Das Formular EX-01 ist das offizielle Eingangstor für das nicht-lukrative Aufenthaltsvisum (Visado de Residencia No Lucrativa, VNL) in Spanien. Für wohlhabende Nicht-EU-Staatsangehörige — darunter Schweizer, US-Amerikaner und Kanadier — die in Spanien leben wollen, ohne zu arbeiten, ist das VNL nach der Abschaffung der Immobilien-Golden-Visa die direkteste Option. Dieser Leitfaden führt durch das EX-01-Verfahren mit besonderem Fokus auf DACH-spezifische Anforderungen.
Wer EX-01 braucht — und wer nicht
Kein EX-01 erforderlich:
- Deutsche und österreichische Staatsangehörige (EU-Bürger): Diese registrieren sich über das EU-Freizügigkeitsrecht direkt als EU-Bürger in Spanien (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) ohne Visumserfordernis.
- Familienangehörige von EU-Bürgern mit eigener EU-Staatsangehörigkeit: Ebenfalls EU-Freizügigkeit.
EX-01 erforderlich:
- Schweizer Staatsangehörige: Schweizer sind seit dem Ende der bilateralen Abkommen mit der EU faktisch Drittstaatsangehörige im Bereich des Aufenthaltsrechts. Sie benötigen für Aufenthalte über 90 Tage ein Visum.
- Nicht-EU-Staatsangehörige allgemein (US-Amerikaner, Kanadier, Australier, Briten, etc.)
Wichtig für Schweizer: Das Schweizer Bürgerrecht gibt in Spanien keine automatische Freizügigkeit mehr. Schweizer, die langfristig in Spanien leben wollen, müssen den VNL-Antrag über EX-01 stellen.
Das EX-01-Formular: Aufbau und Ausfüllanleitung
Abschnitt A: Persönliche Daten
- Vollständiger Name (wie im Reisepass)
- Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geburtsort
- Reisepassnummer und Gültigkeitsdatum
- Spanische Adresse (Empadronamiento-Adresse, falls bekannt)
- NIE (falls bereits vorhanden)
Häufiger Fehler: Name nicht exakt wie im Reisepass — kann zur Ablehnung führen.
Abschnitt B: Art des Antrags
- Für VNL: “Autorización de residencia temporal por reagrupación familiar” NICHT ankreuzen
- Korrektes Kästchen: “Autorización de residencia temporal sin actividad lucrativa”
Abschnitt C: Familienmitglieder
Wenn Familienmitglieder einbezogen werden: vollständige Daten für jeden Dependanten.
Abschnitt D: Erklärungen
Datum und Unterschrift des Antragstellers (original, keine Kopie). Das Formular muss in der gültigen aktuellen Version ausgefüllt werden — veraltete Versionen werden abgelehnt.
Dokumentenpaket für DACH-Antragsteller
Dokumente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz
Alle Dokumente müssen:
- In spanischer Sprache vorliegen (oder: Original + beglaubigte Übersetzung durch in Spanien anerkannte vereidigte Übersetzer)
- Apostilliert sein (Haager Apostille-Konvention)
- Nicht älter als 3-6 Monate sein
Einkommensnachweis:
- Rentenanweisung mit Betrag (bei deutschen Staatsrentnern: Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung)
- Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate
- Kapitalertrags- oder Dividendennachweise
- Mieteinnahmen: Mietverträge + Kontoauszüge
Tipp für Deutsche: Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Anfrage eine Bescheinigung auf Englisch aus, die vom Konsulat akzeptiert wird. Für die spanische Ausländerbehörde wird zusätzlich eine spanische Übersetzung benötigt.
Krankenversicherungsnachweis:
- Police oder Bescheinigung einer in Spanien anerkannten privaten Krankenversicherung
- Volldeckung (Krankenhausaufenthalt, Notfall, Allgemeinmedizin, Fachärzte)
- Keine Selbstbeteiligungen oder wesentliche Lücken
- Explizite Angabe “territoriale Gültigkeit: Spanien”
Akzeptierte Anbieter: Sanitas, Adeslas, Cigna (Spanien), Allianz Care, AXA International — unter anderem. Deutsche oder schweizer Reisekrankenversicherungen sind NICHT akzeptiert.
Strafregisterauszug:
- Aus Deutschland: Führungszeugnis (Stufe 1 oder 2) + Apostille
- Aus Österreich: Strafregisterbescheinigung + Apostille
- Aus der Schweiz: Strafregisterauszug (Sonderauszug) + Apostille
- Alle Länder der letzten 5 Jahre Aufenthalt (über 6 Monate) — nicht nur Heimatland
Reisepass und Biometrische Fotos:
- Gültiger Reisepass (mindestens 1 Jahr Restgültigkeit nach Visumsantrag)
- 2 aktuelle biometrische Passfotos (35mm × 45mm, heller Hintergrund)
Gebühren und Zahlungsmodalitäten
| Leistung | Betrag (2026, ca.) |
|---|---|
| Tasa 052 — Aufenthaltserlaubnis VNL | ca. 18 Euro |
| Konsulargebühr Visum (außerhalb Spaniens) | ca. 80-120 Euro je nach Konsulat |
Die genauen Gebühren variieren; die aktuellen Sätze sind auf der Website des Ministerio del Interior (Sede Electrónica) verfügbar.
Häufige Ablehnungsgründe und wie man sie vermeidet
| Ablehnungsgrund | Häufigkeit | Vermeidung |
|---|---|---|
| Veraltetes EX-01-Formular | Sehr häufig | Immer das aktuelle Formular von sede.gob.es herunterladen |
| Fehlende Apostille | Häufig | Apostille vor Übersetzung beantragen; Apostille nach Übersetzung stempeln lassen |
| Unzureichender Einkommensnachweis | Häufig | Alle Einkommensquellen vollständig dokumentieren; besser mehr als weniger |
| Mangelhafte Krankenversicherung | Häufig | Police vor Antrag vom Berater prüfen lassen |
| Fehlende Unterschrift | Mittel | Immer original unterschreiben, nicht kopieren |
| Dokument zu alt (>3 Monate) | Mittel | Alle Dokumente innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung beschaffen |
| Falsche Abschnitte ausgefüllt | Mittel | Professionelle Beratung empfohlen |
Bearbeitungszeiten und Nachverfolgung
Nach Einreichung des vollständigen Dossiers:
- Konsulatsweg: 6-12 Wochen. Status-Anfragen typischerweise per E-Mail; viele Konsulate haben Online-Status-Tracking.
- Weg über spanische Ausländerbehörde: 3-8 Monate gesetzlich; Schweigen der Behörde nach 3 Monaten gilt als Ablehnung (silencio administrativo negativo) — dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.
Wichtig: Zwischen Einreichung und Genehmigung nicht nach Spanien einreisen, wenn der Antrag noch beim ausländischen Konsulat liegt — das kann die Bearbeitung komplizieren.
BMC begleitet Schweizer Staatsangehörige und andere Nicht-EU-Antragsteller durch das vollständige VNL-Verfahren, von der Dokumentenzusammenstellung bis zur Genehmigung — einschließlich Koordination der DACH-spezifischen Apostillen und Übersetzungen.