Das Formular EX-02 ist das offizielle Instrument für die Familienzusammenführung (reagrupación familiar) in Spanien — der Weg, mit dem legal ansässige Drittstaatsangehörige ihre engsten Familienangehörigen nach Spanien nachholen können. Für DACH-Expatriates, die Nicht-EU-Partner, Kinder oder Eltern zu sich holen möchten, sind die wirtschaftlichen Anforderungen oft der schwierigste Teil des Verfahrens.
Das EX-02-Verfahren: Überblick
Die Familienzusammenführung in Spanien wird durch Ley Orgánica 4/2000 (LOEx) in Verbindung mit dem RD 557/2011 (Reglamento de Extranjería) und, seit Mai 2025, dem RD 1155/2024 geregelt.
Verfahrensparteien:
- Sponsor (reagrupante): Der in Spanien legal ansässige Antragsteller
- Begünstigter (reagrupado): Das nachzuziehende Familienmitglied
Wichtige Abgrenzung: EU-Bürger (Deutsche, Österreicher) nutzen das EU-Freizügigkeitsrecht für ihre Familienangehörigen. Wenn ein Österreicher seinen nicht-EU-Partner nachzieht, erfolgt das über das Anmeldeverfahren für Familienangehörige von EU-Bürgern — nicht über EX-02. Das EX-02-Formular ist für Drittstaatsangehörige und spanische Staatsangehörige, die nicht-EU-Familienmitglieder nachziehen.
Nachzugsfähige Familienangehörige
| Kategorie | Voraussetzungen |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | Gültige Ehe oder eingetragene Partnerschaft; beide müssen im heiratsfähigen Alter sein |
| Unverheiratete minderjährige Kinder | Unter 18 Jahre; gemeinsame Elternschaft oder alleiniges Sorgerecht |
| Volljährige Kinder mit Behinderung | Wenn sie vollständig vom Sponsor abhängig sind |
| Eltern über 65 | Wenn abhängig und keine anderen Unterhaltspflichtigen im Herkunftsland |
Nicht nachzugsfähig (direkt): Geschwister, erwachsene Kinder ohne Behinderung, unverheiratete Partner ohne eingetragene Partnerschaft (außer in bestimmten Konstellationen).
Wirtschaftliche Anforderungen: Einkommensnachweis im Detail
Einkommensschwellen 2026
Die Einkommensschwellen basieren auf dem IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples) 2026. Der monatliche IPREM 2026 beträgt ca. 600 Euro (der genaue Wert wird jährlich per Haushaltsgesetz festgelegt):
| Anzahl nachzuziehender Personen | Mindestmonatseinkommen |
|---|---|
| Sponsor allein (kein Nachzug) | 150% IPREM = ca. 900 Euro/Monat |
| 1 Familienmitglied | ca. 1.200 Euro/Monat |
| 2 Familienmitglieder | ca. 1.500 Euro/Monat |
| 3 Familienmitglieder | ca. 1.800 Euro/Monat |
Diese Beträge sind Nettoeinkünfte nach Steuern und Sozialversicherungsabzügen.
Akzeptierte Einkommensnachweise
Arbeitnehmer:
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 bis 6 Monate
- Steuerbescheid der letzten Jahr(e) (IRPF-Erklärung)
- Beschäftigungsvertrag (unbefristet bevorzugt)
- VIDA LABORAL (Sozialversicherungslebenslauf) — belegt die Beschäftigungsgeschichte in Spanien
Selbstständige (Autónomos):
- Steuererklärungen (IRPF, IVA) der letzten 2 Jahre
- Quartalsberechnungen des laufenden Jahres
- Autónomo-Beitragsnachweise
Rentner und Passiveinkommen:
- Rentenbescheid mit aktuellem Betrag
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate mit Eingang
- Bescheinigungen von Kapitalanlagen
Was die Ausländerbehörde gern sieht: Stabilitätssignale
Über die bloßen Einkommensschwellen hinaus berücksichtigt die Behörde:
- Vertragsstabilität: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist deutlich besser als ein kurzer befristeter
- Beschäftigungsdauer: Mehrere Jahre Beschäftigungsgeschichte in Spanien (VIDA LABORAL)
- Konsistenz: Gleiche Arbeitsstelle über mehrere Monate statt häufiger Jobwechsel
Wohnraumanforderungen: Der unterschätzte Ablehnungsgrund
Was wird geprüft?
Die Ausländerbehörde prüft, ob die Wohnung für die Unterbringung der gesamten Familie geeignet ist. Dabei werden berücksichtigt:
- Anzahl der Zimmer vs. Anzahl der Personen
- Hygiene und Instandhaltungszustand
- Sanitäre Ausstattung
- Rechtliche Nutzbarkeit als Wohnung (kein Kellerabteil, keine reine Gewerbeimmobilie)
Informe de Habitabilidad (Wohnsalubridätsbericht)
Die Behörde kann einen solchen Bericht von der Gemeinde verlangen. Die Gemeinde schickt dann eine Inspektorin oder einen Inspektor zur Besichtigung. Dies kann 3-8 Wochen dauern. BMC empfiehlt, diesen Bericht proaktiv zu beantragen, bevor das Hauptdossier eingereicht wird — das spart Zeit.
Wohnraumnachweis: Dokumente
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (nota simple del Registro de la Propiedad)
- Empadronamiento-Bescheinigung des Sponsors
- Wenn vermietet: Nachweis der Mietzahlungen (Kontoauszüge oder Quittungen)
EX-02-Verfahren: Schritte und Timeline
Schritt 1: Vollständiges Dossier zusammenstellen (Wochen 1-4)
- Alle Dokumente des Sponsors (Aufenthaltserlaubnis, Einkommensnachweise, Wohnungsdokumente)
- Alle Dokumente der nachzuziehenden Person(en) (apostillierte Geburts- oder Heiratsurkunden mit beglaubigter Übersetzung)
Schritt 2: Antrag einreichen (Woche 4-5)
Bei der zuständigen Ausländerbehörde (je nach Wohnort des Sponsors). Termin über el sistema de cita previa beantragen.
Schritt 3: Bearbeitung (3-12 Monate)
Nach Einreichung des Antrags prüft die Behörde. Rückfragen oder Anforderung weiterer Dokumente sind möglich.
Schritt 4: Entscheidung und Visumserteilung
Bei positiver Entscheidung: die nachzuziehende Person beantragt das Einreisevisum beim spanischen Konsulat in ihrem Herkunftsland. Die Bearbeitungszeit beim Konsulat: 2-6 Wochen.
Schritt 5: Einreise und Aufenthaltserlaubnisantrag
Nach Einreise muss die nachgezogene Person innerhalb von 30 Tagen eine tarjeta de residencia bei der Ausländerbehörde beantragen.
Häufige Ablehnungsgründe und Lösungen
| Ablehnungsgrund | Lösung |
|---|---|
| Einkommen unter Schwellenwert | Weitere Einkommensquellen belegen; Bankguthaben als Ergänzung |
| Unbefristete Wohnsituation nicht nachweisbar | Langfristigen Mietvertrag abschließen |
| Dokument fehlt oder ist veraltet | Vollständige Checkliste vor Einreichung |
| Apostille fehlt | Apostille vor Übersetzung beantragen |
| Heiratsurkunde nicht anerkannt | Originaldokument + Apostille + vereidigte Übersetzung ins Spanische |
BMC begleitet Sponsoren und ihre Familien durch den gesamten EX-02-Prozess — einschließlich der Beschaffung und Apostillierung ausländischer Dokumente aus DACH-Ländern und der Koordination mit spanischen Konsulaten.