeitseinkommen vollständig besteuert wurden.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.

Warum ein strukturiertes Beteiligungsprogramm unverzichtbar ist

Ohne formale Vesting-Vereinbarungen entstehen häufig drei kritische Probleme:

Gründerkonflikt ohne Auflösung. Wenn ein Mitgründer das Unternehmen nach 8 Monaten verlässt und 25 % der Anteile behält, ohne dafür weiterhin zu arbeiten, können Investoren und aktive Gründer die Kontrolle über die Gesellschaft nicht mehr sicherstellen. Ein Vesting-Pakt zwischen Gründern mit klar definierten Rückkaufrechten ist die einzige strukturelle Antwort.

Verlust von Schlüsselpersonen ohne wirtschaftliche Bindung. Spitzenkräfte in Early-Stage-Startups akzeptieren unterdurchschnittliche Gehälter, wenn sie eine bedeutende wirtschaftliche Beteiligung am zukünftigen Erfolg haben. Ohne ein steueroptimiertes Beteiligungsprogramm nach Ley 28/2022 verlieren spanische Startups im internationalen Wettbewerb um Talente.

Investorenkompatibilität. Internationalen Investoren (VC-Fonds, Angel-Netzwerke) ist ein ESOP-Pool, eine klare Vesting-Struktur und definierte Leaver-Regelungen standardmäßig erforderlich. Ein fehlender oder unvollständiger Plan ist ein Deal-Breaker in Due-Diligence-Prozessen.

Steuerrahmen: Ley 28/2022 und ENISA-Zertifizierung

Die 50.000-EUR-Freistellung

Art. 27 der Ley 28/2022 sieht vor, dass der geldwerte Vorteil aus der Übertragung von Anteilen oder der Ausübung von Optionen in einer ENISA-zertifizierten empresa emergente bis zu 50.000 EUR pro Arbeitnehmer und Steuerjahr nicht als Arbeitseinkommen (rendimiento del trabajo) besteuert wird. Erst beim Überschreiten dieser Schwelle — oder bei einem Liquiditätsereignis — entsteht die Steuerpflicht.

Besteuerungszeitpunkt: entscheidende Verbesserung

Vor 2022 wurden Aktienoptionen bei Ausübung besteuert — auch wenn der Mitarbeiter die Anteile noch nicht verkauft hatte und damit keine Liquidität hatte, um die Steuer zu bezahlen. Seit der Ley 28/2022 wird bei ENISA-Startups die Besteuerung auf einen der folgenden Zeitpunkte aufgeschoben: Börsengang (IPO), Verkauf der Anteile oder 10 Jahre nach Ausübung der Option. Dies löst das klassische Problem der “dry income taxation” (Besteuerung ohne Liquidität).

Voraussetzungen für die empresa emergente

Damit ein Unternehmen als empresa emergente qualifiziert und die ENISA-Zertifizierung erhalten kann, muss es folgende Kriterien erfüllen (Art. 3 Ley 28/2022):

  • Nicht börsennotiert
  • Weniger als 5 Jahre seit Gründung (10 Jahre in bestimmten technologieintensiven Branchen)
  • Innovatives Geschäftsmodell oder Nutzung fortschrittlicher Technologien
  • Hauptsitz oder dauerhafte Niederlassung in Spanien
  • Keine Gewinnausschüttung seit Gründung
  • Nicht durch Konzernumstrukturierung entstanden

Wir prüfen Ihren Status und koordinieren den Zertifizierungsantrag bei ENISA oder der zuständigen regionalen Behörde (in einigen Autonomen Gemeinschaften ist die Bewertung delegiert).

Die Instrument-Wahl: ESOP vs. Phantom Shares vs. echte Anteile

InstrumentEchte BeteiligungSteuerfreistellung Ley 28/2022Keine VerwässerungGeeignet für
Anteile mit VestingJaJaNeinCo-Founder
ESOP (Aktionsoptionen)Ja (bei Ausübung)JaNein (bei Ausübung)Frühphasenangestellte
WarrantsJa (bei Ausübung)SituationsabhängigNein (bei Ausübung)Investoren, Berater
Phantom Shares / VSOPNein (Barauszahlung)NeinJaExterne Berater, Mgmt ohne Stimmrecht

Vesting-Struktur: der Standard und seine Varianten

Standard: 4-Jahres-Vesting mit 1-Jahres-Cliff

Das in der internationalen Startup-Praxis eingeführte Standardmodell sieht vor:

  • Monate 1–12 (Cliff-Periode): Es entsteht kein Anspruch auf Anteile oder Optionen. Verlässt der Begünstigte das Unternehmen in dieser Phase, erhält er nichts.
  • Monat 12: 25 % der Gesamtzuteilung werden unverfallbar.
  • Monate 13–48: Die verbleibenden 75 % fallen in monatlichen (1/48 der Gesamtzuteilung pro Monat) oder vierteljährlichen Schritten an.
  • Monat 48: 100 % der Zuteilung sind unverfallbar.

