Wirtschaftsglossar
Kündigungsrecht in Spanien — Procedente, Improcedente, Nulo
Das spanische Kündigungsrecht stuft jede vom Arbeitgeber eingeleitete Kündigung als procedente (berechtigt), improcedente (unberechtigt) oder nulo (nichtig) ein. Die Einstufung bestimmt, ob der Arbeitnehmer wiedereingestellt werden muss, welche Abfindung fällig ist und ob der Arbeitgeber eine zusätzliche Haftung trägt. Die Unterscheidung zwischen berechtigter, unberechtigter und nichtiger Kündigung ist die zentrale Achse des spanischen Arbeitsrechtsstreits.
ArbeitsrechtDas spanische Kündigungsrecht
Das spanische Kündigungsrecht gehört zu den detailliertesten in Europa. Das Estatuto de los Trabajadores (ET) legt fest, dass Arbeitgeber Arbeitsverträge nur aus bestimmten, aufgelisteten Gründen wirksam kündigen können. Jede Kündigung, die nicht auf einem gültigen Rechtsgrund basiert oder ohne Einhaltung des erforderlichen Verfahrens ausgeführt wird, ist ungültig — mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
Arten der Kündigung
Disziplinarische Kündigung (Despido Disciplinario)
Basiert auf einem schwerwiegenden und schuldhaften Verstoß des Arbeitnehmers. Wenn die Kündigung berechtigt (procedente) eingestuft wird, ist keine Abfindung fällig. Wenn sie als unberechtigt (improcedente) eingestuft wird, sind 33 Tagesgehälter pro Dienstjahr fällig.
Ordentliche Kündigung (Despido Objetivo)
Basiert auf wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen oder auf wiederholter begründeter Abwesenheit. Die Abfindung beträgt 20 Tagesgehälter pro Dienstjahr (berechtigt eingestuft) oder 33 Tage (unberechtigt).
Massenentlassung (ERE — Expediente de Regulación de Empleo)
Kollektive Entlassungen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl erfordern ein Konsultationsverfahren mit Arbeitnehmervertretern und in manchen Fällen behördliche Genehmigung.
Ergebnisse der Einstufung
| Einstufung | Bedeutung | Konsequenzen |
|---|---|---|
| Procedente (berechtigt) | Grund bewiesen, Verfahren korrekt | Keine erhöhte Abfindung |
| Improcedente (unberechtigt) | Grund unbewiesen oder Verfahren fehlerhaft | 33 Tage/Jahr (max. 24 Monate) oder Wiedereinstellung |
| Nulo (nichtig) | Diskriminierend oder gegen geschützte Rechte | Obligatorische Wiedereinstellung + Lohnnachzahlung |
Verfahren und Fristen
Vor einer Klage muss der Arbeitnehmer eine administrative Schlichtung (SMAC) versuchen. Die Klage muss innerhalb von 20 Werktagen nach der Kündigung eingereicht werden. Bei einem kollektiven Entlassungsverfahren sind Konsultationsfristen und behördliche Einbeziehung zu beachten.
Wie BMC helfen kann
Wir beraten Arbeitgeber bei der rechtskonformen Durchführung von Kündigungen: Dokumentierung von Kündigungsgründen, Einhaltung von Verfahrensvorschriften, Berechnung der richtigen Abfindung und Vertretung in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen procedente, improcedente und nulo bei einer Kündigung in Spanien?
Wie hoch ist die Abfindung für eine ordentliche Kündigung in Spanien?
Was ist die Frist zur Anfechtung einer Kündigung in Spanien?
Kann ein Arbeitgeber einen spanischen Arbeitnehmer kündigen, der krankgeschrieben ist?
Gibt es in Spanien eine Wartezeit für den Kündigungsschutz?
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