Unternehmervisum: Gründen Sie Ihr Unternehmen in Spanien mit dem richtigen rechtlichen Rahmen
Beantragung des Unternehmervisums und der Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer in Spanien: Ley 14/2013 Art. 69, ENISA-Bewertung, Nachweis wirtschaftlichen Interesses und 3-jährige Ersterlaubnis.
Wie Wir das Unternehmervisum Bearbeiten
Projektbewertung und Förderfähigkeitsanalyse
Wir analysieren das Unternehmerprojekt dahingehend, ob es die Kriterien des wirtschaftlichen Interesses für Spanien erfüllt: Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen, relevante sozioökonomische Auswirkungen oder Beitrag zur F&E. Wir stellen die Durchführbarkeit des Antrags fest, bevor Zeit und Ressourcen in das Verfahren investiert werden.
Vorbereitung des Geschäftsplans und der ENISA-Dokumentation
Wir verfassen und strukturieren den Geschäftsplan gemäß den Bewertungskriterien der ENISA oder anderer zuständiger Stellen: Geschäftsmodell, Marktanalyse, Finanzprognosen, Investitionsplan und Beschäftigungsschaffung in Spanien. Die technische Präsentation des Projekts ist entscheidend für die Erlangung des positiven Gutachtens.
Antragstellung bei den Einwanderungsbehörden
Wir stellen den Antrag beim spanischen Konsulat oder der UGE-CE, fügen das positive Gutachten der Bewertungsstelle sowie alle erforderlichen persönlichen und unternehmerischen Unterlagen bei. Wir verfolgen den Vorgang aktiv und beantworten Anfragen nach zusätzlichen Informationen.
Gesellschaftsgründung und Aktivierung des Steuerregimes
Wir koordinieren die Gründung der Gesellschaft in Spanien nach Erhalt der Genehmigung, einschließlich des Antrags auf ENISA-Zertifizierung als emergentes Unternehmen (empresa emergente), um das Regime des Ley Startups zu aktivieren: reduzierter Körperschaftsteuersatz von 15 %, Stundung von Steuerschulden und steuerlich vorteilhafte Behandlung für Mitarbeiter- und Gründeraktienoptionen.
Die Herausforderung
Spanien bietet einen der vorteilhaftesten Regulierungsrahmen in Europa für Unternehmer aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Startup oder ihr Unternehmen hier gründen möchten. Das Unternehmervisum (die Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer) wird jedoch nicht automatisch erteilt: Es muss nachgewiesen werden, dass das Projekt von wirtschaftlichem Interesse für Spanien ist, die Bewertung durch Organisationen wie ENISA (Empresa Nacional de Innovación — die Nationale Innovationsgesellschaft) bestanden werden, und ein solides Dossier vorbereitet werden, das die Einwanderungsbehörde überzeugt. Die meisten Ablehnungen resultieren aus einer unzureichenden Projektpräsentation oder aus einem mangelnden Verständnis der tatsächlichen Bewertungskriterien der Verwaltung.
Unsere Lösung
Wir bereiten den vollständigen Prozess zur Erlangung des Unternehmervisums vor und verwalten ihn: Analyse der Projektfähigkeit, Strukturierung der Geschäftsplan-Dokumentation nach den ENISA-Bewertungskriterien, Antragstellung beim Konsulat oder der UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos — Einheit für Großunternehmen und strategische Kollektive), und Koordination mit der Gesellschaftsgründung und der Aktivierung des Steuerregimes des Ley Startups, sofern zutreffend.
Das Unternehmervisum ist in Artikel 69 des Ley 14/2013 de apoyo a los emprendedores y su internacionalización (Gesetz zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung) geregelt. Es ermöglicht Drittstaatsangehörigen, eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten, um unternehmerische oder geschäftliche Tätigkeiten von wirtschaftlichem Interesse für das Land auszuüben, ohne eine Mindestinvestition nachweisen zu müssen — entscheidend ist das Potenzial des Projekts. Die wichtigste Bewertungsstelle für technologie- und innovationsorientierte Projekte ist die ENISA (Empresa Nacional de Innovación — Nationale Innovationsgesellschaft). Die erste Genehmigung hat eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren und ist verlängerbar. Unternehmer, deren Unternehmen die ENISA-Zertifizierung als emergentes Unternehmen erhält, kann das Steuerregime des Ley 28/2022 aktivieren: reduzierter Körperschaftsteuersatz von 15 % für vier Geschäftsjahre mit positiver Steuerbemessungsgrundlage.
