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Wirtschaftsglossar

Kündigungsrecht in Spanien — Procedente, Improcedente, Nulo

Das spanische Kündigungsrecht stuft jede vom Arbeitgeber eingeleitete Kündigung als procedente (berechtigt), improcedente (unberechtigt) oder nulo (nichtig) ein. Die Einstufung bestimmt, ob der Arbeitnehmer wiedereingestellt werden muss, welche Abfindung fällig ist und ob der Arbeitgeber eine zusätzliche Haftung trägt. Die Unterscheidung zwischen berechtigter, unberechtigter und nichtiger Kündigung ist die zentrale Achse des spanischen Arbeitsrechtsstreits.

Arbeitsrecht

Das spanische Kündigungsrecht

Das spanische Kündigungsrecht gehört zu den detailliertesten in Europa. Das Estatuto de los Trabajadores (ET) legt fest, dass Arbeitgeber Arbeitsverträge nur aus bestimmten, aufgelisteten Gründen wirksam kündigen können. Jede Kündigung, die nicht auf einem gültigen Rechtsgrund basiert oder ohne Einhaltung des erforderlichen Verfahrens ausgeführt wird, ist ungültig — mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.

Arten der Kündigung

Disziplinarische Kündigung (Despido Disciplinario)

Basiert auf einem schwerwiegenden und schuldhaften Verstoß des Arbeitnehmers. Wenn die Kündigung berechtigt (procedente) eingestuft wird, ist keine Abfindung fällig. Wenn sie als unberechtigt (improcedente) eingestuft wird, sind 33 Tagesgehälter pro Dienstjahr fällig.

Ordentliche Kündigung (Despido Objetivo)

Basiert auf wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen oder auf wiederholter begründeter Abwesenheit. Die Abfindung beträgt 20 Tagesgehälter pro Dienstjahr (berechtigt eingestuft) oder 33 Tage (unberechtigt).

Massenentlassung (ERE — Expediente de Regulación de Empleo)

Kollektive Entlassungen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl erfordern ein Konsultationsverfahren mit Arbeitnehmervertretern und in manchen Fällen behördliche Genehmigung.

Ergebnisse der Einstufung

EinstufungBedeutungKonsequenzen
Procedente (berechtigt)Grund bewiesen, Verfahren korrektKeine erhöhte Abfindung
Improcedente (unberechtigt)Grund unbewiesen oder Verfahren fehlerhaft33 Tage/Jahr (max. 24 Monate) oder Wiedereinstellung
Nulo (nichtig)Diskriminierend oder gegen geschützte RechteObligatorische Wiedereinstellung + Lohnnachzahlung

Verfahren und Fristen

Vor einer Klage muss der Arbeitnehmer eine administrative Schlichtung (SMAC) versuchen. Die Klage muss innerhalb von 20 Werktagen nach der Kündigung eingereicht werden. Bei einem kollektiven Entlassungsverfahren sind Konsultationsfristen und behördliche Einbeziehung zu beachten.

Wie BMC helfen kann

Wir beraten Arbeitgeber bei der rechtskonformen Durchführung von Kündigungen: Dokumentierung von Kündigungsgründen, Einhaltung von Verfahrensvorschriften, Berechnung der richtigen Abfindung und Vertretung in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen procedente, improcedente und nulo bei einer Kündigung in Spanien?
Eine procedente (berechtigte) Kündigung liegt vor, wenn der Kündigungsgrund bewiesen und das Verfahren korrekt eingehalten wurde — keine erhöhte Abfindung über den gesetzlichen Mindestbetrag hinaus. Eine improcedente (unberechtigte) Kündigung liegt vor, wenn der Kündigungsgrund unbewiesen oder das Verfahren fehlerhaft ist — der Arbeitgeber zahlt 33 Tagesgehälter pro Dienstjahr (maximal 24 Monatsgehälter) oder stellt den Arbeitnehmer wieder ein. Eine nulo (nichtige) Kündigung, typischerweise diskriminierend oder gegen ein geschütztes Recht gerichtet, schreibt die obligatorische Wiedereinstellung vor.
Wie hoch ist die Abfindung für eine ordentliche Kündigung in Spanien?
Bei einer berechtigten ordentlichen Kündigung (despido objetivo) beträgt die gesetzliche Abfindung 20 Tagesgehälter pro Dienstjahr, maximal 12 Monatsgehälter. Bei einer unberechtigten Kündigung (despido improcedente) zahlt der Arbeitgeber 33 Tage pro Dienstjahr, maximal 24 Monate. Eine disziplinarische Kündigung, die als procedente eingestuft wird, ergibt keine Abfindung.
Was ist die Frist zur Anfechtung einer Kündigung in Spanien?
Arbeitnehmer müssen innerhalb von 20 Werktagen nach dem Kündigungsdatum Klage einreichen, nachdem sie zuvor eine verwaltungsrechtliche Schlichtung vor dem SMAC oder der regionalen Entsprechung versucht haben. Dies ist eine strenge Frist — wer sie verpasst, verliert den Anspruch. Sonntage und Feiertage werden nicht mitgezählt.
Kann ein Arbeitgeber einen spanischen Arbeitnehmer kündigen, der krankgeschrieben ist?
Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist nicht automatisch nichtig. Wenn die Krankheit jedoch als Behinderung nach EU-Recht gilt und die Kündigung ursächlich damit zusammenhängt, können Gerichte sie als nichtig aufgrund von Antidiskriminierungsrecht erklären. Sorgfältige Terminierung und Dokumentation sind unerlässlich.
Gibt es in Spanien eine Wartezeit für den Kündigungsschutz?
Nein. Im Gegensatz zur zweijährigen Wartezeit in Großbritannien gilt der Kündigungsschutz in Spanien ab dem ersten Beschäftigungstag. Die einzige Ausnahme ist die vereinbarte Probezeit (periodo de prueba), während der beide Parteien ohne Begründung kündigen können.
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