Verteidigung bei Untreue: Technischer Rechtsbeistand für ermittelte Geschäftsführer und Führungskräfte
Spezialisierter Rechtsbeistand für die Verteidigung von Geschäftsführern, Bevollmächtigten und Führungskräften, die wegen Untreue (Art. 252 StGB) ermittelt werden. Umfassende Strategie von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung mit Koordination der gesellschaftsrechtlichen Zivilklage.
Warum Untreue-Vorwürfe gegen Geschäftsführer parallel zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben
Unsere koordinierte Verteidigungsstrategie im Untreue-Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung
Analyse des Sachverhalts und der rechtlichen Qualifikation
Wir prüfen umfassend die Unternehmensdokumentation: Vorstandsprotokolle, Verträge mit verbundenen Parteien, Prüfungsberichte, interne Korrespondenz und alle dokumentarisch relevanten Elemente, um festzustellen, ob die Sachverhalte unter den Tatbestand des Art. 252 StGB fallen und ob die erschwerenden Umstände des Art. 250 StGB vorliegen.
Strafverteidigungsstrategie
Wir bauen die Verteidigungsstrategie auf den Tatbestandselementen auf, die die Anklage nachweisen muss: die Stellung als Verwalter, die Verletzung der Treuepflicht, der Verfügungsakt über das verwaltete Vermögen, die Verursachung eines tatsächlichen Vermögensschadens und der Schädigungsvorsatz. Das Fehlen eines dieser Elemente muss zur Freisprech führen.
Koordination mit der gesellschaftsrechtlichen Zivilklage
Wir koordinieren die Strafverteidigung mit den Rechtsanwälten, die die gesellschaftsrechtlichen Haftungsklagen übernehmen, die häufig parallel erhoben werden, um zu vermeiden, dass Handlungen im Zivilverfahren dem Strafverfahren schaden und umgekehrt.
Hauptverhandlung, Einigung und Rechtsmittel
Wir vertreten den Ermittelten in der Hauptverhandlung, bauen den Entlastungsbeweis auf — buchhaltungstechnische Sachverständigengutachten, Zeugen aus dem Fachbereich — fechten die Sachverständigengutachten der Anklage an und legen die einschlägigen Berufungs- und Kassationsrechtsmittel ein.
Die Herausforderung
Die Untreue (Administración Desleal) ist eines der Wirtschaftsdelikte, das bei Unternehmensgeschäftsführern und Führungskräften die größte Unsicherheit erzeugt — teilweise weil die Reform des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal) von 2015 diesen Straftatbestand endgültig von der Unterschlagung getrennt und neu definiert hat. Ein Geschäftsführer, der unter finanziellen Schwierigkeiten Managemententscheidungen trifft, der Transaktionen mit verbundenen Parteien genehmigt, der an komplexen Unternehmensrestrukturierungen beteiligt ist oder der das Vermögen Dritter unter widrigen Marktbedingungen verwaltet, kann sich einer Anklage wegen Untreue gegenübersehen. Die strafrechtlichen Folgen kumulieren sich typischerweise mit gesellschaftsrechtlichen Zivilklagen, die parallel laufen und das persönliche Vermögen betreffen können.
Unsere Lösung
Wir begleiten in allen Phasen des Wirtschaftsstrafverfahrens Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Generaldirektoren und Bevollmächtigte, die wegen Untreue gemäß Art. 252 des Strafgesetzbuchs ermittelt werden. Wir analysieren das subjektive Tatbestandselement — den spezifischen Schädigungsvorsatz — das die Anklage nachweisen muss, und koordinieren die Antwort auf die etwaigen gesellschaftsrechtlichen Zivilklagen, die parallel zum Strafverfahren verfolgt werden können.