Dieser Service ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
Spanien als Unternehmerstandort: ein gesetzlicher Rahmen für internationales Talent
Spanien hat sich als eines der attraktivsten europäischen Ziele für ausländische Unternehmer positioniert, die ihre Startup oder ihr Unternehmen gründen möchten. Das Ökosystem in Madrid, Barcelona und Valencia gehört zu den aktivsten in Europa, und der gesetzliche Rahmen — die Kombination des Ley 14/2013 mit dem Ley 28/2022 — bietet einen spezifischen Aufenthaltsweg für Unternehmer zusammen mit relevanten steuerlichen Vorteilen ab dem ersten Tag.
Das Unternehmervisum ist der Einstieg für diejenigen, die nach Spanien kommen möchten, um ein innovatives Unternehmen zu gründen, ohne die Mindestkapitalanforderung des Investorenvisa. Das Kriterium ist das Potenzial des Projekts: sein innovativer Charakter, seine Fähigkeit, Arbeitsplätze in Spanien zu schaffen, seine sozioökonomischen Auswirkungen oder sein Beitrag zur nationalen F&E.
Ley 14/2013 Artikel 69: die rechtliche Grundlage des Unternehmervisums
Artikel 69 des Ley 14/2013 legt fest, dass Angehörige von Ländern, die weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, die nach Spanien einreisen und dort wohnen möchten, um eine unternehmerische Tätigkeit innovativer Art mit besonderem wirtschaftlichen Interesse für Spanien auszuüben, nach Einholung eines positiven Gutachtens der zuständigen Stelle, eine Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer erhalten können.
Das «wirtschaftliche Interesse für Spanien» ist nicht mit starren numerischen Schwellenwerten definiert. Die Verwaltung bewertet das Projekt qualitativ und analysiert sein potenzielles Auswirkungspotenzial. Die ENISA — die Empresa Nacional de Innovación — ist die Referenz-Bewertungsstelle für technologie- und innovationsorientierte Projekte. Für Projekte anderer Sektoren kann die Bewertung durch die Autonome Gemeinschaft, in der die Tätigkeit aufgenommen werden soll, oder die zuständige Handelskammer erfolgen.
Der ENISA-Bewertungsprozess: wie man ein erfolgreiches Dossier vorbereitet
Die ENISA-Bewertung ist der kritischste Schritt im Prozess. Ein technisch solides Projekt kann ein negatives Gutachten erhalten, wenn die Präsentation nicht den Kriterien entspricht, die die ENISA in ihrer Analyse anwendet. Unsere Erfahrung mit der Verwaltung von ENISA-Dossiers ermöglicht es uns, den Geschäftsplan so zu strukturieren, dass er direkt auf die Fragen antwortet, die der Gutachter stellen wird:
Innovation und technologische Differenzierung. Die ENISA analysiert, ob das Projekt wirklich etwas Neues bietet oder bestehende Lösungen signifikant verbessert. Die Klarheit bei der Beschreibung der differenzierenden technologischen Komponente ist grundlegend.
Geschäftsmodell und Skalierbarkeit. Das Projekt muss ein tragfähiges Monetarisierungsmodell und Skalierungspotenzial nachweisen. Realistische Finanzprognosen mit gut begründeten Annahmen sind überzeugender als außergewöhnliche Zahlen ohne Grundlage.
Investitionsplan und Beschäftigungsschaffung in Spanien. Die ENISA bewertet positiv, wenn ein Engagement zur Schaffung lokaler Arbeitsplätze und zum Investitionsplan in Spanien vorliegt. Die Detaillierung der zu besetzenden Stellen, der Zeiträume und der Kosten erhöht die Glaubwürdigkeit des Dossiers.
Gründerteam. Die Erfahrung des Unternehmers in der Branche, seine technischen oder unternehmerischen Zeugnisse und die Komplementarität des Teams sind Faktoren, die die ENISA positiv gewichtet.
Ley Startups: die steuerliche Ergänzung
Das Ley 28/2022 — das Startup-Gesetz — ist die natürliche steuerliche Ergänzung des Unternehmervisums. Für technologie- oder innovationsorientierte Unternehmen, die die ENISA-Zertifizierung als emergentes Unternehmen erhalten haben, legt das Gesetz ein spezifisches Steuerregime fest:
Reduzierter Körperschaftsteuersatz. 15 % für die ersten vier Geschäftsjahre mit positiver Steuerbemessungsgrundlage, anstatt des allgemeinen Satzes von 25 %. Für eine wachsende Startup kann diese Differenz in den ersten Rentabilitätsjahren eine erhebliche Ersparnis bedeuten.