Varianten sind verhandelbar: kürzere Vesting-Zeiträume für Senior-Führungskräfte mit hohen Opportunity-Kosten, beschleunigtes Vesting für besondere Leistungsmeilensteine (Performance-Vesting), längere Cliff-Perioden für Berater mit geringem Zeitaufwand.

Good Leaver vs. Bad Leaver: die entscheidende Unterscheidung

Die Leaver-Regelung bestimmt, was mit unverfallbaren und noch nicht verfallbaren Anteilen oder Optionen passiert, wenn jemand die Organisation verlässt:

Good Leaver — Rückkauf zum Verkehrswert (Fair Market Value):

  • Freiwilliger Austritt aus wichtigem persönlichen Grund (schwere Krankheit, Pflegepflicht)
  • Kündigung ohne wichtigen Grund durch das Unternehmen
  • Tod oder dauerhafte Invalidität
  • Austritt nach signifikanter Änderung der Aufgabe oder Vergütung durch das Unternehmen

Bad Leaver — Rückkauf zum nominalen Ausgabepreis oder zu einem herabgesetzten Prozentsatz des Verkehrswerts:

  • Freiwilliger Austritt ohne sachlichen Grund innerhalb der ersten Jahre
  • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (schwere Pflichtverletzung, strafbare Handlung)
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbote, Abwerbungsverbote oder Vertraulichkeitspflichten
  • Konkurrierende Tätigkeit während der Beschäftigung

Die genaue Rückkaufpreisformel, die Definition jedes Tatbestands und die Bewertungsmethodik werden im Vesting-Pakt oder der Gesellschaftervereinbarung festgelegt und bilden oft den Kernpunkt von Verhandlungen zwischen Gründern und Investoren.

Unser Leistungsumfang bei Vesting, ESOP und Mitarbeiterbeteiligungen für Startups

ENISA-Status-Prüfung und Steueroptimierung

Analyse des Startup-Status nach Ley 28/2022, Prüfung der ENISA-Zertifizierungsvoraussetzungen, steuerliche Behandlung bei Ausübung und Veräußerung nach Art. 27 LIRPF.

Instrument- und Strukturwahl

Empfehlung des geeigneten Beteiligungsinstruments je Profil (ESOP, VSOP, Phantom Shares, Warrants, echte Anteile mit Vesting-Beschränkung) unter gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Gesichtspunkten.

Vesting-Zeitplan und Leaver-Regelungen

Gestaltung des Vesting-Plans (Dauer, Cliff, Vesting-Frequenz) und klare Definition von Good Leaver und Bad Leaver mit zugehörigen Rückkaufpreisformeln.

Vollständige Rechtsdokumentation

Erstellung von Optionsplanreglement, Einzeloptionsvereinbarungen, Phantom-Share-Plan, Gesellschafterbeschlüssen für den ESOP-Pool und Anpassungen der Gesellschaftervereinbarung.

Steuer- und Investorenkoordination

Koordination mit Steuerteam für IRPF-Behandlung, Bewertungsnachweis und Abstimmung mit Investorenverträgen (SHA, Term Sheet, Anti-Dilution-Klauseln).

