Wirtschaftsglossar
Insolvenzverfahren (Concurso de Acreedores)
Das Concurso de Acreedores ist Spaniens wichtigstes Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privatpersonen, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Es kann in einem Gläubigervergleich (convenio) zur Schuldenrestrukturierung oder — bei fehlendem Einvernehmen — in der Liquidation des Schuldnervermögens enden. Es wird durch die Ley Concursal geregelt und von einem spezialisierten Handelsrichter beaufsichtigt.
FinanzenWas ist das Concurso de Acreedores?
Das Concurso de Acreedores ist das formelle Insolvenzverfahren nach spanischem Recht, geregelt durch die Ley Concursal (Real Decreto Legislativo 1/2020, Texto Refundido). Es entspricht in etwa Chapter 11 (Sanierung) oder Chapter 7 (Liquidation) in den USA, der Administration oder Liquidation im Vereinigten Königreich bzw. dem Insolvenzverfahren in Deutschland.
Das Verfahren kann von jedem Schuldner — natürlicher oder juristischer Person — eingeleitet werden, der seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr regelmäßig erfüllen kann (insolvencia actual) oder absieht, dies in naher Zukunft nicht mehr tun zu können (insolvencia inminente).
Freiwillige vs. notwendige Antragstellung
| Art | Beantragt durch | Frist |
|---|---|---|
| Freiwillig (concurso voluntario) | Der Schuldner selbst | Innerhalb von 2 Monaten nach Kenntnis der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit |
| Notwendig (concurso necesario) | Ein Gläubiger, Arbeitnehmervertreter oder Liquidator | Jederzeit bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit |
Der Schuldner hat eine gesetzliche Pflicht zur Antragstellung innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit. Eine nicht fristgerechte Antragstellung ist ein wesentlicher Faktor bei der Beurteilung, ob Geschäftsführer in der anschließenden calificación (Schuldhaftigkeitsprüfung) persönlich für nach dem Insolvenzzeitpunkt entstandene Schulden haftbar gemacht werden.
Verfahrensphasen
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Eröffnung (auto de declaración): Das Handelsgericht (Juzgado de lo Mercantil) prüft den Antrag und erklärt das Concurso formell. Ein Insolvenzverwalter (administrador concursal) wird bestellt — typischerweise ein unabhängiger Fachmann (Rechtsanwalt, Ökonom oder Wirtschaftsprüfer) ohne Verbindungen zum Schuldner.
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Gemeinsame Phase (fase común): Der Verwalter erstellt das Inventar der Vermögenswerte und die Liste der anerkannten Gläubiger. Gläubiger melden ihre Forderungen an; der Verwalter prüft und klassifiziert diese in bevorrechtigte (gesicherte), gewöhnliche und nachrangige Klassen.
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Abwicklungsphase: Zwei Alternativen:
- Convenio (Gläubigervergleich): Der Schuldner oder die Gläubiger schlagen einen Plan vor — typischerweise mit Forderungsverzichten und Zahlungsstreckungen —, der von einer qualifizierten Gläubigermehrheit genehmigt und vom Gericht bestätigt werden muss. Der Schuldner setzt den Betrieb fort.
- Liquidation (liquidación): Wird kein Vergleich genehmigt oder beantragt der Schuldner direkt die Liquidation, werden Vermögenswerte veräußert und der Erlös nach gesetzlicher Rangfolge an die Gläubiger verteilt.
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Schuldhaftigkeitsprüfung (calificación): Nur in Fällen, die in einer Liquidation enden. Beurteilt, ob die Insolvenz fortuita (unvermeidbar) oder culpable (durch Betrug oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführer verursacht) war. Eine culpable-Einstufung kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer für das Schuldendefizit und zum Ausschluss von Leitungsfunktionen führen.
Vorinsolvenzliche Instrumente: Gerichtlich genehmigte Restrukturierungspläne
Die spanische Reform 2022 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 (Präventive Restrukturierungsrahmen) führte neue vorinsolvenzliche Instrumente ein:
- Planes de Restructuración Homologados: Gerichtlich genehmigte Restrukturierungspläne, die durch klassenübergreifende Cram-Down-Mechanismen auch widersprechende Gläubigerklassen binden können — ähnlich dem britischen Restructuring Plan.
- Acuerdos Extrajudiciales de Pago (AEP): Außergerichtliche Zahlungsvereinbarungen für kleinere Schuldner (Privatpersonen und KMU).
Diese Instrumente ermöglichen Unternehmen eine finanzielle Restrukturierung ohne formelles Insolvenzverfahren und erhalten so Unternehmenswert und Reputation.
Auswirkungen auf Verträge und Arbeitsverhältnisse
Nach Eröffnung des Concurso:
- Können Vertragspartner Verträge mit dem Schuldner nicht allein wegen der Insolvenz einseitig kündigen (Anti-Ipso-Facto-Klauseln).
- Können Arbeitsverträge durch ein besonderes, vom Gericht genehmigtes Expediente de Regulación de Empleo Concursal (EREC) geändert oder beendet werden.
- Werden Aufrechnungsrechte der Gläubiger grundsätzlich ausgesetzt.
Wie BMC helfen kann
Unser Rechtsteam berät Geschäftsführer zu Frühwarnindikatoren für Insolvenz und ihren gesetzlichen Pflichten, verhandelt vorinsolvenzliche Restrukturierungsvereinbarungen mit Gläubigern, begleitet Concurso-Antragsstellungen und verteidigt Geschäftsführer in Schuldhaftigkeitsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange hat ein spanisches Unternehmen nach Eintritt der Insolvenz Zeit, Insolvenzantrag zu stellen?
Was ist der Unterschied zwischen einem Convenio und einer Liquidation im spanischen Insolvenzverfahren?
Was passiert mit Verträgen und Arbeitnehmern, wenn ein spanisches Unternehmen Insolvenz anmeldet?
Welche vorinsolvenzlichen Restrukturierungsinstrumente stehen in Spanien zur Verfügung?
Können Geschäftsführer im spanischen Insolvenzverfahren persönlich haftbar gemacht werden?
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