Stundung von Steuerschulden. In den ersten zwei Geschäftsjahren mit positiver Steuerbemessungsgrundlage kann das Unternehmen die Stundung der Körperschaftssteuerschuld beantragen, ohne Garantien leisten zu müssen und ohne dass Zinsen anfallen. Diese Maßnahme verbessert den Cashflow im kritischen Moment der ersten Rentabilität.
Aktienoptionsregime für Mitarbeiter. Optionen auf Anteile an zertifizierten emergenten Unternehmen haben ein günstiges Steuerregime: Befreiung der ersten 50.000 Euro jährlicher Vergütung in Optionen und Besteuerung als Kapitalgewinn — statt als Arbeitseinkommen — zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Abzug für Investoren. Business Angels und andere natürliche Personen als Investoren können 50 % ihrer Investition in der Einkommensteuer (IRPF) abziehen, mit einer maximalen jährlichen Bemessungsgrundlage von 100.000 Euro.
Gesellschaftsgründung: vom Visum zum aktiven Unternehmen
Nach Erhalt des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis hat der Unternehmer eine Frist zur Gründung der Gesellschaft in Spanien. Wir koordinieren den gesamten Aufbau:
Die Wahl der Rechtsform — in der Regel eine Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL) — erfolgt unter Berücksichtigung der Projektanforderungen, der Investorenpläne und der Struktur des geistigen Eigentums. Wir verwalten die notarielle Beurkundung, die Eintragung in das Registro Mercantil (Handelsregister), die Anmeldung bei der AEAT, die Verwaltung der digitalen Identität und die Eröffnung des Geschäftsbankkontos, einschließlich des Antrags auf ENISA-Zertifizierung als emergentes Unternehmen zur Aktivierung des Ley-Startups-Regimes.
Ergebnisse, die Sie erwarten können
- Vorab-Durchführbarkeitsbewertung des Projekts, bevor das Verfahren eingeleitet wird, mit Schätzung der Erfolgschancen
- Geschäftsplan nach ENISA-Kriterien strukturiert, mit der technischen Präsentation, die die Wahrscheinlichkeit eines positiven Gutachtens maximiert
- Vollständiges und überprüftes Dossier mit allen Dokumenten in der erforderlichen Form
- Antragstellung beim Konsulat oder der UGE-CE mit aktiver Verfolgung bis zur Entscheidung
- Gesellschaftsgründung in Spanien und Aktivierung des Ley-Startups-Regimes in kürzester Zeit
- Familienzusammenführung parallel verwaltet
Spanien bietet eine echte Chance für ausländische Unternehmer, die ihr Unternehmen in Europa mit einem günstigen Rechtsrahmen, einem aktiven Unternehmerökosystem und konkreten steuerlichen Vorteilen ab dem ersten Tag gründen möchten.
Quellen und Rechtsrahmen
Was Unser Service für Ausländische Unternehmer Umfasst
Durchführbarkeitsbewertung des Projekts
Beurteilung des Unternehmerprojekts anhand der Kriterien des wirtschaftlichen Interesses für Spanien: Innovation, Beschäftigung, F&E, Export. Feststellung der Antragsfähigkeit und des besten Präsentationsweges.
Vorbereitung des ENISA-Dossiers
Strukturierung des Geschäftsplans gemäß den ENISA-Bewertungskriterien: Geschäftsmodell, Marktanalyse, Finanzprognosen, Investitions- und Beschäftigungsplan. Technische Abfassung auf das positive Gutachten ausgerichtet.
Vollständige Einwanderungsverfahren
Antragstellung beim spanischen Konsulat oder der UGE-CE, Verwaltung persönlicher und unternehmerischer Unterlagen, Verfolgung des Antrags und Beantwortung von Zusatzanfragen.
Gesellschaftsgründung in Spanien
Wahl der optimalen Rechtsform, Gesellschaftsgründung, Verwaltung der digitalen Identität (Zertifikat, elektronisches DNIe), Steuerregistrierung und Eröffnung eines Geschäftsbankkontos.
Aktivierung des Ley-Startups-Regimes
Antrag auf ENISA-Zertifizierung als emergentes Unternehmen zur Aktivierung des Steuerregimes des Ley 28/2022: reduzierter Körperschaftsteuersatz, Stundung von Steuerschulden und Aktienoptionsregime.
Familienzusammenführung
Verwaltung der Aufenthaltserlaubnisse für Ehegatte, eingetragenen Lebenspartner und abhängige Kinder, gleichzeitig oder nach der Hauptantragstellung.
Analysen und Perspektiven
Häufig Gestellte Fragen zum Unternehmervisum in Spanien
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