Strafverteidigung bei Geldwäsche: Rechtsbeistand bei Ermittlungen nach Art. 301-304 StGB
Spezialisierter Rechtsbeistand für die Verteidigung von natürlichen und juristischen Personen, die wegen Geldwäsche (Art. 301-304 StGB) ermittelt werden. Technische Verteidigung der Rechte gegenüber Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsgerichten.
Warum strafrechtliche Verteidigung bei Geldwäschevorwürfen spezialisiertes Fachwissen erfordert
Unsere Verteidigungsstrategie von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung
Analyse der Vortat und der Geldwäschehandlungen
Wir prüfen die Grundlagen der Anklage: Wir identifizieren die Vortat, aus der die gewaschenen Vermögenswerte stammen sollen, bewerten die Ausreichendheit des Beweises für den Kausalzusammenhang zwischen den Vermögenswerten und der Vortat und analysieren, ob die angeblichen Geldwäschehandlungen den Tatbestandsmerkmalen des Art. 301 StGB entsprechen.
Strafverteidigungsstrategie
Wir bauen die Verteidigungsstrategie auf den Tatbestandselementen auf, die die Anklage nachweisen muss: die illegale Herkunft der Vermögenswerte, das Wissen des Ermittelten von dieser illegalen Herkunft und die Geeignetheit der vorgenommenen Handlungen zur Verschleierung des Ursprungs. Das Fehlen eines dieser Elemente schließt den Vorsatztatbestand der Art. 301.1 und 301.2 StGB aus.
Anfechtung von Sicherungsmaßnahmen und Einziehung
Wir bekämpfen vermögensrechtliche Sicherungsmaßnahmen — insbesondere Vermögenssperrungsanordnungen und vorläufige Einziehung (comiso) — durch den Nachweis der legalen Herkunft der Vermögenswerte oder den Beweis der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme im Verhältnis zu den vorhandenen Anhaltspunkten.
Internationale Koordination und Rechtshilfe
Wenn die Ermittlung eine transnationale Dimension hat — Rechtshilfeersuchen, Europäische Ermittlungsanordnungen, Auslieferungen — koordinieren wir mit Korrespondenten in den relevanten Rechtssystemen und verwalten die Antworten auf Rechtshilfeersuchen.
Die Herausforderung
Geldwäsche ist eines der Wirtschaftsdelikte mit der höchsten prozessualen Komplexität und den schwersten Strafen im spanischen Strafgesetzbuch: bis zu sechs Jahre Freiheitsstrafe im Grundtatbestand, bis zu zehn Jahre im qualifizierten Tatbestand, zuzüglich vollständiger Einziehung der gewaschenen Vermögenswerte und einer Geldstrafe in dreifacher Höhe des Vermögenswerts. Geldwäscheermittlungen umfassen typischerweise mehrere Ermittlungseinheiten — UCO (Guardia Civil), CITCO, SEPBLAC, ONIF — die Informationen austauschen und ihre Maßnahmen koordinieren.
Unsere Lösung
Wir begleiten bei der Verteidigung in Strafermittlungen wegen Geldwäsche von den ersten polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen bis zum Urteil und den Rechtsmitteln. Wir analysieren den Nachweis der Vortat, den die Anklage erbringen muss, bekämpfen unverhältnismäßige Sicherungsmaßnahmen — insbesondere die Vermögenseinziehung (comiso) — und unterscheiden präzise das strafrechtliche Verhalten der Geldwäsche von den verwaltungsrechtlichen Präventionspflichten des Gesetzes 10/2010.