Ansprechpartner

Andrea Fuentes Gallego

Mitarbeiterin – Rechtsabteilung

Master in Rechtsanwaltschaft, ICADE Rechtswissenschaften, Universität Sevilla
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Art. 27 der Ley 28/2022 sieht vor, dass Arbeitnehmer und Berater von ENISA-zertifizierten Startups Aktienoptionen und Anteile aus Mitarbeiterbeteiligung bis zu einem Betrag von 50.000 EUR pro Person und Jahr steuerfrei erhalten können. Erst beim Überschreiten dieser Schwelle — oder bei bestimmten Liquiditätsereignissen wie einem Unternehmensverkauf — wird der Gewinn steuerpflichtig. Dies ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem früheren Regime, bei dem Optionen bereits bei Ausübung als Arbeitseinkommen besteuert wurden.
Ja. Die bevorzugte steuerliche Behandlung nach Art. 27 Ley 28/2022 gilt nur für empresas emergentes — Startups, die die Voraussetzungen des Art. 3 der Ley 28/2022 erfüllen und von ENISA (Empresa Nacional de Innovación) oder einer delegierten Behörde zertifiziert wurden. Die Voraussetzungen umfassen: nicht börsennotiert, weniger als 5 Jahre alt (10 Jahre in bestimmten Branchen), innovatives Geschäftsmodell, hauptsächliche Tätigkeit in Spanien und keine Verteilung von Gewinnen. Wir prüfen Ihren Status und unterstützen ggf. beim Zertifizierungsantrag.
ESOP (Employee Stock Option Plan — Mitarbeiter-Aktienoptionsplan): echte Kaufoptionen auf Anteile am Unternehmen. Bei Ausübung wird der Mitarbeiter tatsächlich Gesellschafter. VSOP (Virtual Stock Option Plan) und Phantom Shares: virtuelle Beteiligungen, die keine echte Gesellschafterstellung begründen, aber wirtschaftlich an der Wertentwicklung des Unternehmens teilnehmen. Sie werden bar ausgezahlt, wenn ein definiertes Liquiditätsereignis eintritt. Vorteil: keine Kapitalverwässerung, keine Gesellschafterrechte (kein Stimmrecht, keine Informationsrechte). Nachteil: kein Zugang zur Steuerfreistellung nach Ley 28/2022, die auf echte Anteile und Optionen beschränkt ist.
Der Cliff (Klippe) ist eine Mindestwartezeit, nach der erstmals Anteile oder Optionen unverfallbar werden. Beim Standard-4-Jahres-Vesting mit 1-Jahres-Cliff bedeutet das: In den ersten 12 Monaten entsteht kein Anspruch. Am 12. Monats-Jahrestag werden 25 % der Gesamtzuteilung unverfallbar (d. h. 1/4 des Plans). Danach verfällt der Rest in monatlichen oder vierteljährlichen Schritten bis zum 4. Jahrestag. Der Cliff schützt das Unternehmen davor, dass jemand nach wenigen Monaten ausscheidet und dennoch einen Anteil am Unternehmen hält.
Good Leaver ist ein Ausscheidender, dem das Unternehmen einen fairen Rückkaufpreis für seine unverfallbaren Anteile zahlt — in der Regel der Verkehrswert. Typische Good-Leaver-Ereignisse: freiwilliger Austritt mit sachlichem Grund (z. B. familiäre Pflege), Kündigung ohne wichtigen Grund durch das Unternehmen, Tod oder dauerhafte Invalidität. Bad Leaver ist ein Ausscheidender, dem ein Rückkaufpreis unterhalb des Verkehrswerts gezahlt wird — oft zum nominalen Ausgabepreis oder zu einem herabgesetzten Prozentsatz. Typische Bad-Leaver-Ereignisse: freiwilliger Austritt ohne Grund, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, Verstoß gegen Wettbewerbsverbote oder Vertraulichkeitspflichten. Die genaue Definition und die Rückkaufpreisformel sind verhandelbar und müssen im Vesting-Pakt oder der Gesellschaftervereinbarung klar festgelegt sein.
Beim Unternehmensverkauf (M&A-Exit oder IPO) ist eine Acceleration-Klausel üblich: entweder Single Trigger (alle unvesterden Anteile werden sofort unverfallbar, wenn das Unternehmen verkauft wird) oder Double Trigger (nur wenn zusätzlich zum Unternehmensverkauf auch der Mitarbeiter ohne wichtigen Grund gekündigt wird). Investoren bevorzugen in der Regel Double Trigger, da Single Trigger den Kaufpreis für den Erwerber erhöht. Wir gestalten die Klausel so, dass sie mit dem Investorenvertrag (Term Sheet, SHA) kompatibel ist.
Ja. Externe Berater, wissenschaftliche Beiräte (Advisory Board) und unabhängige Direktoren können über einen separaten Berateroptionsplan (Advisor Option Plan) beteiligt werden — mit kürzeren Vesting-Zeiträumen (1–2 Jahre) und ohne Cliff oder mit kurzem Cliff (3–6 Monate). Der steuerliche Rahmen der Ley 28/2022 gilt auch für Berater, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags tätig sind, nicht nur für Arbeitnehmer — sofern das Startup ENISA-zertifiziert ist.
Bei einem M&A-Exit oder Börsengang (IPO) gilt: Wird die Option ausgeübt und der Anteil unmittelbar verkauft, entsteht als Differenz zwischen Verkaufserlös und Ausübungspreis ein steuerpflichtiger Ertrag. Bei ENISA-zertifizierten Startups und Anteilen, die unter die Ley 28/2022 fallen, wird dieser Ertrag als ganancia patrimonial (Kapitalgewinn) klassifiziert, nicht als Arbeitseinkommen — was in der Regel günstiger besteuert wird (19–28 %, gestaffelt nach Art. 66 LIRPF). Die genaue Behandlung hängt von der Haltedauer und dem Zeitpunkt der Ausübung ab.
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