Die Untreue (Administración Desleal) ist in Art. 252 des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal) in der durch das Organgesetz 1/2015 gegebenen Fassung geregelt und bestraft denjenigen, der über Befugnisse zur Verwaltung fremden Vermögens verfügt — ob gesetzlich, behördlich oder durch Rechtsgeschäft verliehen — diese Befugnisse unter Überschreitung ihres Rahmens verletzt und dadurch dem verwalteten Vermögen einen Schaden zufügt. Die Strafe beträgt sechs Monate bis drei Jahre Freiheitsstrafe für den Grundtatbestand und erhöht sich erheblich, wenn die erschwerenden Umstände des Art. 250 StGB vorliegen. BMC bietet spezialisierte Strafverteidigung für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Führungskräfte, die wegen dieses Tatbestands ermittelt werden, mit besonderem Fokus auf den Nachweis des fehlenden Schädigungsvorsatzes und auf die koordinierte Antwort auf parallel laufende gesellschaftsrechtliche Zivilklagen.
Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
Tatbestandselemente der Untreue und Verteidigungsstrategie
Der Untreue-Tatbestand des Art. 252 StGB setzt kumulative Elemente voraus, die die Anklage nachweisen muss: (1) die Stellung als Verwalter mit Befugnissen über das fremde Vermögen; (2) die Verletzung der Treuepflicht durch Überschreitung des Vollmachtsrahmens; (3) ein Verfügungsakt über das verwaltete Vermögen; (4) die Verursachung eines tatsächlichen Vermögensschadens; und (5) der Schädigungsvorsatz — das Wissen, dass das Verhalten geeignet ist, dem verwalteten Vermögen zu schaden.
Das Fehlen eines dieser Elemente schließt den Tatbestand aus. Der Schädigungsvorsatz ist dabei das Hauptschlachtfeld: Viele Handlungen von Geschäftsführern, die ex post als schädlich erscheinen, wurden in gutem Glauben auf der Grundlage vernünftiger Geschäftsentscheidungen getroffen. Die Business Judgment Rule — das Prinzip, das Geschäftsführer vor Haftung für in gutem Glauben getroffene und ausreichend informierte Entscheidungen schützt — ist das stärkste Verteidigungsinstrument.
Koordinierte Straf- und Zivilverteidigung bei Untreue-Ermittlung oder Hauptverhandlung
Während der Restrukturierung der Unternehmensgruppe stellten mehrere Gesellschafter Transaktionen zwischen Tochtergesellschaften in Frage, die vom Vorstand genehmigt worden waren. BMC analysierte die Dokumentation der getroffenen Entscheidungen und baute eine solide technische Verteidigung auf der Grundlage der Business Judgment Rule und des fehlenden Schädigungsvorsatzes auf. Das Strafverfahren wurde eingestellt, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kam.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Unser Leistungsumfang bei der Verteidigung gegen Untreue-Anschuldigungen
Analyse des Sachverhalts und der strafrechtlichen Qualifikation
Umfassende Prüfung der Unternehmensdokumentation und Bewertung, ob die Sachverhalte in den Tatbestand des Art. 252 StGB fallen, mit besonderem Augenmerk auf das Fehlen des Schädigungsvorsatzes und auf die Anwendbarkeit der Business Judgment Rule.
Strafverteidigungsstrategie
Aufbau der Verteidigung auf den vom Ankläger nachzuweisenden Tatbestandselementen, Entlastungsbeweisführung und Vorbereitung der prozessualen Strategie für alle Phasen des Wirtschaftsstrafverfahrens.
Koordination mit gesellschaftsrechtlicher Haftung
Abstimmung der Strafverteidigung mit den für die gesellschaftsrechtlichen Zivilklagen zuständigen Rechtsanwälten, um Inkohärenzen zwischen den parallelen Verfahren zu vermeiden.
Hauptverhandlung und Rechtsmittel
Vertretung in der Hauptverhandlung, Aufbau des Entlastungsbeweises einschließlich buchhalterisch-finanzieller Sachverständigengutachten sowie Einlegung von Berufungs- und Kassationsrechtsmitteln.
Analysen und Perspektiven
Häufig gestellte Fragen
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Wird gegen Sie oder ein Vorstandsmitglied Ihres Unternehmens wegen Untreue ermittelt?
Haben Sie Transaktionen mit verbundenen Parteien genehmigt, die nun strafrechtlich in Frage gestellt werden?
Besteht die Gefahr, dass eine gesellschaftsrechtliche Zivilklage sich in eine Strafanzeige verwandelt?
Wurden Ihnen im Kontext einer Unternehmensrestrukturierung Handlungen vorgeworfen, die als illoyal charakterisiert werden?
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