Die Geldwäsche (blanqueo de capitales) ist in den Art. 301 bis 304 des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal) geregelt und gehört zu den Wirtschaftsdelikten mit der höchsten Strafandrohung und prozessualen Komplexität: bis zu sechs Jahre Freiheitsstrafe im Grundtatbestand (Art. 301 StGB), bis zu zehn Jahre im qualifizierten Tatbestand (Art. 302 StGB), zuzüglich vollständiger Einziehung der gewaschenen Vermögenswerte und einer Geldstrafe in dreifacher Höhe ihres Werts. Geldwäscheermittlungen in Spanien umfassen typischerweise spezialisierte Einheiten wie die UCO (Unidad Central Operativa der Guardia Civil) und den SEPBLAC (Servicio Ejecutivo de la Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias), die Informationen aus den Meldungen der nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz 10/2010 Verpflichteten analysieren und koordinieren. BMC bietet spezialisierte Strafverteidigung von den ersten polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen bis zum Urteil und den Rechtsmitteln.
Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
Der Geldwäsche-Tatbestand: Typen, Strafen und Erschwerungsgründe
Geldwäsche in Spanien umfasst drei Haupttatbestandsvarianten: den Vorsatztatbestand nach Art. 301.1 (Erwerb, Besitz, Umwandlung oder Übertragung von Vermögenswerten in Kenntnis ihrer illegalen Herkunft), den Verbergungs- und Verschleierungstatbestand nach Art. 301.2 (Handlungen zur Verschleierung von Natur, Herkunft oder Eigentümerrechten an Vermögenswerten) und die fahrlässige Geldwäsche nach Art. 301.3 (grobe Fahrlässigkeit bei Unkenntnis der illegalen Herkunft trotz Möglichkeit, sie zu kennen). Darüber hinaus stellt Art. 302 StGB qualifizierte Tatbestandsvarianten auf, die höhere Strafen vorsehen, wenn die Geldwäsche von Tätern begangen wird, die zu einer Organisation gehören, oder wenn sie zu einer hauptsächlich zur Geldwäsche genutzten Organisation gehören.
Qualifizierte Verteidigung gegen Geldwäschevorwürfe mit technischer Gegenstrategie
Während einer UCO-Ermittlung, die Immobilientransaktionen des Unternehmens betraf, erarbeitete das BMC-Team eine dokumentarische Verteidigung, die die legale Herkunft der bei den fraglichen Transaktionen verwendeten Gelder nachwies. Das Verfahren wurde in der Ermittlungsphase eingestellt, ohne dass eine Anklage formuliert wurde.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Unser Leistungsumfang bei Strafverteidigung in Geldwäscheverfahren
Analyse von Vortat und Geldwäschehandlungen
Umfassende Prüfung des Anklagesachverhalts mit Fokus auf den Nachweis der Vortat, den Kausalzusammenhang zwischen Vermögenswerten und Straftat sowie die Qualifikation der angeblichen Geldwäschehandlungen.
Strafverteidigungsstrategie
Aufbau der Verteidigung auf den Tatbestandselementen, die die Anklage nachweisen muss, mit besonderem Fokus auf fehlenden Vorsatz, Herkunftsnachweis der Vermögenswerte und Verteidigung gegen den Tatbestand der fahrlässigen Geldwäsche.
Anfechtung von Sicherungsmaßnahmen und Einziehung
Bekämpfung von Vermögenssperrungsanordnungen, vorläufiger Einziehung und anderen Sicherungsmaßnahmen durch Herkunftsnachweis und Verhältnismäßigkeitsargumente.
Internationale Koordination und Rechtshilfe
Koordination mit Korrespondenten in relevanten Rechtssystemen für Rechtshilfeersuchen, Europäische Ermittlungsanordnungen und Auslieferungsverfahren.
Analysen und Perspektiven
Häufig gestellte Fragen
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Werden gegen Sie oder Ihr Unternehmen Geldwäscheermittlungen durch UCO, SEPBLAC oder Staatsanwaltschaft geführt?
Wurden Ihre Bankkonten oder Vermögenswerte im Rahmen einer Geldwäscheermittlung eingefroren?
Wurden Sie als Berufsträger als Mittelsmann in einer Geldwäscheuntersuchung beschuldigt?
Hat Ihre Unternehmensstruktur internationale Verbindungen, die Rechtshilfeersuchen aus anderen Ländern generieren könnten?
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